Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Tissue-Papier gliedert sich im Zolltarif in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4803 - Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen
Kombinierte Nomenklatur: 4803 0031 - gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von
Zolltarifnummer: 4803 0031 00 0 - 25|g oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die Position 4803 umfasst nur Rohpapier und Vliese, keine fertigen Hygieneartikel. Entscheidend ist das Quadratmetergewicht pro Lage. Nutzen Sie den interaktiven Klassifikator
, um Ihr Tissue-Papier schnell und rechtssicher einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tissue-Papier
Der HS-Code für Tissue-Papier lautet 4803.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4803.00.31. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4803.00.31.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4803.00.31.00.0.
Einreihung von Tissue-Papier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tissue-Papier erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1 bis AV 6). Folgende AV sind besonders relevant:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tissue-Papier
Alternative Einreihung
gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g
Alternative Einreihung
Taschentücher und Abschminktücher
Alternative Einreihung
Zellstoffwatte
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Tissue-Papier (4803) ≠ gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g (4803)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tissue-Papier bleibt die Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tissue-Papier (4803) ≠ Taschentücher und Abschminktücher (4818)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tissue-Papier bleibt die Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tissue-Papier (4803) ≠ Zellstoffwatte (4803)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tissue-Papier bleibt die Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 4803 kann Tissue-Papier als Verpackungsmaterial auch in anderen Kapiteln eingeordnet werden. Eine Alternative in einem anderen Kapitel:
Alternative Einreihung
gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g
Alternative Einreihung
Taschentücher und Abschminktücher
Alternative Einreihung
Zellstoffwatte
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tissue-Papier ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tissue-Papier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Ein weißer, einlagiger, durchscheinender Probenabschnitt aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz (Nadel- und Laubholzzellstoff), durch Pressen oder Prägen gemustert, gekreppt (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht von etwa 22 g, nach Angabe des Antragstellers in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm.... Mehr anzeigenEin weißer, einlagiger, durchscheinender Probenabschnitt aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz (Nadel- und Laubholzzellstoff), durch Pressen oder Prägen gemustert, gekreppt (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht von etwa 22 g, nach Angabe des Antragstellers in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zum TARIC-Code 4803 0031 00. Weniger anzeigen
Bei dem als "Ärztekrepp" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein weißes, zweilagiges Vlies aus Zellstofffasern aus chemischem Halbstoff aus Holz, durch Pressen bzw. Prägen gemustert, gekreppt (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht je Lage von etwa 21 g (nicht klimatisiert). Es ist in Rollen mit einer... Mehr anzeigenBei dem als "Ärztekrepp" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein weißes, zweilagiges Vlies aus Zellstofffasern aus chemischem Halbstoff aus Holz, durch Pressen bzw. Prägen gemustert, gekreppt (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht je Lage von etwa 21 g (nicht klimatisiert). Es ist in Rollen mit einer Breite von 39 cm aufgemacht, in regelmäßigen Abständen von etwa 29,5 cm querperforiert und soll zur hygienischen Abdeckung von Untersuchungsliegen dienen. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), perforiert, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger" zur Unterposition 4803 0031 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein weißes, mehrlagiges, weiches Flächenerzeugnis aus Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Nadelholzzellstoff), gekreppt, mit Fasern in offener Formation und einem Quadratmetergewicht von etwa 23 g je Lage (nicht klimatisiert). Nach den Angaben der Antragstellerin beträgt die... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein weißes, mehrlagiges, weiches Flächenerzeugnis aus Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Nadelholzzellstoff), gekreppt, mit Fasern in offener Formation und einem Quadratmetergewicht von etwa 23 g je Lage (nicht klimatisiert). Nach den Angaben der Antragstellerin beträgt die Kreppung des Papieres weniger als 35 % und es soll zum Aufsaugen von Flüssigkeiten und zur Reinigung in der Krankenpflege, in der Medizien und im Labor verwendet werden. Je 1000 Gramm Papier sind auf einer Rolle mit einer Breite von etwa 40 cm aufgemacht und in einer mit einem Produktetikett beklebten, klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Derartige Erzeugnisse gehören als "gekreppte Papiere, zur Verwendung zu hygienischen Zwecken, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4803 0031 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Ein weißes, mehrlagiges, weiches Flächenerzeugnis aus Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, gekreppt, in offener Formation und mit einem Quadratmetergewicht von etwa 16 g je Lage (nicht klimatisiert). Die Kreppung des Papiers beträgt weniger als 35 % und es soll zum Aufsaugen von Flüssigkeiten und zur... Mehr anzeigenEin weißes, mehrlagiges, weiches Flächenerzeugnis aus Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, gekreppt, in offener Formation und mit einem Quadratmetergewicht von etwa 16 g je Lage (nicht klimatisiert). Die Kreppung des Papiers beträgt weniger als 35 % und es soll zum Aufsaugen von Flüssigkeiten und zur Reinigung in der Krankenpflege, in der Medizin und im Labor verwendet werden. Je 1000 Gramm Papier sind auf einer Rolle mit einer Breite von etwa 40 cm aufgemacht und in einer mit einem Produktetikett beklebten, klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Gehören als "gekreppte Papiere, zur Verwendung zu hygienischen Zwecken, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4803 0031 der Kombinierten Nomenklatur (KN). Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Tissue-Papier: Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert (Warenwert + Transportkosten). Aufgrund des Nullzolls fallen keine Zollkosten an, die EUSt ist jedoch immer zu entrichten.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
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Bopp Folie
3920.20.21.90.0 · 6,5 %
Pvc Frischhaltefolie
3920.43.10.99.0 · 6,5 %
Flexibler-Schüttgutbehälter
6305.32.19.00.0 · 7,2 %
Kunststoff Tank
3925.10.00.00.0 · 6,5 %
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