Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9070 - andere
Zolltarifnummer: 1905 9070 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5|GHT oder mehr
Hinweis zur Einreihung
Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung. Für eine rechtssichere Einreihung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kuchen
Der HS-Code für Kuchen lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0.
Einreihung von Kuchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kuchen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Für Kuchen ist Position 1905 (Backwaren) einschlägig. Die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach AV 6 anhand des Zuckergehalts.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kuchen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 % oder mehrBackware mit Saccharosegehalt ≥ 5 % (Rührkuchen, Obstkuchen, Hefekuchen, Sahnetorte) | 1905.90.70.00.0 | 9,7 % |
| Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von weniger als 5 %Backware mit Saccharosegehalt < 5 % (zuckerarme Spezialbackwaren) | 1905.90.80.00.0 | 9,7 % |
| Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren mit hohem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 50 % oder mehr | 1905.20.90.00.0 | 9,7 % |
| Lebkuchen und Honigkuchen mit mittlerem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 30 % bis unter 50 % | 1905.20.30.00.0 | 9,7 % |
| Fertige Backmischung zum Herstellen von Kuchen — noch nicht gebacken!Backmischungen und Teige für Kuchen aus Mehl oder Stärke | 1901.20.00.00.0 | 8,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kuchen (1905) ≠ Backware mit Saccharosegehalt < 5 % (zuckerarme Spezialbackwaren) (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von weniger als 5 %. Für Kuchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kuchen (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 50 % oder mehr (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren mit hohem Zuckergehalt. Für Kuchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kuchen (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 30 % bis unter 50 % (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Lebkuchen und Honigkuchen mit mittlerem Zuckergehalt. Für Kuchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei speziellen Produkten in Betracht, z. B. Schokoladenkuchen mit hohem Kakaogehalt (Kapitel 18) oder tiefgekühlte Kuchen (Kapitel 21).
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von weniger als 5 %Backware mit Saccharosegehalt < 5 % (zuckerarme Spezialbackwaren) | 1905.90.80.00.0 | 9,7 % |
| Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren mit hohem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 50 % oder mehr | 1905.20.90.00.0 | 9,7 % |
| Lebkuchen und Honigkuchen mit mittlerem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 30 % bis unter 50 % | 1905.20.30.00.0 | 9,7 % |
| Fertige Backmischung zum Herstellen von Kuchen — noch nicht gebacken!Backmischungen und Teige für Kuchen aus Mehl oder Stärke | 1901.20.00.00.0 | 8,3 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kuchen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kuchen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI14769/19-1 | Hefekuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen - Backware, Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr. | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI14767/19-1 | Hefekuchen mit Schokostückchen - Backware, Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr. | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI14770/19-1 | Hefe-Kleinkuchen mit Schokostückchen - Backware, Kleinkuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr. | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI20555/24-1 | Donuts mit Füllung und Schokoladenüberzug - Kuchen mit kakaohaltiger Fettglasur, Kleinkuchen. | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI52426/23-1 | Käsekuchen - proteinreicher Käsekuchen mit Früchten, mit Zuckeraustauschstoffen, weniger als 5 GHT Zucker. | 1905.90.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
9,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| GVO-Einfuhrkontrolle | Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Bio-Einfuhrkontrolle | Bio-Kuchen dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden. |
| Veterinärkontrolle | Bei Kuchen mit tierischen Zutaten (Eier, Milch, Butter) ist eine veterinärrechtliche Prüfung erforderlich. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Für bestimmte Mengen kann ein reduzierter Zollsatz (40 %) im Rahmen eines Kontingents gelten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Kuchen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kuchen aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
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