Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Krankentragen gliedert sich in die folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN):
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9402 - Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z.|B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon
Zolltarifnummer: 9402 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Nicht jede Trage ist automatisch ein Möbel der Position 9402. Schaufeltragen aus Kunststoff ohne Gestell, die nicht auf den Boden gestellt werden, fallen unter 3926.90.97.90.0 (andere Kunststoffwaren). Prüfen Sie daher immer die konkrete Bauform – bei Unsicherheit hilft der Klassifizierungsassistent
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Krankentrage
Der HS-Code für Krankentrage lautet 9402.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9402.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9402.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9402.90.00.00.0.
Einreihung von Krankentrage nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Position 9402 umfasst Möbel für die Humanmedizin oder Chirurgie, die typischerweise eine Standvorrichtung (Füße, Rollen) besitzen. Eine Krankentrage fällt in diese Position, wenn sie mit einem Gestell, Tragegriffen und einer Liegefläche aus Aluminium, Stahl oder Kunststoffgewebe ausgestattet und dazu bestimmt ist, auf den Boden gestellt zu werden. Dies wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt – siehe Abschnitt „vZTA“.
Der Drittlandszollsatz für die korrekte Einreihung beträgt 0 % – die Einfuhr ist zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällt auf den Zollwert an.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Krankentrage
Alternative Einreihung
Schaufeltragen/Transportliegen aus Kunststoff ohne Gestell, die nicht zum Aufstellen auf den Boden bestimmt sind
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Kunststoffwaren (Schaufeltragen ohne Gestell)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Krankentrage (9402) ≠ Schaufeltragen/Transportliegen aus Kunststoff ohne Gestell, die nicht zum Aufstellen auf den Boden bestimmt sind (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Krankentrage bleibt die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Krankentrage (9402) ≠ andere Kunststoffwaren (Schaufeltragen ohne Gestell) (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Krankentrage bleibt die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für Produkte mit abweichender Funktion oder Bauform kommt eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht:
Alternative Einreihung
Schaufeltragen/Transportliegen aus Kunststoff ohne Gestell, die nicht zum Aufstellen auf den Boden bestimmt sind
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Kunststoffwaren (Schaufeltragen ohne Gestell)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Krankentrage ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Krankentrage (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Möbel für die Humanmedizin in Form einer sog. Schaufeltrage, Art. Nr. N5 131. Es handelt sich um eine ca. 230 cm x 56 cm x 14 cm (LxBxH) große Trage zum Transport von Kranken. Sie besteht aus einem Aluminiumrahmen mit Griffstücken am Kopf- und Fußende und ist mit einem Chemiefasergewebe bezogen. Die Trage ist mit zwei... Mehr anzeigenMöbel für die Humanmedizin in Form einer sog. Schaufeltrage, Art. Nr. N5 131. Es handelt sich um eine ca. 230 cm x 56 cm x 14 cm (LxBxH) große Trage zum Transport von Kranken. Sie besteht aus einem Aluminiumrahmen mit Griffstücken am Kopf- und Fußende und ist mit einem Chemiefasergewebe bezogen. Die Trage ist mit zwei Anschnallgurten in Brust- und Beinhöhe ausgestattet. Das Fußgestell weist vier Gleitfüße auf. Ein Bild der Ware ist im Internet zu finden. Weniger anzeigen
