Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 gliedert sich wie folgt in den Zolltarif ein:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 89 - WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
- Position: 8906 - Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote
- Unterposition: 8906 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8906 9010 - für die Seeschifffahrt
Zolltarifnummer: 8906 9010 00 1 - dem Erwerb durch die Seeschiffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Rettungsbooten erfordert eine genaue Prüfung der Zweckbestimmung. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rettungsboot
Der HS-Code für Rettungsboot lautet 8906.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8906.90.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8906.90.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8906.90.10.00.1.
Einreihung von Rettungsboot nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) und AV 3b. AV 1: Die Einreihung bestimmt sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. AV 3b: Bei Waren, die nach AV 2b oder aus anderen Gründen mehreren Positionen zuzuweisen sind, erfolgt die Einreihung in diejenige Position, welche die spezifischste Beschreibung enthält. Die Position 8906 erfasst ausdrücklich Rettungsfahrzeuge.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rettungsboot
Alternative Einreihung
Aufblasbare Boote, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, ≤100 kg – für Freizeit-Beiboote/Schlauchboote ohne Rettungszweck
Alternative Einreihung
Aufblasbare Boote, andere – für aufblasbare Rettungsboote ohne Motorbestimmung über 100 kg
Alternative Einreihung
Aufblasbare Flöße – für Rettungsinseln/Rettungsflöße (vZTA DE10018/10-1)
Alternative Einreihung
Für die Seeschifffahrt, andere – wenn nicht spezifisch der Rettung Schiffbrüchiger dienend
Alternative Einreihung
Andere Wasserfahrzeuge, ≤100 kg – für kleinere Rettungsboote in Binnengewässern
Alternative Einreihung
Andere Wasserfahrzeuge, andere – für Rettungsboote ohne Seeschifffahrtsbezug
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Rettungsboot (8906) ≠ Aufblasbare Boote, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, ≤100 kg – für Freizeit-Beiboote/Schlauchboote ohne Rettungszweck (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rettungsboot bleibt die Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Rettungsboot (8906) ≠ Aufblasbare Boote, andere – für aufblasbare Rettungsboote ohne Motorbestimmung über 100 kg (8903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rettungsboot bleibt die Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Rettungsboot (8906) ≠ Aufblasbare Flöße – für Rettungsinseln/Rettungsflöße (vZTA DE10018/10-1) (8907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rettungsboot bleibt die Zolltarifnummer 8906.90.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware nicht unter die Position 8906 fällt, kann eine Einreihung in folgende Codes in Betracht kommen:
Alternative Einreihung
Aufblasbare Boote, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, ≤100 kg – für Freizeit-Beiboote/Schlauchboote ohne Rettungszweck
Alternative Einreihung
Aufblasbare Boote, andere – für aufblasbare Rettungsboote ohne Motorbestimmung über 100 kg
Alternative Einreihung
Aufblasbare Flöße – für Rettungsinseln/Rettungsflöße (vZTA DE10018/10-1)
Alternative Einreihung
Andere Wasserfahrzeuge, ≤100 kg – für kleinere Rettungsboote in Binnengewässern
Alternative Einreihung
Andere Wasserfahrzeuge, andere – für Rettungsboote ohne Seeschifffahrtsbezug
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rettungsboot ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rettungsboot (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Rettungsboote
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Rettungsboot mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um die anfallenden Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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