Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Position 9506 ist die einzige Position innerhalb des Kapitels 95, die explizit „Schwimm- und Planschbecken“ nennt. Die Einreihung erfolgt daher zwingend in diese Positionsnummer.
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelSPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR95
- PositionGeräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken9506
- Unterpositionandere950691
- Unterpositionandere950699
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pool
Der HS-Code für Pool lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0.
Einreihung von Pool nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Pools erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) anhand des Wortlauts der Position 9506, die Schwimm- und Planschbecken ausdrücklich nennt. Bei Warenzusammenstellungen, z. B. einem Pool-Set mit Filter und Sonnendach, wird nach AV 3b die Charakter verleihende Bestimmung des Pools herangezogen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pool
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungÜbungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen | 9506.91.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungaufblasbare Flöße | 8907.10.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pool (9506) ≠ Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pool bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pool (9506) ≠ aufblasbare Flöße (8907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pool bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein aufblasbares Floß (8907.10.00.00.0) wird nicht als Pool eingereiht, da es eine andere Hauptfunktion erfüllt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaufblasbare Flöße | 8907.10.00.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pool (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE21675/16-1 | Pool aus Kunststofffolien (PVC), achteckig, mit Rahmen aus Metallrohren, Sonnendach – als Warenzusammenstellung. Charakterbestimmend: Pool. | 9506.99.90.00.0 |
| DEBTI48802/19-1 | Gleicher Pool-Typ wie DE21675/16-1 als Warenzusammenstellung. | 9506.99.90.00.0 |
| DEBTI5341/21-1 | Planschbecken aus PVC mit aufblasbarem Flamingo-Ring, Wasserdüse. | 9506.99.90.00.0 |
| DEB/1082/04-1 | Schwimmbecken aus Kunststoff, 366 cm Durchmesser, mit Filteranlage und Abdeckplane als Warenzusammenstellung. | 9506.99.90.00.0 |
| DE20546/17-1 | Planschbecken in Walform, Kunststoff, aufblasbar. | 9506.99.90.00.0 |
| DE20547/17-1 | Planschbecken in Seepferdchenform, Kunststoff, mit Sonnendach. | 9506.99.90.00.0 |
| DE20550/17-1 | Planschbecken in Pilzform, Kunststoff, mit aufblasbarem Sonnendach. | 9506.99.90.00.0 |
| DE9808/12-1 | Planschbecken in 8er-Form, Vinyl, aufblasbar. | 9506.99.90.00.0 |
| DE18578/16-1 | Aufblasbares Planschbecken, rechteckig, aus Vinyl. | 9506.99.90.00.0 |
| DEBTI50056/23-1 | Aufblasbare Planschbecken in fünf Größen, rund, Vinyl. | 9506.99.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Einfuhrabgaben berechnen
[{"type":"text","text":"Nutzen Sie den Zollrechner, um die genauen Einfuhrabgaben für Ihren Pool zu ermitteln: Zollsatz + Einfuhrumsatzsteuer (19 %)."}]
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Sport und Freizeit
Diese Produkte werden ebenfalls in Kapitel 95 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht: