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Fahrzeug & MotorenteileKapitel 89Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rettungsboot: 8906.90.10.00.1

Ermitteln Sie die zolltarifliche Einreihung für Rettungsboote. Die korrekte Zolltarifnummer lautet 8906.90.10.00.1.

Rettungsboot Produktbild

Ein Rettungsboot ist ein Wasserfahrzeug zur Rettung von Personen, insbesondere in der Seeschifffahrt. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach der spezifischen Zweckbestimmung (Rettung Schiffbrüchiger) und dem Einsatzort (Seeschifffahrt). Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zolltarifnummer für Rettungsboot finden

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 gliedert sich wie folgt in den Zolltarif ein:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 89 - WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
  • Position: 8906 - Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote
  • Unterposition: 8906 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8906 9010 - für die Seeschifffahrt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8906 9010 00 1 - dem Erwerb durch die Seeschiffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Rettungsbooten erfordert eine genaue Prüfung der Zweckbestimmung. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rettungsboot

Der HS-Code für Rettungsboot lautet 8906.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8906.90.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8906.90.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8906.90.10.00.1.

Einreihung von Rettungsboot nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) und AV 3b. AV 1: Die Einreihung bestimmt sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. AV 3b: Bei Waren, die nach AV 2b oder aus anderen Gründen mehreren Positionen zuzuweisen sind, erfolgt die Einreihung in diejenige Position, welche die spezifischste Beschreibung enthält. Die Position 8906 erfasst ausdrücklich Rettungsfahrzeuge.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rettungsboot

Alternative Einreihung

8903.12.00.00.0 0 %

Aufblasbare Boote, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, ≤100 kg – für Freizeit-Beiboote/Schlauchboote ohne Rettungszweck

Alternative Einreihung

8903.19.00.00.0 0 %

Aufblasbare Boote, andere – für aufblasbare Rettungsboote ohne Motorbestimmung über 100 kg

Alternative Einreihung

8907.10.00.00.0 0 %

Aufblasbare Flöße – für Rettungsinseln/Rettungsflöße (vZTA DE10018/10-1)

Alternative Einreihung

8906.90.10.00.9 0 %

Für die Seeschifffahrt, andere – wenn nicht spezifisch der Rettung Schiffbrüchiger dienend

Alternative Einreihung

8906.90.91.00.0 0 %

Andere Wasserfahrzeuge, ≤100 kg – für kleinere Rettungsboote in Binnengewässern

Alternative Einreihung

8906.90.99.00.0 0 %

Andere Wasserfahrzeuge, andere – für Rettungsboote ohne Seeschifffahrtsbezug

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rettungsboot (8906) ≠ Aufblasbare Boote, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, ≤100 kg – für Freizeit-Beiboote/Schlauchboote ohne Rettungszweck (8903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rettungsboot bleibt die Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rettungsboot (8906) ≠ Aufblasbare Boote, andere – für aufblasbare Rettungsboote ohne Motorbestimmung über 100 kg (8903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rettungsboot bleibt die Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rettungsboot (8906) ≠ Aufblasbare Flöße – für Rettungsinseln/Rettungsflöße (vZTA DE10018/10-1) (8907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rettungsboot bleibt die Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die Ware nicht unter die Position 8906 fällt, kann eine Einreihung in folgende Codes in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

8903.12.00.00.0 0 %

Aufblasbare Boote, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, ≤100 kg – für Freizeit-Beiboote/Schlauchboote ohne Rettungszweck

Alternative Einreihung

8903.19.00.00.0 0 %

Aufblasbare Boote, andere – für aufblasbare Rettungsboote ohne Motorbestimmung über 100 kg

Alternative Einreihung

8907.10.00.00.0 0 %

Aufblasbare Flöße – für Rettungsinseln/Rettungsflöße (vZTA DE10018/10-1)

Alternative Einreihung

8906.90.91.00.0 0 %

Andere Wasserfahrzeuge, ≤100 kg – für kleinere Rettungsboote in Binnengewässern

Alternative Einreihung

8906.90.99.00.0 0 %

Andere Wasserfahrzeuge, andere – für Rettungsboote ohne Seeschifffahrtsbezug

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rettungsboot ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rettungsboot (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10018/10-18907.10.00.00.0
Rettungsinseln (selbstaufblasend)
DEBTI12051/25-18903.12.00.00.0
Aufblasbares Ruderboot (PVC, Schlauchboot)
DEBTI56859/24-18903.12.00.00.0
Aufblasbares Schlauchboot, Hopper 2.0
DEBTI56865/24-18903.12.00.00.0
Aufblasbare Schlauchboote Tusker 2.0
DEBTI56875/24-18903.12.00.00.0
Aufblasbares Schlauchboot Belly Cat
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Rettungsboote

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Rettungsboot mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um die anfallenden Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rettungsboote

Welche Zolltarifnummer hat Rettungsboot?

Die zolltarifliche Einreihung für ein Rettungsboot, das dem Erwerb durch die Seeschiffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt ist, lautet 8906.90.10.00.1. Diese 11-stellige Zolltarifnummer gilt für Wasserfahrzeuge der Position 8906, die spezifisch für die Seeschifffahrt und die Rettung Schiffbrüchiger ausgelegt sind.

Welchen HS-Code hat Rettungsboot?

Der HS-Code (6-stellig) für Rettungsboote, die unter die Position 8906 fallen, lautet 890690. Dieser Code umfasst andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur führt zur 8-stelligen KN 89069010.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Rettungsboot?

Der Drittlandszollsatz für Rettungsboote der Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Rettungsboot zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zur Rettungsinsel (Position 8907) und zu Freizeit-Schlauchbooten (Position 8903). Eine Alternative zur Haupt-Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 ist der Code 8906.90.10.00.9 für andere Seeschifffahrtsfahrzeuge ohne spezifischen Rettungszweck. Die Abgrenzung hängt entscheidend von der Zweckbestimmung und der Bauart ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Rettungsboot verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen oder Zollaussetzungen nicht korrekt angewendet werden. Eine genaue Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Rettungsboot?

Für die Einfuhr von Rettungsbooten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen, jedoch sind Maßnahmen wie die Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (Code 724) zu beachten. Bei der Ausfuhr bestehen Beschränkungen (Code 467) und Genehmigungspflichten, insbesondere eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA (Code 473) und eine Dual-Use-Genehmigung (Code 478).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Rettungsboot?

Die vollständige Zolltarifnummer für Rettungsboote ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8906.90.10.00.1. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (890690), der 8-stelligen KN (89069010), dem 10-stelligen TARIC-Code (8906901000) und der nationalen 11. Stelle (1) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Rettungsboot?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die EU aktualisiert die KN jährlich zum 1. Januar. Es ist daher ratsam, die aktuell gültige Zolltarifnummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Neuanmeldungen oder Änderungen der Warenbeschreibung.

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