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Sport & FreizeitKapitel 92Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Klangschale: 9206.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Klangschale (9206.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Klangschale unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Klangschale Produktbild

Klangschalen werden vorrangig für Meditation, Klangtherapie und Yoga verwendet. Die zolltarifliche Einreihung als Schlaginstrument ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Klangschale beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Klangschale leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9206 0000 00 0 - Schlaginstrumente (z.|B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware korrekt einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Klangschale

Der HS-Code für Klangschale lautet 9206.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9206.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9206.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9206.00.00.00.0.

Einreihung von Klangschale nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Klangschalen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 9206 umfasst Schlaginstrumente. Klangschalen erzeugen durch Anschlagen einen Ton und sind daher als Schlaginstrumente einzureihen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Klangschale

Alternative Einreihung

8306.10.00.00.0 3,2 %

Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8306.10.00.00.0 3,2 %

Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Klangschale (9206) ≠ Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen (8306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klangschale bleibt die Zolltarifnummer 9206.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Klangschale (9206) ≠ Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen (8306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Klangschale bleibt die Zolltarifnummer 9206.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist ebenfalls möglich, aber fachlich nicht zutreffend:

Alternative Einreihung

8306.10.00.00.0 3,2 %

Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8306.10.00.00.0 3,2 %

Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Klangschale ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Klangschale (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10864/09-19206.00.00.00.0
Schlaginstrument, sog. Klangschale, bestehend aus: - aus einer goldfarbenen Schale aus unedlem Metall, ca. 8 cm hoch und mit einem Durchmesser von ca. 15 cm, - und einem dazugehörigen Schlegel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder bespannt ist. Durch einen Schlag mit dem Schlegel auf die Schale wird ein Ton... Mehr anzeigen
DEBTI33684/21-19206.00.00.00.0
Bei der sog. Klangschale (lt. Astin in verschiedenen Ausführungen erhältlich) handelt es sich um ein Schlaginstrument, bestehend aus einer gold- oder silberfarbenen Schale aus unedlem Metall mit einem Durchmesser zwischen 5 cm und 60 cm und einem dazugehörigem Schlägel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder... Mehr anzeigen
DEBTI37329/24-19206.00.00.00.0
Bei der sog. Klangschale (lt. Astin in verschiedenen Ausführungen erhältlich) handelt es sich um ein Schlaginstrument, bestehend aus einer gold- oder silberfarbenen Schale aus unedlem Metall mit einem Durchmesser zwischen 3 cm und 60 cm und einem dazugehörigem Schlägel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder... Mehr anzeigen
DE13376/15-19206.00.00.00.0
Schlaginstrument, sog. Klangschale, bestehend aus: - einer goldfarbenen Schale aus unedlem Metall, ca. 8 cm hoch und mit einem Durchmesser von ca. 15 cm, - und einem dazugehörigen Schlegel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder bespannt ist. Durch einen Schlag mit dem Schlegel auf die Schale wird ein Ton... Mehr anzeigen
DEBTI41207/22-19206.00.00.00.0
Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um sog. Zimbeln, im Wesentlichen bestehend aus einem Paar runder Schalen aus unedlem Metall, das mit einem Lederband verbunden ist. Die flachen Schalen mit halbkugeliger Wölbung weisen einen Durchmesser von ca. 6,5 cm auf. Die Metallschalen sind zur Verwendung als... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,2 %

Drittlandszoll

USA3,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,2 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Klangschale

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Klangschale mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Klangschalen

Welche Zolltarifnummer hat Klangschale?

Die Zolltarifnummer für Klangschale lautet 9206.00.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Schlaginstrumente aus unedlem Metall, die durch Anschlagen mit einem Schlägel einen Ton erzeugen. Die Einreihung ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Klangschale?

Der HS-Code für Klangschale ist 920600. Er umfasst Schlaginstrumente wie Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas. Klangschalen fallen aufgrund ihrer Funktion als perkussives Musikinstrument in diese Position.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Klangschale?

Der Drittlandszollsatz für Klangschale (Zolltarifnummer 9206.00.00.00.0) beträgt 3,2 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien, Japan) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Klangschale zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung der Klangschale erfolgt zu Ziergegenständen (Position 8306) und zu anderen Musikinstrumenten wie Spieldosen (9208) oder elektrischen Musikinstrumenten (9207). Die Alternative 8306 scheidet aus, weil Klangschalen der aktiven Tonerzeugung dienen und nicht als Dekoration oder Gong verwendet werden. Maßgeblich ist die Funktion als Schlaginstrument.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Klangschale verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Zollnacherhebung, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall Bußgelder oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Die korrekte Einreihung ist daher entscheidend. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Klangschale prüfen zu lassen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Klangschale?

Ja, für Klangschalen können CITES-Kontrollen (Artenschutz) bei Ein- und Ausfuhr greifen, wenn die Schale aus geschützten Materialien besteht. Zudem ist eine Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern möglich. Eine BAFA-Ausfuhrgenehmigung kann erforderlich sein. Antidumpingzölle sind nicht bekannt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Klangschale?

Die vollständige Zolltarifnummer für Klangschale ist 11-stellig: 9206.00.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (920600), dem 8-stelligen KN-Code (92060000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9206000000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Klangschale?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 9206 für Schlaginstrumente ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen prüfen, insbesondere bei neuen Freihandelsabkommen.

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Unser KI-gestützter Klassifizierungsassistent hilft Ihnen, die richtige Zolltarifnummer für Ihre Klangschale zu ermitteln. Einfach Produktbeschreibung eingeben und sofort Ergebnis erhalten.

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