Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von Kunstpelz erfolgt in dieser Hierarchie:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 60 - GEWIRKE UND GESTRICKE
- Position: 6001 - Samt, Plüsch (einschließlich Hochflorerzeugnisse), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke
- Unterposition: 6001 10 - "Hochflorerzeugnisse"
Zolltarifnummer: 6001 1000 10 0 - aus synthetischen Chemiefasern
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunstpelz
Der HS-Code für Kunstpelz lautet 6001.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6001.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6001.10.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6001.10.00.10.0.
Einreihung von Kunstpelz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kunstpelz fällt als Hochflorerzeugnis unter die AV (Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). Maßgeblich ist die AV 1 (Wortlaut der Positionen) sowie die Anmerkungen zu Kapitel 60. Die Position 6001 erfasst Samt, Plüsch und Hochflorerzeugnisse, gewirkt oder gestrickt. Werden die Fasern dagegen aufgeklebt, ist Position 4304 (Künstliches Pelzwerk) einschlägig. Entscheidend ist die Feststellung der Machart (gewirkt/gestrickt vs. geklebt) und der Florlänge.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunstpelz
Alternative Einreihung
Künstliches Pelzwerk und Waren daraus
Alternative Einreihung
Plüsch, gewirkt, andere, aus Chemiefasern
Alternative Einreihung
Hochflorerzeugnisse aus Wolle/feinen Tierhaaren/Baumwolle/künstlichen Chemiefasern
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunstpelz (6001) ≠ Künstliches Pelzwerk und Waren daraus (4304)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpelz bleibt die Zolltarifnummer 6001.10.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunstpelz (6001) ≠ Plüsch, gewirkt, andere, aus Chemiefasern (6001)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpelz bleibt die Zolltarifnummer 6001.10.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunstpelz (6001) ≠ Hochflorerzeugnisse aus Wolle/feinen Tierhaaren/Baumwolle/künstlichen Chemiefasern (6001)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpelz bleibt die Zolltarifnummer 6001.10.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine abweichende Herstellungsart (Kleben statt Wirken/Stricken) führt in ein anderes Kapitel des Zolltarifs:
Alternative Einreihung
Künstliches Pelzwerk und Waren daraus
Alternative Einreihung
Plüsch, gewirkt, andere, aus Chemiefasern
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunstpelz ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunstpelz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Zollrechner für Kunstpelz
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kunstpelz mit unserem Zollrechner. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert an. Bei Einfuhren aus präferenzbegünstigten Ländern (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.
Ausfuhr
Exportkontrollen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Nachfolgend finden Sie verwandte Textilprodukte und ihre jeweilige Zolltarifnummer. Diese können als Vergleichswaren für die Einreihung dienen.
