Hierarchie der Zolltarifnummer
Kuchen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 19 eingereiht. Die Position 1905 umfasst alle Backwaren, auch kakaohaltige:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9070 - andere
Zolltarifnummer: 1905 9070 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 % oder mehr
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Kuchen kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kuchen
Der HS-Code für Kuchen ist 1905.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1905.90.70 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1905.90.70.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0 .
Einreihung von Kuchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kuchen können je nach Rezeptur, Zuckergehalt und Verarbeitungsgrad unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein gebackenes Erzeugnis oder eine Backmischung handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kuchen
Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 % oder mehr
Backware mit Saccharosegehalt ≥ 5 % (Rührkuchen, Obstkuchen, Hefekuchen, Sahnetorte)
Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von weniger als 5 %
Backware mit Saccharosegehalt < 5 % (zuckerarme Spezialbackwaren)
Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren mit hohem Zuckergehalt
Leb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 50 % oder mehr
Lebkuchen und Honigkuchen mit mittlerem Zuckergehalt
Leb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 30 % bis unter 50 %
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kuchen (1905.90) ≠ Backmischung (1901.20)
Backmischungen sind noch keine Backwaren und fallen unter Position 1901. Erst der fertig gebackene Kuchen ist eine Backware der Position 1905.
Kuchen (1905.90) ≠ Lebkuchen (1905.20)
Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren haben eine eigene Unterposition (1905.20) und werden nicht unter "andere Backwaren" (1905.90) eingereiht.
Kuchen (1905) ≠ Schokoladenware (1806)
Backwaren mit Kakao bleiben in Kapitel 19 (Position 1905). Nur wenn der Kakaoanteil prägend ist und die Ware als Schokoladenware anzusehen ist, kann Kapitel 18 gelten.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Kuchen-ähnlichen Produkte fallen unter Position 1905. Backmischungen und nicht gebackene Teigzubereitungen aus Mehl werden unter einer anderen Position eingereiht:
Fertige Backmischung zum Herstellen von Kuchen — noch nicht gebacken!
Backmischungen und Teige für Kuchen aus Mehl oder Stärke
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kuchen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Rezeptur, Zuckergehalt, Verarbeitungsgrad und Zusammensetzung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kuchen (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Kuchen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Hefekuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen – runder, kuppelförmiger Kuchen nach Art eines Panettones (700 g), durchsetzt mit Schokoladenstückchen und Fruchtstückchen, Saccharosegehalt ≥ 5 %
AV 1, Pos. 1905.90
Hefekuchen mit Schokostückchen – runder, kuppelförmiger Kuchen nach Art eines Panettones (700 g), mit Schokoladenstückchen, Saccharosegehalt ≥ 5 %
AV 1, Pos. 1905.90
Hefe-Kleinkuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen – runder Kleinkuchen (100 g) nach Art eines Panettones, Saccharosegehalt ≥ 5 %
AV 1, Pos. 1905.90
Kuchenschnitte mit Cremefüllung – rechteckige Kuchenschnitte (29 g) mit Milch- und Schokolade-Haselnuss-Creme, kakaohaltig, Saccharosegehalt > 5 %
AV 1, Pos. 1905.90
Käsekuchen – proteinreicher Käsekuchen mit Früchten (400 g), ohne Boden, verzehrfertig, mit Zuckeraustauschstoffen, Saccharosegehalt < 5 %
AV 1, Pos. 1905.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
9,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China9,7 %Drittlandszoll
USA9,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei9,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,2 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Bio-Kuchen dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden.
Bei Kuchen mit tierischen Zutaten (Eier, Milch, Butter) ist eine veterinärrechtliche Prüfung erforderlich.
Für bestimmte Mengen kann ein reduzierter Zollsatz (40 %) im Rahmen eines Kontingents gelten.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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