Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Chili-Pulver erfolgt über folgende Hierarchiestufen:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
- Unterposition: 0904 21 - Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta
- Unterposition: 0904 22 - gemahlen oder sonst zerkleinert
TARIC: 0904 2200 11 - Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.)
Zolltarifnummer: 0904 2200 11 0 - Gemüsepaprika (Capsicum annuum)
Hinweis zur Einreihung
Die genannte Zolltarifnummer gilt für reines Chili-Pulver ohne Zusätze. Enthält das Produkt weitere Zutaten (Salz, Zucker, Gewürze) oder wurde es zubereitet (z.B. in Öl eingelegt), kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur individuellen Prüfung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Chili-Pulver
Der HS-Code für Chili-Pulver lautet 0904.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.22.00.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.22.00.11.0.
Einreihung von Chili-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 0904 erfasst ‚Früchte der Gattung Capsicum … getrocknet oder gemahlen‘. Chili-Pulver fällt als gemahlenes Erzeugnis unter die Unterposition 0904.22. AV 6 bestimmt, dass die spezifischste Unterposition Vorrang hat – daher ist 0904.22.00.11.0 mit ‚Gemüsepaprika (Capsicum annuum)‘ zu wählen, wenn die botanische Art bestimmbar ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Chili-Pulver
Alternative Einreihung
andere – Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen, Capsicum-Arten ohne brennenden Geschmack oder andere Sorten als C. annuum
Alternative Einreihung
Pulver aus Früchten der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack (Position 2005: zubereitet/haltbar gemacht)
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Würzmittel
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Chili-Pulver (0904) ≠ andere – Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen, Capsicum-Arten ohne brennenden Geschmack oder andere Sorten als C. annuum (0904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Chili-Pulver (0904) ≠ Pulver aus Früchten der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack (Position 2005: zubereitet/haltbar gemacht) (2005)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Chili-Pulver (0904) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel (2103)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen können auch Kapitel außerhalb von 9 einschlägig sein, wenn die Ware zubereitet ist oder Zusätze enthält.
Alternative Einreihung
Pulver aus Früchten der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack (Position 2005: zubereitet/haltbar gemacht)
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Würzmittel
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Chili-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Chili-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Chili-Pulver – geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgende Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke haben vergleichbare Zolltarifnummern – als Orientierung für Abgrenzung und Einreihung.
Blaubeere
0810.40.50.00.0 · nicht ermittelt
Popping-Boba
2106.90.98.53.0 · 9 %
Geröstete Gerste
1107.20.00.00.0 · 152 EUR/100 kg
Eis
2105.00.91.00.0 · 8 %
Grüntee-Pulver
0902.10.00.00.0 · 3,2 %
Tamarinde
2008.99.63.90.0 · 13 %
Champagner
2204.10.11.00.0 · 32 %
Pudding
1901.90.99.90.0 · 7,6 %
Ahornsirup
1702.20.90.90.0 · 8 %
