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Textilien & BekleidungKapitel 60Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kunstpelz: 6001.10.00.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kunstpelz (6001.10.00.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kunstpelz unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kunstpelz Produktbild

Für Kunstpelz sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kunstpelz beschreiben: Material, Florhöhe, Machart (gewirkt/gestrickt/geklebt), Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Einreihung von Kunstpelz erfolgt in dieser Hierarchie:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 60 - GEWIRKE UND GESTRICKE
  • Position: 6001 - Samt, Plüsch (einschließlich Hochflorerzeugnisse), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke
  • Unterposition: 6001 10 - "Hochflorerzeugnisse"
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6001 1000 10 0 - aus synthetischen Chemiefasern

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunstpelz

Der HS-Code für Kunstpelz lautet 6001.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6001.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6001.10.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6001.10.00.10.0.

Einreihung von Kunstpelz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Kunstpelz fällt als Hochflorerzeugnis unter die AV (Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). Maßgeblich ist die AV 1 (Wortlaut der Positionen) sowie die Anmerkungen zu Kapitel 60. Die Position 6001 erfasst Samt, Plüsch und Hochflorerzeugnisse, gewirkt oder gestrickt. Werden die Fasern dagegen aufgeklebt, ist Position 4304 (Künstliches Pelzwerk) einschlägig. Entscheidend ist die Feststellung der Machart (gewirkt/gestrickt vs. geklebt) und der Florlänge.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunstpelz

Alternative Einreihung

4304.00.00.00.0 8,0 %

Künstliches Pelzwerk und Waren daraus

Alternative Einreihung

6001.92.00.00.0 8,0 %

Plüsch, gewirkt, andere, aus Chemiefasern

Alternative Einreihung

6001.10.00.20.0 8,0 %

Hochflorerzeugnisse aus Wolle/feinen Tierhaaren/Baumwolle/künstlichen Chemiefasern

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kunstpelz (6001) ≠ Künstliches Pelzwerk und Waren daraus (4304)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpelz bleibt die Zolltarifnummer 6001.10.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunstpelz (6001) ≠ Plüsch, gewirkt, andere, aus Chemiefasern (6001)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpelz bleibt die Zolltarifnummer 6001.10.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunstpelz (6001) ≠ Hochflorerzeugnisse aus Wolle/feinen Tierhaaren/Baumwolle/künstlichen Chemiefasern (6001)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpelz bleibt die Zolltarifnummer 6001.10.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine abweichende Herstellungsart (Kleben statt Wirken/Stricken) führt in ein anderes Kapitel des Zolltarifs:

Alternative Einreihung

4304.00.00.00.0 8,0 %

Künstliches Pelzwerk und Waren daraus

Alternative Einreihung

6001.92.00.00.0 8,0 %

Plüsch, gewirkt, andere, aus Chemiefasern

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunstpelz ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunstpelz (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/60/07-16001.10.00.10.0
Hochflorerzeugnis (Pelzimitat aus Kunstfaser), Meterware, Polyester und Modacryl
DE7697/14-16001.10.00.10.0
Kunstfell auf Rolle, Meterware, Polyester
DE24509/11-16001.10.00.10.0
Hochflorerzeugnis/Plüschgewirke, Polyacryl/Polyester
DEF/5694/08-16001.10.00.10.0
Hochflorerzeugnis, Meterware, Acryl-Flor
DEF/5268/05-16001.10.00.10.0
Hochflorerzeugnis, Meterware, Polyester
DE2135/11-16001.10.00.10.0
Hochflorerzeugnis/Plüschgewirke, Polyacryl/Polyester
DE7650/11-16001.10.00.10.0
Hochflorerzeugnis/Plüschgewirke, bedruckt, Polyacryl/Polyester
DEBTI17920/17-16001.10.00.10.0
Dekoband-Fellimitat, Hochflorerzeugnis, Polyester
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner für Kunstpelz

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kunstpelz mit unserem Zollrechner. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert an. Bei Einfuhren aus präferenzbegünstigten Ländern (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Exportkontrollen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kunstpelze

Welche Zolltarifnummer hat Kunstpelz?

Die Zolltarifnummer für Kunstpelz aus synthetischen Chemiefasern lautet 6001.10.00.10.0. Diese Nummer gilt für langflorige Hochflorerzeugnisse, die gewirkt oder gestrickt sind und als Meterware, für Bekleidung oder Heimtextilien verwendet werden.

Welchen HS-Code hat Kunstpelz?

Der HS-Code (6-stellig) für Kunstpelz lautet 6001.10. Erfasst werden Samt, Plüsch und Hochflorerzeugnisse. Die Kombinierte Nomenklatur lautet 6001.10.00 und der TARIC-Code 6001.10.00.10, beide für die Unterposition der Hochflorerzeugnisse.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kunstpelz?

Der Drittlandszollsatz für Kunstpelz der Zolltarifnummer 6001.10.00.10.0 beträgt 8 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Kunstpelz zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative erfolgt nach Machart und Material: Gewirkter/gestrickter Kunstpelz aus synthetischen Chemiefasern fällt unter 6001.10.00.10.0. Geklebte Fasern auf Trägergewebe (Künstliches Pelzwerk) sind Position 4304. Kurzflorige Plüschgewirke ohne Pelzcharakter fallen unter 6001.92.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kunstpelz verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im Falle einer Betriebsprüfung durch den Zoll drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen, wenn die Falschdeklaration auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kunstpelz?

Für die Einfuhr von Kunstpelz gilt ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122), das eine Einfuhr zu einem reduzierten Zollsatz ermöglicht. Bei der Ausfuhr ist eine CITES-Ausfuhrkontrolle (Code 715) zu beachten, da Kunstpelz tierähnliche Muster haben kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kunstpelz?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Kunstpelz lautet 6001.10.00.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 6001.10, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 6001.10.00, dem 10-stelligen TARIC-Code 6001.10.00.10 und einer elften statistischen Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kunstpelz?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar überarbeitet. Die grundlegende Position 6001 und die Unterposition 6001 10 sind seit Jahren stabil. Änderungen auf der 11-stelligen Ebene sind möglich. Es ist ratsam, die aktuell gültige Fassung der Kombinierten Nomenklatur zu prüfen.

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