Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8708.91.35.10.0 ist in folgende Hierarchiestufen eingebettet:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 87058708
- Unterpositionandere Teile und anderes Zubehör870891
- UnterpositionKühler und Teile davon870891
- Kombinierte Nomenklaturandere87089135
- Kombinierte NomenklaturKühler87089135
- ZolltarifnummerAluminiumkühler für Druckluftkühlung mit Kühlrippen von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ladeluftkühler
Der HS-Code für Ladeluftkühler lautet 8708.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.91.35. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.91.35.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.91.35.10.0.
Einreihung von Ladeluftkühler nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) und AV 6 (Vergleich der Waren auf gleicher Ebene). Da der Ladeluftkühler objektive Merkmale eines Kfz-Kühlers aufweist, ist AV 3a (spezifischste Beschreibung) anwendbar.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ladeluftkühler
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWärmetauscher, andere | 8419.50.80.90.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungKühler, andere | 8708.91.35.90.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungRohr für Auslass und Luftkühlung von Turboladern | 8708.91.35.20.0 | 4,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ladeluftkühler (8708) ≠ Wärmetauscher, andere (8419) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ladeluftkühler bleibt die Zolltarifnummer 8708.91.35.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ladeluftkühler (8708) ≠ Kühler, andere (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ladeluftkühler bleibt die Zolltarifnummer 8708.91.35.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ladeluftkühler (8708) ≠ Rohr für Auslass und Luftkühlung von Turboladern (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ladeluftkühler bleibt die Zolltarifnummer 8708.91.35.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Ladeluftkühler weichen konstruktiv so stark ab, dass sie in andere Kapitel eingereiht werden:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWärmetauscher, andere | 8419.50.80.90.0 | 4,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ladeluftkühler (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9712/16-1 | Ladeluftkühler für KFZ, Aluminium, luftgekühlt | 8708.91.35.10.0 |
| DEBTI45724/22-1 | Ladeluftkühler, Aluminium, luftgekühlt | 8708.91.35.10.0 |
| DE4567/17-1 | Ladeluftwärmetauscher (Wasser/Luft), abweichender Bautyp – wassergekühlt, kein direkter Ladeluftkühler | 8708.91.35.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Besondere Maßeinheit Einfuhr | Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden. |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Autonome Zollaussetzung | Der Zoll für diese Ware ist vorübergehend ausgesetzt (meist 0%), oft weil die Ware in der EU nicht ausreichend hergestellt wird. |
Zollrechner für Ladeluftkühler
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein und ermitteln Sie die Gesamtkosten.
Ausfuhrmaßnahmen
Besondere Ausfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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