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Sport & FreizeitKapitel 92Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Klarinette: 9205.90.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Klarinette (9205.90.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Klarinette unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Klarinette Produktbild

Die Klarinette wird in verschiedenen Bauformen wie B-Klarinette oder Bassklarinette gehandelt. Entscheidend für die Einreihung ist die Funktion als Holzblasinstrument. Abweichende Ausführungen wie Musikspielzeuge oder Teile fallen unter andere Positionen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Klarinette beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Klarinette ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
  • Position: 9205 - Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
  • Unterposition: 9205 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9205 9090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für eine handelsübliche Klarinette aus Holz oder Kunststoff. Abweichungen in Material, Bauform oder Verwendungszweck können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Klarinette

Der HS-Code für Klarinette lautet 9205.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9205.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9205.90.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9205.90.90.00.0.

Einreihung von Klarinette nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems ist die Klarinette als Blasinstrument der Position 9205 zuzuweisen. Der Wortlaut der Position nennt Klarinetten explizit als Beispiel. Die Unterposition 9205 90 erfasst alle anderen Blasinstrumente, die nicht unter 9205 10 (Blechblasinstrumente) fallen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Klarinette

Alternative Einreihung

9205.10.00.00.0 3,2 %

Blechblasinstrumente

Alternative Einreihung

9205.90.10.00.0 3,2 %

Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente

Alternative Einreihung

9205.90.30.00.0 3,2 %

Mundharmonikas

Alternative Einreihung

9205.90.50.00.0 3,2 %

Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Klarinette (9205) ≠ Blechblasinstrumente (9205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klarinette bleibt die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Klarinette (9205) ≠ Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente (9205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klarinette bleibt die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Klarinette (9205) ≠ Mundharmonikas (9205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klarinette bleibt die Zolltarifnummer 9205.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:

Alternative Einreihung

9205.10.00.00.0 3,2 %

Blechblasinstrumente

Alternative Einreihung

9205.90.10.00.0 3,2 %

Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente

Alternative Einreihung

9205.90.30.00.0 3,2 %

Mundharmonikas

Alternative Einreihung

9205.90.50.00.0 3,2 %

Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Klarinette ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Klarinette (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/2977/08-19205.90.90.00.0
Holzblasinstrument in Form einer ca. 32 cm langen Blockflöte, aus zwei zusammensteckbaren Holzteilen bestehend und mit 7 Tonlöchern versehen
DEB/2975/08-19205.90.90.00.0
Holzblasinstrument in Form einer ca. 20 cm langen Blockflöte, aus einem einteiligen Holzkörper bestehend und mit 6 Tonlöchern versehen
DE18866/15-19205.90.90.00.0
Blockflöte mit Kinderliederheft, als Warenzusammenstellung eingeordnet unter anderem Blasinstrument
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,2 %

Drittlandszoll

USA3,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,2 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Klarinette

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Klarinette mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Klarinetten

Welche Zolltarifnummer hat eine Klarinette?

Die zutreffende Zolltarifnummer für eine handelsübliche Klarinette lautet 9205.90.90.00.0. Sie ist als Blasinstrument der Position 9205 zugeordnet. Die Einreihung gilt für B-Klarinetten, Bassklarinetten und ähnliche Holzblasinstrumente mit einfachem Rohrblatt und Klappenmechanik.

Welchen HS-Code hat eine Klarinette?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für die Klarinette ist 920590. Dieser sechsstellige Code wird international für die Klassifizierung von Blasinstrumenten verwendet, die nicht unter die Unterposition 9205 10 (Blechblasinstrumente) fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Klarinette?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr einer Klarinette aus einem Nicht-EU-Land beträgt 3,2 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich eine Klarinette zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung der Klarinette erfolgt zu anderen Blasinstrumenten wie Blechblasinstrumenten (9205.10), Akkordeons (9205.90.10), Mundharmonikas (9205.90.30) und Orgeln (9205.90.50). Eine Alternative zur Einreihung unter 9205.90.90.00.0 besteht nur bei abweichender Bauart oder Funktion.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Klarinette verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Klarinetten?

Ja, für Klarinetten aus geschützten Hölzern wie Grenadillholz gelten Einfuhrkontrollen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Zudem unterliegt die Ausfuhr von Kulturgütern und bestimmten Musikinstrumenten einer Genehmigungspflicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Klarinette?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für die Klarinette lautet 9205.90.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (920590), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (92059090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9205909000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Klarinetten?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die letzte größere Überarbeitung fand 2022 statt. Aktuelle Änderungen werden jährlich zum 1. Januar veröffentlicht. Die hier genannte Nummer gilt für 2025.

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