Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Klangschale leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
Zolltarifnummer: 9206 0000 00 0 - Schlaginstrumente (z.|B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware korrekt einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Klangschale
Der HS-Code für Klangschale lautet 9206.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9206.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9206.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9206.00.00.00.0.
Einreihung von Klangschale nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Klangschalen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 9206 umfasst Schlaginstrumente. Klangschalen erzeugen durch Anschlagen einen Ton und sind daher als Schlaginstrumente einzureihen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Klangschale
Alternative Einreihung
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Klangschale (9206) ≠ Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen (8306)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klangschale bleibt die Zolltarifnummer 9206.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Klangschale (9206) ≠ Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen (8306)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Klangschale bleibt die Zolltarifnummer 9206.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist ebenfalls möglich, aber fachlich nicht zutreffend:
Alternative Einreihung
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Klangschale ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Klangschale (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Schlaginstrument, sog. Klangschale, bestehend aus: - aus einer goldfarbenen Schale aus unedlem Metall, ca. 8 cm hoch und mit einem Durchmesser von ca. 15 cm, - und einem dazugehörigen Schlegel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder bespannt ist. Durch einen Schlag mit dem Schlegel auf die Schale wird ein Ton... Mehr anzeigenSchlaginstrument, sog. Klangschale, bestehend aus: - aus einer goldfarbenen Schale aus unedlem Metall, ca. 8 cm hoch und mit einem Durchmesser von ca. 15 cm, - und einem dazugehörigen Schlegel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder bespannt ist. Durch einen Schlag mit dem Schlegel auf die Schale wird ein Ton erzeugt. Das Erzeugnis stellt sich aufgrund seiner Aufmachung als Musikinstrument dar. Weniger anzeigen
Bei der sog. Klangschale (lt. Astin in verschiedenen Ausführungen erhältlich) handelt es sich um ein Schlaginstrument, bestehend aus einer gold- oder silberfarbenen Schale aus unedlem Metall mit einem Durchmesser zwischen 5 cm und 60 cm und einem dazugehörigem Schlägel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder... Mehr anzeigenBei der sog. Klangschale (lt. Astin in verschiedenen Ausführungen erhältlich) handelt es sich um ein Schlaginstrument, bestehend aus einer gold- oder silberfarbenen Schale aus unedlem Metall mit einem Durchmesser zwischen 5 cm und 60 cm und einem dazugehörigem Schlägel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder bespannt ist. Durch einen Schlag mit dem Schlägel an die Schale wird ein Ton erzeugt. Das Erzeugnis ist als "Schlaginstrument" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei der sog. Klangschale (lt. Astin in verschiedenen Ausführungen erhältlich) handelt es sich um ein Schlaginstrument, bestehend aus einer gold- oder silberfarbenen Schale aus unedlem Metall mit einem Durchmesser zwischen 3 cm und 60 cm und einem dazugehörigem Schlägel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder... Mehr anzeigenBei der sog. Klangschale (lt. Astin in verschiedenen Ausführungen erhältlich) handelt es sich um ein Schlaginstrument, bestehend aus einer gold- oder silberfarbenen Schale aus unedlem Metall mit einem Durchmesser zwischen 3 cm und 60 cm und einem dazugehörigem Schlägel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder bespannt ist. Durch einen Schlag mit dem Schlägel an die Schale wird ein Ton erzeugt. Das Erzeugnis ist als "Schlaginstrument" einzureihen. Weniger anzeigen
Schlaginstrument, sog. Klangschale, bestehend aus: - einer goldfarbenen Schale aus unedlem Metall, ca. 8 cm hoch und mit einem Durchmesser von ca. 15 cm, - und einem dazugehörigen Schlegel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder bespannt ist. Durch einen Schlag mit dem Schlegel auf die Schale wird ein Ton... Mehr anzeigenSchlaginstrument, sog. Klangschale, bestehend aus: - einer goldfarbenen Schale aus unedlem Metall, ca. 8 cm hoch und mit einem Durchmesser von ca. 15 cm, - und einem dazugehörigen Schlegel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder bespannt ist. Durch einen Schlag mit dem Schlegel auf die Schale wird ein Ton erzeugt. Das Erzeugnis stellt sich aufgrund seiner Aufmachung als Schlaginstrument dar. Weniger anzeigen
Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um sog. Zimbeln, im Wesentlichen bestehend aus einem Paar runder Schalen aus unedlem Metall, das mit einem Lederband verbunden ist. Die flachen Schalen mit halbkugeliger Wölbung weisen einen Durchmesser von ca. 6,5 cm auf. Die Metallschalen sind zur Verwendung als... Mehr anzeigenBei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um sog. Zimbeln, im Wesentlichen bestehend aus einem Paar runder Schalen aus unedlem Metall, das mit einem Lederband verbunden ist. Die flachen Schalen mit halbkugeliger Wölbung weisen einen Durchmesser von ca. 6,5 cm auf. Die Metallschalen sind zur Verwendung als Klangschalen (z.B. bei buddhistischen, religiösen Zeremonien) bestimmt. Die Ware ist als "Schlaginstrumente" einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner für Klangschale
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Klangschale mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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