Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Kopfstütze ist als Teil eines Kraftfahrzeugsitzes in diese Hierarchiestufen eingeordnet:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelMÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE94
- PositionSitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon9401
- UnterpositionTeile940191
- Unterpositionandere940199
- Kombinierte Nomenklaturvon Sitzen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art94019920
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kopfstütze
Der HS-Code für Kopfstütze lautet 9401.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9401.99.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9401.99.20.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9401.99.20.90.0.
Einreihung von Kopfstütze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt der Allgemeinen Vorschrift 1: Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Nach Anmerkung 2 zu Kapitel 94 werden Teile von Sitzmöbeln, die als solche erkennbar sind, der Position 9401 zugewiesen. Die Kopfstütze ist ein solches erkennbares Teil; sie ist funktional und physisch in den Sitz integriert. AV 3a findet keine Anwendung, da die Spezialvorschrift der Position 9401 greift.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kopfstütze
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Waren aus Kunststoffen | 3926.90.97.90.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere Waren zur Innenausstattung aus Spinnstoffen | 6304.91.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere Karosserieteile und Zubehör | 8708.29.90.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kopfstütze (9401) ≠ andere Waren aus Kunststoffen (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopfstütze bleibt die Zolltarifnummer 9401.99.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kopfstütze (9401) ≠ andere Waren zur Innenausstattung aus Spinnstoffen (6304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopfstütze bleibt die Zolltarifnummer 9401.99.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kopfstütze (9401) ≠ andere Karosserieteile und Zubehör (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopfstütze bleibt die Zolltarifnummer 9401.99.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 9401 kommen folgende andere Kapitel oder Positionen in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Waren aus Kunststoffen | 3926.90.97.90.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere Waren zur Innenausstattung aus Spinnstoffen | 6304.91.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere Karosserieteile und Zubehör | 8708.29.90.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kopfstütze (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI1531/23-1 | Seitliche Kopfstütze für Autositze, aus Kunststoff (optional, nicht essenziell für Sitzfunktion) | 9401.99.20.90.0 |
| DEBTI35280/20-1 | Seitenkopfstütze zur Befestigung am Autositz (optional) | 9401.99.20.90.0 |
| DEBTI23978/22-1 | Auto-Kopfstützenbezug (Überzug, konfektioniert) | 9401.99.20.90.0 |
| DEBTI18232/18-1 | Auto-Kopfstützenbezug (Überzug) | 9401.99.20.90.0 |
| DEBTI1985/25-1 | PUR-Weichschaum-Zuschnitt für Autositz (erkennbares Teil eines Sitzmöbels) | 9401.99.20.90.0 |
| DEBTI1997/25-1 | Konturzuschnitt aus PUR-Flockenverbundschaum für KFZ-Sitz (erkennbares Teil) | 9401.99.20.90.0 |
| DEBTI46738/24-1 | Schweißbaugruppe aus Metall für KFZ-Sitz (erkennbares Teil) | 9401.99.20.90.0 |
| DEBTI47315/23-1 | Sleeve (Heatblocker) als Teil eines KFZ-Sitz-Airbags | 9401.99.20.90.0 |
| DEBTI50033/24-1 | Schweißbaugruppen als Tragstrukturen für Sitze in Bussen | 9401.99.20.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner: Einfuhrabgaben für Kopfstütze berechnen
Mit unserem Zollrechner können Sie die anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Kopfstütze auf Basis des Warenwerts und des Ursprungslands berechnen.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Fahrzeug & Motorenteile
Diese Produkte aus dem Bereich Fahrzeug & Motorenteile haben vergleichbare Einreihungskriterien: