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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Stand April 2026

Zolltarifnummer für Kuchen

Die häufigste Zolltarifnummer für Kuchen ist 1905.90.70.00.0 (Backwaren mit Saccharosegehalt ≥ 5 %) – der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %. Die genaue Einreihung hängt von Zuckergehalt, Rezeptur und Verarbeitungsgrad ab.

Kuchen mit Saccharosegehalt ≥ 5 % (1905.90.70), zuckerarme Backwaren (1905.90.80) und Lebkuchen (1905.20) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Backmischungen fallen sogar unter eine andere Position (1901). Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Rührkuchen mit Früchten, Sahnetorte tiefgekühlt, Marmorkuchen verpackt ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Kuchen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 19 eingereiht. Die Position 1905 umfasst alle Backwaren, auch kakaohaltige:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9070 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 9070 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 % oder mehr

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Kuchen kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kuchen

Der HS-Code für Kuchen ist 1905.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1905.90.70 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1905.90.70.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0 .

Einreihung von Kuchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Kuchen können je nach Rezeptur, Zuckergehalt und Verarbeitungsgrad unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein gebackenes Erzeugnis oder eine Backmischung handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kuchen

Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 % oder mehr

1905.90.70.00.0 9,7 %

Backware mit Saccharosegehalt ≥ 5 % (Rührkuchen, Obstkuchen, Hefekuchen, Sahnetorte)

Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von weniger als 5 %

1905.90.80.00.0 9,7 %

Backware mit Saccharosegehalt < 5 % (zuckerarme Spezialbackwaren)

Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren mit hohem Zuckergehalt

1905.20.90.00.0 9,7 %

Leb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 50 % oder mehr

Lebkuchen und Honigkuchen mit mittlerem Zuckergehalt

1905.20.30.00.0 9,7 %

Leb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 30 % bis unter 50 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kuchen (1905.90) ≠ Backmischung (1901.20)

Backmischungen sind noch keine Backwaren und fallen unter Position 1901. Erst der fertig gebackene Kuchen ist eine Backware der Position 1905.

Kuchen (1905.90) ≠ Lebkuchen (1905.20)

Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren haben eine eigene Unterposition (1905.20) und werden nicht unter "andere Backwaren" (1905.90) eingereiht.

Kuchen (1905) ≠ Schokoladenware (1806)

Backwaren mit Kakao bleiben in Kapitel 19 (Position 1905). Nur wenn der Kakaoanteil prägend ist und die Ware als Schokoladenware anzusehen ist, kann Kapitel 18 gelten.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Kuchen-ähnlichen Produkte fallen unter Position 1905. Backmischungen und nicht gebackene Teigzubereitungen aus Mehl werden unter einer anderen Position eingereiht:

Fertige Backmischung zum Herstellen von Kuchen — noch nicht gebacken!

1901.20.00.00.0 8,3 %

Backmischungen und Teige für Kuchen aus Mehl oder Stärke

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kuchen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Rezeptur, Zuckergehalt, Verarbeitungsgrad und Zusammensetzung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kuchen (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Kuchen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI14769/19-11905.90.70.00

Hefekuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen – runder, kuppelförmiger Kuchen nach Art eines Panettones (700 g), durchsetzt mit Schokoladenstückchen und Fruchtstückchen, Saccharosegehalt ≥ 5 %

AV 1, Pos. 1905.90

DEBTI14767/19-11905.90.70.00

Hefekuchen mit Schokostückchen – runder, kuppelförmiger Kuchen nach Art eines Panettones (700 g), mit Schokoladenstückchen, Saccharosegehalt ≥ 5 %

AV 1, Pos. 1905.90

DEBTI14771/19-11905.90.70.00

Hefe-Kleinkuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen – runder Kleinkuchen (100 g) nach Art eines Panettones, Saccharosegehalt ≥ 5 %

AV 1, Pos. 1905.90

DEBTI56100/24-11905.90.70.00

Kuchenschnitte mit Cremefüllung – rechteckige Kuchenschnitte (29 g) mit Milch- und Schokolade-Haselnuss-Creme, kakaohaltig, Saccharosegehalt > 5 %

AV 1, Pos. 1905.90

DEBTI52426/23-11905.90.80.00

Käsekuchen – proteinreicher Käsekuchen mit Früchten (400 g), ohne Boden, verzehrfertig, mit Zuckeraustauschstoffen, Saccharosegehalt < 5 %

AV 1, Pos. 1905.90

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

9,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina9,7 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA9,7 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei9,7 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien6,2 %

Zollpräferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand9,7 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

GVO-Einfuhrkontrolle

Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.

Bio-Einfuhrkontrolle

Bio-Kuchen dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden.

Veterinärkontrolle

Bei Kuchen mit tierischen Zutaten (Eier, Milch, Butter) ist eine veterinärrechtliche Prüfung erforderlich.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Für bestimmte Mengen kann ein reduzierter Zollsatz (40 %) im Rahmen eines Kontingents gelten.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kuchen

Welche Zolltarifnummer hat ein Kuchen?

Die häufigste Zolltarifnummer für Kuchen ist 1905.90.70.00.0 (Backwaren mit einem Saccharosegehalt von 5 % oder mehr). Diese gilt für Rührkuchen, Obstkuchen, Hefekuchen, Sahnetorten und ähnliche Backwaren. Zuckerarme Kuchen (Saccharosegehalt < 5 %) fallen unter 1905.90.80.00.0. Lebkuchen haben mit 1905.20 eine eigene Unterposition.

Welchen HS-Code hat ein Kuchen?

Der HS-Code für Kuchen ist 1905.90 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 1905.90.70. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 1905.90.70.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kuchen?

Der Drittlandszollsatz für Kuchen der Position 1905.90 beträgt 9,7 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Kuchen zollfrei oder begünstigt. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigt 7 %, da es sich um Lebensmittel handelt.

Wie unterscheidet sich ein Kuchen von einer Backmischung zolltechnisch?

Fertig gebackene Kuchen fallen unter Position 1905 (Backwaren). Backmischungen und Teige zum Herstellen von Kuchen – also noch nicht gebackene Zubereitung aus Mehl – fallen unter Position 1901 (Lebensmittelzubereitungen aus Mehl). Die Abgrenzung: gebacken = 1905, ungebacken/Mischung = 1901.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Kuchen verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Besonders bei Lebensmitteln können zudem Einfuhrkontrollen (GVO, Bio, Veterinär) relevant sein. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Kuchen?

Für Kuchen der Position 1905.90 gelten keine Antidumping-Zölle. Es bestehen jedoch aktive Einfuhrkontrollen: GVO-Kontrolle (genetisch veränderte Zutaten), Bio-Kontrollbescheinigung (bei Bio-Kuchen), Veterinärkontrolle (tierische Zutaten wie Eier und Milch) sowie ein nichtpräferentielles Zollkontingent.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kuchen?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 1905.90.70.00.0 für einen Kuchen mit Saccharosegehalt ≥ 5 %.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kuchen?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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