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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kuchen: 1905.90.70.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kuchen (1905.90.70.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kuchen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kuchen Produktbild

Kuchen wird aus Mehl, Zucker, Eiern, Fett und weiteren Zutaten gebacken und ist verzehrfertig. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Zuckergehalt ab. Enthält der Kuchen 5 GHT oder mehr Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose, ist die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 einschlägig. Für zuckerfreie oder -reduzierte Kuchen kommt die Nummer 1905.90.80.00.0 in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kuchen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9070 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 9070 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5|GHT oder mehr

Hinweis zur Einreihung

Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung. Für eine rechtssichere Einreihung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kuchen

Der HS-Code für Kuchen lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0.

Einreihung von Kuchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kuchen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Für Kuchen ist Position 1905 (Backwaren) einschlägig. Die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach AV 6 anhand des Zuckergehalts.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kuchen

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 % oder mehrBackware mit Saccharosegehalt ≥ 5 % (Rührkuchen, Obstkuchen, Hefekuchen, Sahnetorte)1905.90.70.00.0 9,7 %
Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von weniger als 5 %Backware mit Saccharosegehalt < 5 % (zuckerarme Spezialbackwaren)1905.90.80.00.0 9,7 %
Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren mit hohem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 50 % oder mehr1905.20.90.00.0 9,7 %
Lebkuchen und Honigkuchen mit mittlerem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 30 % bis unter 50 %1905.20.30.00.0 9,7 %
Fertige Backmischung zum Herstellen von Kuchen — noch nicht gebacken!Backmischungen und Teige für Kuchen aus Mehl oder Stärke1901.20.00.00.0 8,3 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Kuchen (1905) ≠ Backware mit Saccharosegehalt < 5 % (zuckerarme Spezialbackwaren) (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von weniger als 5 %. Für Kuchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kuchen (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 50 % oder mehr (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren mit hohem Zuckergehalt. Für Kuchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kuchen (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 30 % bis unter 50 % (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Lebkuchen und Honigkuchen mit mittlerem Zuckergehalt. Für Kuchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei speziellen Produkten in Betracht, z. B. Schokoladenkuchen mit hohem Kakaogehalt (Kapitel 18) oder tiefgekühlte Kuchen (Kapitel 21).

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von weniger als 5 %Backware mit Saccharosegehalt < 5 % (zuckerarme Spezialbackwaren)1905.90.80.00.0 9,7 %
Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren mit hohem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 50 % oder mehr1905.20.90.00.0 9,7 %
Lebkuchen und Honigkuchen mit mittlerem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit einem Gehalt an Saccharose von 30 % bis unter 50 %1905.20.30.00.0 9,7 %
Fertige Backmischung zum Herstellen von Kuchen — noch nicht gebacken!Backmischungen und Teige für Kuchen aus Mehl oder Stärke1901.20.00.00.0 8,3 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kuchen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kuchen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI14769/19-1Hefekuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen - Backware, Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr.1905.90.70.00.0
DEBTI14767/19-1Hefekuchen mit Schokostückchen - Backware, Kuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr.1905.90.70.00.0
DEBTI14770/19-1Hefe-Kleinkuchen mit Schokostückchen - Backware, Kleinkuchen mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr.1905.90.70.00.0
DEBTI20555/24-1Donuts mit Füllung und Schokoladenüberzug - Kuchen mit kakaohaltiger Fettglasur, Kleinkuchen.1905.90.70.00.0
DEBTI52426/23-1Käsekuchen - proteinreicher Käsekuchen mit Früchten, mit Zuckeraustauschstoffen, weniger als 5 GHT Zucker.1905.90.70.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

9,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,0 %Drittlandszoll
USA9,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
GVO-EinfuhrkontrolleEnthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Bio-EinfuhrkontrolleBio-Kuchen dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden.
VeterinärkontrolleBei Kuchen mit tierischen Zutaten (Eier, Milch, Butter) ist eine veterinärrechtliche Prüfung erforderlich.
Nichtpräferentielles ZollkontingentFür bestimmte Mengen kann ein reduzierter Zollsatz (40 %) im Rahmen eines Kontingents gelten.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Kuchen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kuchen aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

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Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kuchen

Welche Zolltarifnummer hat Kuchen?

Die Zolltarifnummer für Kuchen lautet 1905.90.70.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für feine Backwaren mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr. Typische Kuchen wie Rührkuchen, Obstkuchen oder Torten fallen unter diesen Code.

Welchen HS-Code hat Kuchen?

Der HS-Code für Kuchen lautet 1905.90. Er umfasst Backwaren der Position 1905, ausgenommen Brot, Lebkuchen und Kleingebäck. Die sechsstellige Unterposition 1905.90 erfasst alle anderen Backwaren, die nicht spezifischer eingereiht sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kuchen?

Der Drittlandszollsatz für Kuchen (1905.90.70.00.0) beträgt 9 % des Zollwerts. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Wie unterscheidet sich Kuchen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kuchen erfolgt vor allem zum Brot (1905.90.30) und zu Keksen (1905.31). Brot ist ungesüßt und enthält keine nennenswerten Mengen an Zucker oder Fett. Kekse sind knuspriges Kleingebäck. Eine Alternative für zuckerfreie Kuchen ist die Zolltarifnummer 1905.90.80.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kuchen verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Strafen. Zudem kann die Ware von der Zollabfertigung zurückgehalten werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit bei der Einreihung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kuchen?

Ja, für Kuchen gelten Einfuhrkontrollen hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen (GVO), ökologischer Erzeugnisse (Bio) und veterinärrechtliche Prüfungen bei tierischen Zutaten. Zudem besteht ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122) mit einem reduzierten Zollsatz von 40 % für bestimmte Mengen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kuchen?

Die Zolltarifnummer für Kuchen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0. Sie setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen) und der TARIC-Code (10 Stellen) sowie der deutschen Zolltarifnummer (11 Stellen) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kuchen?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 1905 für Backwaren ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen betreffen meist die Unterpositionen auf TARIC-Ebene. Eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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