Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3923 50 - Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse
Zolltarifnummer: 3923 5090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für Kunststoffabdeckungen als Verschluss oder Deckel. Bei abweichender Beschaffenheit, Funktion oder Materialzusammensetzung kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungs-Assistenten, um Ihren konkreten Artikel zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Abdeckung
Der HS-Code für Kunststoff-Abdeckung lautet 3923.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.50.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.50.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.50.90.00.0.
Einreihung von Kunststoff-Abdeckung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kunststoffabdeckungen in die Position 3923.50 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Abdeckung
Alternative Einreihung
Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln
Alternative Einreihung
andere Transport- oder Verpackungsmittel
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunststoff-Abdeckung (3923) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Abdeckung bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Abdeckung (3923) ≠ andere Transport- oder Verpackungsmittel (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Abdeckung bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreihungen außerhalb des Kapitels 39 sind ebenfalls möglich.
Alternative Einreihung
Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln
Alternative Einreihung
andere Transport- oder Verpackungsmittel
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Abdeckung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Abdeckung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Verschlussdeckel aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer einfachen, mit Dichtmaterial (Schaumkunststoff) ausgekleideten Abdeckkappe, an der ein flügelartiger Stopfen befestigt ist. Aufgrund der Bauart und gemäß Angaben des Antragstellers ist die Ware universell als Tankdeckel... Mehr anzeigenVerschlussdeckel aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer einfachen, mit Dichtmaterial (Schaumkunststoff) ausgekleideten Abdeckkappe, an der ein flügelartiger Stopfen befestigt ist. Aufgrund der Bauart und gemäß Angaben des Antragstellers ist die Ware universell als Tankdeckel zum Verschließen von Tankbehältern aus Stoffen aller Art oder von Geräten und Maschinen verwendbar. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen runden, weißen Deckel aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus PE). Das im Durchmesser ca. 9,5 cm große Erzeugnis ist am oberen Rand zu zwei Griffstücken ausgeformt und verfügt an der... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen runden, weißen Deckel aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben aus PE). Das im Durchmesser ca. 9,5 cm große Erzeugnis ist am oberen Rand zu zwei Griffstücken ausgeformt und verfügt an der Unterseite über einen Stutzen mit integriertem Dichtungsring. Die Ware dient dem luftdichten Verschließen von z.B. Vorratsdosen (nicht Gegenstand der vZTA) und wird zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der als Haube bezeichneten Ware handelt es sich um einen Deckel aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) für einen Abfallsammler. Der Deckel (ca. 34 x 25,5 x 5,5 cm) besteht aus einem Rahmenelement mit einer auf der Vorderseite eingearbeiteten Rastnase und einer an... Mehr anzeigenBei der als Haube bezeichneten Ware handelt es sich um einen Deckel aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) für einen Abfallsammler. Der Deckel (ca. 34 x 25,5 x 5,5 cm) besteht aus einem Rahmenelement mit einer auf der Vorderseite eingearbeiteten Rastnase und einer an der Rückseite befestigten Klappe, die durch einen Federmechanismus aus Metall automatisch geöffnet werden kann. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist der Kunststoff als charakterverleihend anzusehen. Der Deckel ist gemeinsam mit einem Müllsackhalter in einem Polybeutel aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) scheidet aus, da die Waren nicht zur unmittelbaren Abgabe an den Verbraucher bestimmt sind. