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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Chili-Pulver: 0904.22.00.11.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Chili-Pulver (0904.22.00.11.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Chili-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Chili-Pulver Produktbild

Für Chili-Pulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Chili-Pulver beschreiben: Art der Chilischote, Herkunft, Verarbeitung (getrocknet/gemahlen), eventuelle Zusätze

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Chili-Pulver erfolgt über folgende Hierarchiestufen:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
  • Unterposition: 0904 21 - Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta
  • Unterposition: 0904 22 - gemahlen oder sonst zerkleinert
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 0904 2200 11 - Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0904 2200 11 0 - Gemüsepaprika (Capsicum annuum)

Hinweis zur Einreihung

Die genannte Zolltarifnummer gilt für reines Chili-Pulver ohne Zusätze. Enthält das Produkt weitere Zutaten (Salz, Zucker, Gewürze) oder wurde es zubereitet (z.B. in Öl eingelegt), kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur individuellen Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Chili-Pulver

Der HS-Code für Chili-Pulver lautet 0904.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.22.00.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.22.00.11.0.

Einreihung von Chili-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 0904 erfasst ‚Früchte der Gattung Capsicum … getrocknet oder gemahlen‘. Chili-Pulver fällt als gemahlenes Erzeugnis unter die Unterposition 0904.22. AV 6 bestimmt, dass die spezifischste Unterposition Vorrang hat – daher ist 0904.22.00.11.0 mit ‚Gemüsepaprika (Capsicum annuum)‘ zu wählen, wenn die botanische Art bestimmbar ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Chili-Pulver

Alternative Einreihung

0904.22.00.90.0 5,0 %

andere – Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen, Capsicum-Arten ohne brennenden Geschmack oder andere Sorten als C. annuum

Alternative Einreihung

2005.99.10.10.0 5,0 %

Pulver aus Früchten der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack (Position 2005: zubereitet/haltbar gemacht)

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 5,0 %

Zusammengesetzte Würzmittel

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Chili-Pulver (0904) ≠ andere – Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen, Capsicum-Arten ohne brennenden Geschmack oder andere Sorten als C. annuum (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Chili-Pulver (0904) ≠ Pulver aus Früchten der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack (Position 2005: zubereitet/haltbar gemacht) (2005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Chili-Pulver (0904) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel (2103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den direkten Alternativen können auch Kapitel außerhalb von 9 einschlägig sein, wenn die Ware zubereitet ist oder Zusätze enthält.

Alternative Einreihung

2005.99.10.10.0 5,0 %

Pulver aus Früchten der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack (Position 2005: zubereitet/haltbar gemacht)

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 5,0 %

Zusammengesetzte Würzmittel

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Chili-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Chili-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI24163/17-10904.22.00.11.0
Getrocknetes, gemahlenes, rötliches Pulver von Capsicum annuum mit brennendem Geschmack – eingereiht in 0904.22.00.11.0.
DEBTI24164/17-10904.22.00.11.0
Rotes, scharfes, gemahlenes Paprikapulver von Capsicum annuum – bestätigt dieselbe Einreihung.
DEBTI24165/17-10904.22.00.11.0
Rotes, gemahlenes Paprikapulver von Capsicum annuum (ohne brennenden Geschmack) – ebenfalls 0904.22.00.11.0.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz5,0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Chili-Pulver – geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Chili-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Chili-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Chili-Pulver aus getrockneten, gemahlenen Früchten der Gattung Capsicum annuum lautet 0904.22.00.11.0. Diese 11-stellige deutsche Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung maßgeblich. Abweichende Einreihungen können bei anderen Capsicum-Arten oder bei Zusätzen erforderlich sein.

Welchen HS-Code hat Chili-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Chili-Pulver ist 0904.22. Er umfasst gemahlene oder sonst zerkleinerte Früchte der Gattung Capsicum. Die internationale 6-stellige Nummer ist Grundlage für die weitere nationale Untergliederung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Chili-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Chili-Pulver (TARIC 0904.22.00.11) beträgt 5 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigt für Lebensmittel) an. Bei Vorliegen von Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Chili-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Chili-Pulver erfolgt nach botanischer Art (Capsicum annuum vs. andere Capsicum-Arten) und Verarbeitungsgrad. Alternative Einreihungen sind beispielsweise 0904.22.00.90.0 für andere Capsicum-Arten oder 2005.99.10.10.0 für zubereitete Chili-Produkte. Reines Trockenmahlgut bleibt stets in Position 0904.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Chili-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen können Zollbehörden säumige Abgaben nachfordern. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Chili-Pulver?

Ja, für Chili-Pulver gelten besondere Maßnahmen: eine allgemeine Einfuhrüberwachung (Code 731), die Möglichkeit von Zusatzzöllen (Code 695) sowie bei Bio-Ware eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750). Antidumpingzölle sind nicht bekannt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Chili-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Chili-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.22.00.11.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (0904.22), der 8-stelligen KN (0904.22.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0904.22.00.11) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Chili-Pulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen im Harmonisierten System (alle 5 Jahre) oder durch jährliche Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Die aktuelle Nummer 0904.22.00.11.0 ist seit 2022 gültig. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank zu prüfen.

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