Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Chili-Pulver erfolgt über folgende Hierarchiestufen:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionPfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert0904
- UnterpositionFrüchte der Gattung Capsicum oder Pimenta090421
- Unterpositiongemahlen oder sonst zerkleinert090422
- TARICPaprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.)0904220011
- ZolltarifnummerGemüsepaprika (Capsicum annuum)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Chili-Pulver
Der HS-Code für Chili-Pulver lautet 0904.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.22.00.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.22.00.11.0.
Einreihung von Chili-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 0904 erfasst ‚Früchte der Gattung Capsicum … getrocknet oder gemahlen‘. Chili-Pulver fällt als gemahlenes Erzeugnis unter die Unterposition 0904.22. AV 6 bestimmt, dass die spezifischste Unterposition Vorrang hat – daher ist 0904.22.00.11.0 mit ‚Gemüsepaprika (Capsicum annuum)‘ zu wählen, wenn die botanische Art bestimmbar ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Chili-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere – Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen, Capsicum-Arten ohne brennenden Geschmack oder andere Sorten als C. annuum | 0904.22.00.90.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungPulver aus Früchten der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack (Position 2005: zubereitet/haltbar gemacht) | 2005.99.10.10.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungZusammengesetzte Würzmittel | 2103.90.90.89.0 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Chili-Pulver (0904) ≠ andere – Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen, Capsicum-Arten ohne brennenden Geschmack oder andere Sorten als C. annuum (0904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Chili-Pulver (0904) ≠ Pulver aus Früchten der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack (Position 2005: zubereitet/haltbar gemacht) (2005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Chili-Pulver (0904) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Chili-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.22.00.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen können auch Kapitel außerhalb von 9 einschlägig sein, wenn die Ware zubereitet ist oder Zusätze enthält.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPulver aus Früchten der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack (Position 2005: zubereitet/haltbar gemacht) | 2005.99.10.10.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungZusammengesetzte Würzmittel | 2103.90.90.89.0 | 5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Chili-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24163/17-1 | Getrocknetes, gemahlenes, rötliches Pulver von Capsicum annuum mit brennendem Geschmack – eingereiht in 0904.22.00.11.0. | 0904.22.00.11.0 |
| DEBTI24164/17-1 | Rotes, scharfes, gemahlenes Paprikapulver von Capsicum annuum – bestätigt dieselbe Einreihung. | 0904.22.00.11.0 |
| DEBTI24165/17-1 | Rotes, gemahlenes Paprikapulver von Capsicum annuum (ohne brennenden Geschmack) – ebenfalls 0904.22.00.11.0. | 0904.22.00.11.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 5 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Chili-Pulver – geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgende Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke haben vergleichbare Zolltarifnummern – als Orientierung für Abgrenzung und Einreihung.