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Deckel aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der durch eine technische Zeichnung veranschaulichten Ware handelt es sich um einen kreisrunden Deckel (Ø ca. 120 mm) aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kaptitel 39. Die Ware ist mit einer Bohrung und einem Aufdruck versehen. Der Deckel dient zum Schutz eines Unterputzsystems für... Mehr anzeigenBei der durch eine technische Zeichnung veranschaulichten Ware handelt es sich um einen kreisrunden Deckel (Ø ca. 120 mm) aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kaptitel 39. Die Ware ist mit einer Bohrung und einem Aufdruck versehen. Der Deckel dient zum Schutz eines Unterputzsystems für Wasserarmaturen während der Installation. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Deckel aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Schraubdeckel für ein rundes Mostfass aus formgepresstem Polyethylen. Die zylindrische Ware (Ø ca. 13,3 cm, H: ca. 6 cm) ist auf der Außenseite mit Raststegen versehen und im Inneren mit einem Gewinde sowie einem Dichtungsring ausgestattet. Auf der Oberseite weist sie eine zylindrische Öffnung... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Schraubdeckel für ein rundes Mostfass aus formgepresstem Polyethylen. Die zylindrische Ware (Ø ca. 13,3 cm, H: ca. 6 cm) ist auf der Außenseite mit Raststegen versehen und im Inneren mit einem Gewinde sowie einem Dichtungsring ausgestattet. Auf der Oberseite weist sie eine zylindrische Öffnung (Ø ca. 4,5 cm) auf, auf die eine separate Verschlusskappe aufgesetzt wird. Zolltarifrechtlich ist das Erzeugnis als "Deckel, aus Kunststoffen, anderer als Verschluss- oder Flaschenkapseln" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Schraubdeckel aus formgepresstem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 für Kraftstoffkanister. Die zylindrische, auf der Außenseite geriffelte Ware (Ø ca. 10 cm, H: ca. 6,7 cm) ist auf der Oberseite mit einem Gewindestopfen und im Inneren mit einem Gewinde versehen. Der Deckel ist... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Schraubdeckel aus formgepresstem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 für Kraftstoffkanister. Die zylindrische, auf der Außenseite geriffelte Ware (Ø ca. 10 cm, H: ca. 6,7 cm) ist auf der Oberseite mit einem Gewindestopfen und im Inneren mit einem Gewinde versehen. Der Deckel ist in einem Polybeutel mit Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse sind zolltariflich als "Deckel, aus Kunststoffen, anderer als Verschluss- oder Flaschenkapseln" einzureihen. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie den vorliegenden Produktinformationen handelt es sich um einen rechteckigen Stülpdeckel aus klarsichtigem Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 39 x 28 x 1,2 cm große Erzeugnis dient als Abdeckung und Verschluss einer Universal-Aufbewahrungsbox... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie den vorliegenden Produktinformationen handelt es sich um einen rechteckigen Stülpdeckel aus klarsichtigem Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 39 x 28 x 1,2 cm große Erzeugnis dient als Abdeckung und Verschluss einer Universal-Aufbewahrungsbox (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Deckel aus Kunststoffen, keine Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln". Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen zylinderförmigen, mit einem Innengewinde versehenen Schraubdeckel aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Deckel weist die Abmessungen von ca. 28 mm Durchmesser und ca. 28 mm Höhe auf. Er ist an der Oberseite mit einer klappbaren Verschlussöffnung (Kippverschluss)... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen zylinderförmigen, mit einem Innengewinde versehenen Schraubdeckel aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Deckel weist die Abmessungen von ca. 28 mm Durchmesser und ca. 28 mm Höhe auf. Er ist an der Oberseite mit einer klappbaren Verschlussöffnung (Kippverschluss) ausgestattet und findet z.B. zum Verschließen von Behältnissen für Kosmetika (Cremes) Verwendung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Kunststoffabdeckungen
Berechnen Sie schnell die Einfuhrabgaben für Ihre Kunststoffabdeckung aus jedem Lieferland. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 6,5 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Ursprung aus einem Präferenzland können niedrigere oder keine Zollkosten anfallen.
Exporte
Ausfuhrmaßnahmen
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Tissü-Papier
4803.00.31.00.0 · 0 %
Thermo Etikett
4821.90.10.00.0 · 0 %
Heissprägefolie
3212.10.00.00.0 · 6,5 %
Lotionspumpe
8413.20.00.90.0 · 1,7 %
Schrumpffolie
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Box
4819.50.00.00.0 · 0 %
Seidenpapier
4802.54.00.90.0 · 0 %
