Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8474.80.90.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) verortet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMaschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand8474
- Unterpositionandere Maschinen und Apparate847480
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kompaktor
Der HS-Code für Kompaktor lautet 8474.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8474.80.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8474.80.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8474.80.90.00.0.
Einreihung von Kompaktor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kompaktoren erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. AV 3a greift, wenn die Maschine mehrere Funktionen hat – die speziellere Beschreibung geht vor. AV 3b (charakterbestimmender Stoff) ist relevant, wenn ein Kompaktor überwiegend aus Kunststoff besteht (vgl. vZTA DE12883/09-1).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kompaktor
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Bodenverdichter (Position 8429 – selbstfahrende Straßenwalzen und Bodenverdichter) | 8429.40.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere nicht selbstfahrende Maschinen zum Verdichten des Bodens | 8430.61.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMaschinen mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 8479.89.97.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungWaren aus Kunststoffen | 3926.90.97.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kompaktor (8474) ≠ Andere Bodenverdichter (Position 8429 – selbstfahrende Straßenwalzen und Bodenverdichter) (8429) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kompaktor bleibt die Zolltarifnummer 8474.80.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kompaktor (8474) ≠ Andere nicht selbstfahrende Maschinen zum Verdichten des Bodens (8430) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kompaktor bleibt die Zolltarifnummer 8474.80.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kompaktor (8474) ≠ Maschinen mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen (8479) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kompaktor bleibt die Zolltarifnummer 8474.80.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann ein Kompaktor auch in andere Kapitel fallen, wenn die Maschine eine andere Hauptfunktion erfüllt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWaren aus Kunststoffen | 3926.90.97.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kompaktor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI32338/22-1 | Kompaktor (Walzenpresse) – aus Kompaktiereinheit, Edelstahl-Walzenringen, Förderschnecke, Vorzerkleinerer, Hydraulikaggregat – zum Kompaktieren von Pulvern aus mineralischen Stoffen | 8474.80.90.00.0 |
| DE12883/09-1 | Handbedienbare Müllpresse für Hausmülltonnen – Kunststoff-Stempelplatte | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI31655/21-1 | Zerkleinerungsmaschine für Beton, Holz oder Müll | 8479.82.00.00.0 |
| DE6856/10-1 | Vibrationsstampfer zur Bodenverdichtung | 8430.61.00.00.0 |
| DEBTI29190/21-1 | Rüttelplatte zur Bodenverdichtung | 8430.61.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Kompaktor
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Nachfolgend finden Sie verwandte Maschinen und Geräte mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.