Möbel für die Humanmedizin in Form einer Trage, Art. Nr. N5 1303. Es handelt sich um eine ca. 230 cm x 56 cm x 16 cm (LxBxH) große Trage zum Transport von Kranken. Sie besteht vollständig aus Aluminium, besitzt eine verstellbare Rückenlehne und ist mit zwei Anschnallgurten in Brust- und Beinhöhe ausgestattet. Am Kopf-... Mehr anzeigenMöbel für die Humanmedizin in Form einer Trage, Art. Nr. N5 1303. Es handelt sich um eine ca. 230 cm x 56 cm x 16 cm (LxBxH) große Trage zum Transport von Kranken. Sie besteht vollständig aus Aluminium, besitzt eine verstellbare Rückenlehne und ist mit zwei Anschnallgurten in Brust- und Beinhöhe ausgestattet. Am Kopf- und Fußende weist sie jeweils einen Tragegriff zum Transport auf. Die Trage liegt in drei Varianten vor: Das Fußgestell weist entweder vier Rollen oder zwei Rollen und zwei Gleitfüße oder vier Gleitfüße auf. Ein Bild der Ware ist im Internet zu finden. Weniger anzeigen
Bergungs- bzw. Transportliege, so genannte "Schaufeltrage" aus - gem. Angaben der Antragstellerin - Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die durch Abbildungen veranschaulichte Ware besteht aus einer zwei ineinandersteckbaren Elementen, die eine rechteckige Platte (ca. 185,4 cm x 42,5 cm x 6,7 cm)... Mehr anzeigenBergungs- bzw. Transportliege, so genannte "Schaufeltrage" aus - gem. Angaben der Antragstellerin - Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die durch Abbildungen veranschaulichte Ware besteht aus einer zwei ineinandersteckbaren Elementen, die eine rechteckige Platte (ca. 185,4 cm x 42,5 cm x 6,7 cm) bilden. Die Schaufeltrage ist mit 14 umlaufenden Griffausparungen versehen und mit Fixiergurten ausgestattet. Das Erzeugnis wird als Transporthilfe in der Notfallmedizin verwendet und dient als einfache Liege dem Transport von Personen. Eine Einreihung in das Kapitel 94 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht dafür bestimmt ist, auf den Boden gestellt zu werden (z.B. wegen eines fehlenden Gestells). Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein etwa 220 x 100 cm (L x B) großes, mehrlagiges Flächenerzeugnis mit folgendem Aufbau: - Außenlage aus weißem Vliesstoff aus Chemiefasern (L x B etwa 220 x 100 cm), - Sauglage (L x B etwa 200 x 50 cm), bestehend aus - - einer Außenlage aus Tissue-Papier, - - einer Innenlage aus überwiegend... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein etwa 220 x 100 cm (L x B) großes, mehrlagiges Flächenerzeugnis mit folgendem Aufbau: - Außenlage aus weißem Vliesstoff aus Chemiefasern (L x B etwa 220 x 100 cm), - Sauglage (L x B etwa 200 x 50 cm), bestehend aus - - einer Außenlage aus Tissue-Papier, - - einer Innenlage aus überwiegend Zellstofffasern und Superabsorber und - - einer Außenlage aus Tissue-Papier und - Außenlage aus blauer Kunststofffolie (L x B etwa 220 x 100 cm). Die Lagen sind durch Verkleben oder Verpressen miteinander verbunden. Die Waren werden in Rettungswagen als Einwegunterlagen zu hygienischen Zwecken verwendet, indem sie auf Rettungstragen gelegt werden, damit diese nicht durch von Notfallpatienten abgesonderten Körperflüssigkeiten verunreinigt werden. Durch die Verwendung eines besonders reißfesten Vliesstoffes sind sie als zur Umbettung von Patienten mit einer Tragkraft bis 180 kg verwendbar. Die Ware ist zusammengefaltet in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt, von denen sich 20 Stück in einem Karton befinden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, aus Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zum TARIC-Code 4818 90 90 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Anteile aus Papierhalbstoff und Papier bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bergungs- bzw. Transportliege aus - gem. Angaben der Antragstellerin - Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die durch Abbildungen veranschaulichte Ware ist in Form einer rechteckigen Platte (ca. 183 cm x 42 cm x 4,4 cm) mit 20 umlaufenden Griffausparungen gestaltet und mit Fixiergurten ausgestattet.... Mehr anzeigenBergungs- bzw. Transportliege aus - gem. Angaben der Antragstellerin - Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die durch Abbildungen veranschaulichte Ware ist in Form einer rechteckigen Platte (ca. 183 cm x 42 cm x 4,4 cm) mit 20 umlaufenden Griffausparungen gestaltet und mit Fixiergurten ausgestattet. Das Erzeugnis wird als Transporthilfe in der Notfallmedizin verwendet und dient als einfache Liege dem Transport von Personen. Eine Einreihung in das Kapitel 94 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht dafür bestimmt ist, auf den Boden gestellt zu werden (z.B. wegen eines fehlenden Gestells). Weniger anzeigen
