Hierarchie der Zolltarifnummer
Fanta ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelGETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG22
- PositionWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 20092202
- ZolltarifnummerWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fanta
Der HS-Code für Fanta lautet 2202.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2202.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2202.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2202.10.00.00.0.
Einreihung von Fanta nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Fanta fällt als kohlensäurehaltiges Wasser mit Zucker- und Aromazusatz unter Position 2202. AV 3a (spezifischere Beschreibung) bestätigt die Zuordnung zur Unterposition 2202.10.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fanta
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere nicht alkoholhaltige Getränke | 2202.91.00.00.0 | 9,6 % |
| Alternative EinreihungFrucht- und Gemüsesäfte | 2009 | 9,6 % |
| Alternative EinreihungMineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser ohne Zusatz von Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen | 2201.10.00.00.0 | 9,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Fanta (2202) ≠ andere nicht alkoholhaltige Getränke (2202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fanta bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fanta (2202) ≠ Frucht- und Gemüsesäfte (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fanta bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fanta (2202) ≠ Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser ohne Zusatz von Zucker, Süßmitteln oder Aromastoffen (2201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fanta bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fanta (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/899/04-1 | Limonade mit Zusatz von Fruchtsaft, Orangengeschmack, kohlensäurehaltig, Zucker enthalten | 2202.10.00.00.0 |
| DEBTI24893/24-1 | kohlensäurehaltige Orangenlimonade, Zucker und Aromastoffe enthalten | 2202.10.00.00.0 |
| DE16097/09-1 | kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk mit Zucker und Aroma, Orangengeschmack | 2202.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,6 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
Zollrechner für Fanta
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Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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