Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kfz-Scheinwerfer ist im Abschnitt XVI Maschinen und mechanische Geräte, im Kapitel 85 für elektrische Maschinen und Geräte, in der Position 8512 für elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte von Kraftfahrzeugen und in der Unterposition 8512.20 für andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte eingeordnet.
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8512 - Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
- Unterposition: 8512 20 - andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte
Zolltarifnummer: 8512 2000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von der genauen Ausführung des Scheinwerfers ab. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool für eine rechtssichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kfz-Scheinwerfer
Der HS-Code für Kfz-Scheinwerfer lautet 8512.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8512.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8512.20.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8512.20.00.90.0.
Einreihung von Kfz-Scheinwerfer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 werden Kfz-Scheinwerfer als elektrische Beleuchtungsgeräte für Kraftfahrzeuge in Position 8512 eingereiht. Die weiteren AV-Regeln (AV 3a, AV 3c, AV 4) sind nicht erforderlich, da der Wortlaut der Position die Ware eindeutig erfasst.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kfz-Scheinwerfer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBeleuchtungsmodul mit mindestens zwei Leuchtdioden (LED), Linsen, Reflektoren in Aluminiumgehäuse mit Kühlkörper, an Halterung mit Stellmotor befestigt | 8512.20.00.30.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper – ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper – andere – Scheinwerfer | 9405.49.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile (für Beleuchtungs- und Signalgeräte der Pos. 8512) | 8512.90.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kfz-Scheinwerfer (8512) ≠ Beleuchtungsmodul mit mindestens zwei Leuchtdioden (LED), Linsen, Reflektoren in Aluminiumgehäuse mit Kühlkörper, an Halterung mit Stellmotor befestigt (8512) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kfz-Scheinwerfer bleibt die Zolltarifnummer 8512.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kfz-Scheinwerfer (8512) ≠ Andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper – ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt – Scheinwerfer (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kfz-Scheinwerfer bleibt die Zolltarifnummer 8512.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kfz-Scheinwerfer (8512) ≠ Andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper – andere – Scheinwerfer (9405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kfz-Scheinwerfer bleibt die Zolltarifnummer 8512.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Folgende Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln können für Kfz-Scheinwerfer relevant sein:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper – ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt – Scheinwerfer | 9405.42.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper – andere – Scheinwerfer | 9405.49.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile (für Beleuchtungs- und Signalgeräte der Pos. 8512) | 8512.90.00.00.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kfz-Scheinwerfer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kfz-Scheinwerfer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI36557/18-1 | LED-Frontscheinwerfer, 90 mm – in rundem Aluminiumgehäuse mit LED-PCB, Steuerplatine, Reflektor, Linse | 8512.20.00.90.0 |
| DEBTI36545/18-1 | LED-Frontscheinwerfer LKW – Kunststoffgehäuse mit Reflektor, Kühlkörper, Linsenabdeckung | 8512.20.00.90.0 |
| DEBTI6570/18-1 | LED-Beleuchtungsgerät, Art. 912110-J – als Scheinwerfer für Kfz-Frontbeleuchtung | 8512.20.00.90.0 |
| DEBTI36532/18-1 | LED-Tagfahrscheinwerfer LKW – in Kunststoffgehäuse | 8512.20.00.90.0 |
| DEBTI30235/23-1 | LED-Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht | 8512.20.00.90.0 |
| DEBTI35671/23-1 | LED-Nebelscheinwerfer | 8512.20.00.90.0 |
| DEBTI890/24-1 | LED-Arbeitsscheinwerfer für Kfz | 8512.20.00.90.0 |
| DEBTI34948/23-1 | LED-Arbeitsscheinwerfer für Kfz | 8512.20.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgaben berechnen
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Kfz-Scheinwerfer aus einem beliebigen Ursprungsland berechnen. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer und etwaige Präferenzsätze zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Hier finden Sie verwandte Produkte mit deren Zolltarifnummern.
Kunststoff-Hocker
9401.80.00.00.0 · 0 %
Led-Deckenleuchte
9405.11.90.90.0 · 2,7 %
Haushaltsware
3924.10.00.90.0 · 6,5 %
Kunststoffschrank
9403.70.00.00.0 · 0 %
Besteck
8215.20.10.00.0 · 8,5 %
Porzellan-Becher
6911.10.00.90.0 · 12 %
Holz-Plakette
4911.99.00.00.0 · 0 %
Küchenspüle
7324.10.00.90.0 · 2,7 %
Küchenmesser
8211.92.00.00.0 · 8,5 %