Bergungs- bzw. Transportliege aus - gem. Angaben der Antragstellerin - Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die durch Abbildungen veranschaulichte Ware ist in Form einer annähernd rechteckigen Platte (ca. 183 cm x 40,6 cm x 5,5 cm) mit 16 umlaufenden Griffausparungen gestaltet. Das Erzeugnis wird als... Mehr anzeigenBergungs- bzw. Transportliege aus - gem. Angaben der Antragstellerin - Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die durch Abbildungen veranschaulichte Ware ist in Form einer annähernd rechteckigen Platte (ca. 183 cm x 40,6 cm x 5,5 cm) mit 16 umlaufenden Griffausparungen gestaltet. Das Erzeugnis wird als Transporthilfe in der Notfallmedizin verwendet und dient als einfache Liege dem Transport von Personen. Eine Einreihung in das Kapitel 94 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht dafür bestimmt ist, auf den Boden gestellt zu werden (z.B. wegen eines fehlenden Gestells). Weniger anzeigen
Ähnliches Behältnis, sog. TT Medic Transporter, Artikel 7818, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - bestehend aus elf Einstecktaschen in vier unterschiedlichen Formen und Abmessungen, - - angebracht auf einer Seite einer Unterlage aus vier rechteckigen Zuschnitten aus konfektionierten... Mehr anzeigenÄhnliches Behältnis, sog. TT Medic Transporter, Artikel 7818, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - bestehend aus elf Einstecktaschen in vier unterschiedlichen Formen und Abmessungen, - - angebracht auf einer Seite einer Unterlage aus vier rechteckigen Zuschnitten aus konfektionierten Geweben aus Spinnstoffen an aufgenähten Schlaufen mittels Druckknöpfe, - - die vier Zuschnitte (sog. Panels) der Unterlage lassen sich durch Reißverschlüsse voneinander trennen, - acht Einstecktaschen weisen ein rechteckiges Sichtfenster aus klarsichtigen Kunststoffen auf, - zehn Einstecktaschen sind jeweils mit ein bzw. zwei entlang des oberen Randes der Taschen verlaufenden Reißverschlüssen versehen, - eine Einstecktasche weist am oberen Ende eine Lasche mit Klettverschluss auf, - innen sind die Einstecktaschen mit angenähten, elastischen Haltebändern ausgestattet, - die Zuschnitte (sog. Panels) der Unterlage sind jeweils an der Oberseite mit weiteren elastischen Haltebändern und einer Trageschlaufe sowie an der Unterseite mit zwei verstellbaren Bändern mit Schnappverschluss und einem flachliegenden Einsteckfach mit Klettverschluss ausgestattet, - das Behältnis lässt sich mittels der Haltebänder an der Unterseite an Fahrzeugen, Rucksack o. ä. befestigen, - auf die Größe von zwei Zuschnitten durch Schnappverschlüsse zusammenfaltbar und an zwei Griffen zu tragen, - in den Abmessungen: ca. 105 cm (Länge) x 52 cm (Breite) x 12 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Aufnahme von Gegenständen zur medizinischen Erstversorgung von Verwundeten. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Tragehilfe, sog. Schultertragegurte mit Griffen, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - bestehend aus: -- einem laut Antrag 3 m langen und 25 mm breiten Gurt aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern; an einem Ende umgeschlagen, zu einer Schlaufe... Mehr anzeigenTragehilfe, sog. Schultertragegurte mit Griffen, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - bestehend aus: -- einem laut Antrag 3 m langen und 25 mm breiten Gurt aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern; an einem Ende umgeschlagen, zu einer Schlaufe zusammengenäht und mit einem Klemmschloss aus Metall ausgestattet; am anderen Ende mit einem heiß versiegelten Rand versehen, -- zwei Handgriffen (ca. 12 cm x 6 cm) aus Kunststoff, an deren Enden zwei annähernd rechteckige Halteelemente (ca. 12 cm x 8 