Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8474.80.90.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) verortet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8474 - Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand
- Unterposition: 8474 80 - andere Maschinen und Apparate
Zolltarifnummer: 8474 8090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8474.80.90.00.0 gilt für industrielle Kompaktoren, die mineralische Stoffe verdichten. Für Bodenverdichter, Müllpressen aus Kunststoff oder Zerkleinerungsmaschinen können andere Nummern zutreffen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihren Kompaktor prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kompaktor
Der HS-Code für Kompaktor lautet 8474.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8474.80.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8474.80.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8474.80.90.00.0.
Einreihung von Kompaktor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kompaktoren erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. AV 3a greift, wenn die Maschine mehrere Funktionen hat – die speziellere Beschreibung geht vor. AV 3b (charakterbestimmender Stoff) ist relevant, wenn ein Kompaktor überwiegend aus Kunststoff besteht (vgl. vZTA DE12883/09-1).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kompaktor
Alternative Einreihung
Andere Bodenverdichter (Position 8429 – selbstfahrende Straßenwalzen und Bodenverdichter)
Alternative Einreihung
Andere nicht selbstfahrende Maschinen zum Verdichten des Bodens
Alternative Einreihung
Maschinen mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Alternative Einreihung
Waren aus Kunststoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kompaktor (8474) ≠ Andere Bodenverdichter (Position 8429 – selbstfahrende Straßenwalzen und Bodenverdichter) (8429)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kompaktor bleibt die Zolltarifnummer 8474.80.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kompaktor (8474) ≠ Andere nicht selbstfahrende Maschinen zum Verdichten des Bodens (8430)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kompaktor bleibt die Zolltarifnummer 8474.80.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kompaktor (8474) ≠ Maschinen mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen (8479)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kompaktor bleibt die Zolltarifnummer 8474.80.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann ein Kompaktor auch in andere Kapitel fallen, wenn die Maschine eine andere Hauptfunktion erfüllt.
Alternative Einreihung
Andere Bodenverdichter (Position 8429 – selbstfahrende Straßenwalzen und Bodenverdichter)
Alternative Einreihung
Andere nicht selbstfahrende Maschinen zum Verdichten des Bodens
Alternative Einreihung
Maschinen mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Alternative Einreihung
Waren aus Kunststoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kompaktor ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kompaktor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Kompaktor
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kompaktor. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Nachfolgend finden Sie verwandte Maschinen und Geräte mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Baumaschine
8429.52.10.00.0 · 0 %
Gummischlauch
4009.11.00.00.0 · 3 %
Trägerplatte
8487.90.59.90.0 · 1,7 %
Bimetall-Schneckenzylinder
8477.90.80.00.0 · 1,7 %
Druckplatte
8442.50.00.00.0 · 0 %
Flexibler Schlauch
3917.39.00.99.0 · 6,5 %
Siegelmaschine
8422.30.00.00.0 · 1,7 %
Injektor
8409.99.00.10.0 · 2,7 %
Roboter-Arm
8479.50.00.00.0 · 1,7 %