cm) mit zwei Haken zum Durchführen des Gurtes mit einem beweg- lichen Gelenk befestigt sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - alle drei Teile bilden zusammen eine Transporthilfe für laut Antrag Waschmaschinen, Schränke, Kübel usw. und weisen eine maximale Tragkraft von 100 kg auf, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff (Gewebe) und der Kunststoff gleichermaßen von Bedeutung; auch im Hinblick auf den Umfang kann keinem der beiden Stoffe eine charakter- verleihende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 / 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere konfektionierte Ware (Tragehilfe), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Möbel für die Humanmedizin in Form einer Trage, Art. Nr. N5 1303. Es handelt sich um eine ca. 230 cm x 56 cm x 16 cm (LxBxH) große Trage zum Transport von Kranken. Sie besteht vollständig aus Aluminium, besitzt eine verstellbare Rückenlehne und ist mit zwei Anschnallgurten in Brust- und Beinhöhe ausgestattet. Am Kopf-... Mehr anzeigenMöbel für die Humanmedizin in Form einer Trage, Art. Nr. N5 1303. Es handelt sich um eine ca. 230 cm x 56 cm x 16 cm (LxBxH) große Trage zum Transport von Kranken. Sie besteht vollständig aus Aluminium, besitzt eine verstellbare Rückenlehne und ist mit zwei Anschnallgurten in Brust- und Beinhöhe ausgestattet. Am Kopf- und Fußende weist sie jeweils einen Tragegriff zum Transport auf. Die Trage liegt in drei Varianten vor: Das Fußgestell weist entweder vier Rollen oder zwei Rollen und zwei Gleitfüße oder vier Gleitfüße auf. Ein Bild der Ware ist im Internet zu finden. Weniger anzeigen
Möbel für die Humanmedizin in Form einer sog. Schaufeltrage, Art. Nr. N5 131. Es handelt sich um eine ca. 230 cm x 56 cm x 14 cm (LxBxH) große Trage zum Transport von Kranken. Sie besteht aus einem Aluminiumrahmen mit Griffstücken am Kopf- und Fußende und ist mit einem Chemiefasergewebe bezogen. Die Trage ist mit zwei... Mehr anzeigenMöbel für die Humanmedizin in Form einer sog. Schaufeltrage, Art. Nr. N5 131. Es handelt sich um eine ca. 230 cm x 56 cm x 14 cm (LxBxH) große Trage zum Transport von Kranken. Sie besteht aus einem Aluminiumrahmen mit Griffstücken am Kopf- und Fußende und ist mit einem Chemiefasergewebe bezogen. Die Trage ist mit zwei Anschnallgurten in Brust- und Beinhöhe ausgestattet. Das Fußgestell weist vier Gleitfüße auf. Ein Bild der Ware ist im Internet zu finden. Weniger anzeigen
Möbel für die Humanmedizin, Transport- und Ruhesessel Motion Line, sog. fahrbare Liege für den Patiententransport. Der Sessel besteht im Wesentlichen aus einem Rahmenprofil aus unedlem Metall (Länge x Breite des Fahrgestells = 1077,5 mm x 642 mm) mit vier Laufrollen mit manuell bedienbarem Bremssystem und... Mehr anzeigenMöbel für die Humanmedizin, Transport- und Ruhesessel Motion Line, sog. fahrbare Liege für den Patiententransport. Der Sessel besteht im Wesentlichen aus einem Rahmenprofil aus unedlem Metall (Länge x Breite des Fahrgestells = 1077,5 mm x 642 mm) mit vier Laufrollen mit manuell bedienbarem Bremssystem und gepolsterter, ca. 1710 mm x 520 mm großer Auflagefläche (Fuß-, Sitz-, Rücken- und Kopfteil) mit Nackenrolle. Der Sessel weist eine höhenverstellbare Rückenlehne, schwenkbare Armlehnen und ergonomisch geformte Schiebegriffe auf. Rücken- und Fußteil sind bis 90 ° (Liegeposition) verstellbar. Es handelt sich wegen des Fehlens von Fußstützen nicht um einen Rollstuhl der Pos. 8713 ZT. Die Ware dient (in Sitzposition) zum Transport von Kranken innerhalb von Krankenhäusern, Kliniken usw. Es kann mit diversem Zubehör wie Infusionsstange, Ablage- oder Monitortisch und Dokumentenablage ausgestattet werden. Weniger anzeigen
Bei dem als Transportwagen bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen fahrbaren Ständer, im Wesentlichen bestehend aus einem mit fünf Rollen ausgestatteten Gestell mit einer speziellen Aufnahme für Säuglingsinkubatoren. Das Erzeugnis ist mit einem Bedienelement sowie Steckanschlüssen und einer Stromeinheit, die... Mehr anzeigenBei dem als Transportwagen bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen fahrbaren Ständer, im Wesentlichen bestehend aus einem mit fünf Rollen ausgestatteten Gestell mit einer speziellen Aufnahme für Säuglingsinkubatoren. Das Erzeugnis ist mit einem Bedienelement sowie Steckanschlüssen und einer Stromeinheit, die für den notwendigen Strom am Inkubator während des Transports sorgt, ausgestattet. Es wird im Krankenhaus für stationäre Zwecke eingesetzt, dient dort im medizinischen Alltag zur Aufnahme eines Säuglingsinkubators und damit zur Versorgung der Patienten. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei dem Gerätewagen handelt es sich um einen fahrbaren, ca. 90 cm hohen Trolley, im Wesentlichen bestehend aus einem mit vier Rollen ausgestatteten Gestell aus Aluminium mit einer mit speziellen Bohrungen zur Fixierung eines EKG-Gerätes versehenen Platte, sowie einem Ablagefach für einen Drucker. Das Erzeugnis ist mit... Mehr anzeigenBei dem Gerätewagen handelt es sich um einen fahrbaren, ca. 90 cm hohen Trolley, im Wesentlichen bestehend aus einem mit vier Rollen ausgestatteten Gestell aus Aluminium mit einer mit speziellen Bohrungen zur Fixierung eines EKG-Gerätes versehenen Platte, sowie einem Ablagefach für einen Drucker. Das Erzeugnis ist mit einem Holster für Barcodescanner sowie einem Haltearm mit Kabelführung ausgestattet. Es wird im Krankenhaus für stationäre Zwecke eingesetzt, dient dort im medizinischen Alltag zur Aufnahme eines EKG-Gerätes und damit zur Versorgung der Patienten. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen. Weniger anzeigen
Auslöseknopf für Triangelgriff, Art. TG3-B3. Es handelt sich um ein nach Zeichnung gefertigtes Kunststoffformteil (ca. 4 x 3,5 x 0,8 mm), das in einem Triangelgriff für Krankenhausbetten eingebaut und zur Verstellung der Gurtbandführung dient. Eine derartige Ware wird als "erkennbares Möbelteil für die Humanmedizin"... Mehr anzeigenAuslöseknopf für Triangelgriff, Art. TG3-B3. Es handelt sich um ein nach Zeichnung gefertigtes Kunststoffformteil (ca. 4 x 3,5 x 0,8 mm), das in einem Triangelgriff für Krankenhausbetten eingebaut und zur Verstellung der Gurtbandführung dient. Eine derartige Ware wird als "erkennbares Möbelteil für die Humanmedizin" eingereiht. Weniger anzeigen
Gerätewagen für Elektrokardiografiegeräte für die medizinische Diagnose. Es handelt sich um einen fahrbaren, 69,9 x 41,2 x 99,1 (L x W x H in cm) großen Wagen aus Kunststoff und unedlem Metall, bestückt mit einem Handgriff an der Vorder- und Rückseite, vier lenk- und feststellbaren Rollen und zwei Ablagefächern. Das... Mehr anzeigenGerätewagen für Elektrokardiografiegeräte für die medizinische Diagnose. Es handelt sich um einen fahrbaren, 69,9 x 41,2 x 99,1 (L x W x H in cm) großen Wagen aus Kunststoff und unedlem Metall, bestückt mit einem Handgriff an der Vorder- und Rückseite, vier lenk- und feststellbaren Rollen und zwei Ablagefächern. Das obere Fach dient der Aufnahme eines speziellen EKG-Gerätes (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und verfügt über entsprechende Aussparungen (Schraublöcher), durch die das Gerät fest mit dem Gerätewagen verschraubt wird. Daneben befindet sich eine Ablage für Kabel und Sensoren. Das untere Fach dient der Aufnahme von Kleinteilen. Das Erzeugnis dient im medizinischen Alltag zur Aufnahme des elektromedizinischen Apparats und damit zur Versorgung des Patienten. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben – Drittlandszoll (0 %) plus Einfuhrumsatzsteuer (19 %) für Ihre Krankentrage aus beliebigem Ursprungsland.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Entdecken Sie die Zolltarifnummern für verwandte medizinische Produkte:
Dialysegerät
9018.90.30.00.0 · 0 %
Nahtmaterial
3006.10.90.00.0 · 0 %
Ellenbogen-Verband
6307.90.10.00.0 · 12 %
Zentrifugen-Röhrchen
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Schnelltest
3822.19.00.90.0 · 0 %
Medizinausrüstung
9018.90.84.00.0 · 0 %
Leichensack
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Persönliche Schutzausrüstung
6210.10.92.00.0 · 12 %
Saürstoff-Flasche
7311.00.11.80.0 · 2,7 %
