Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
- Unterposition: 3926 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die angegebene Zolltarifnummer basiert auf der ständigen Einreihungspraxis der deutschen Zollverwaltung (vgl. vZTA). Abweichende Ausführungen (z. B. mit Metallanteil, spezifische Verwendung) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Clip
Der HS-Code für Kunststoff-Clip lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.
Einreihung von Kunststoff-Clip nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Kunststoffclips gelten die allgemeinen Vorschriften des Zollrechts. Besondere Ausfuhrbeschränkungen bestehen nicht, sofern die Ware nicht unter Dual-Use-Regelungen fällt (z. B. bei Verwendung in Luftfahrzeugen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Clip
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens
Alternative Einreihung
Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln
Alternative Einreihung
Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern
Alternative Einreihung
Schmale Streifen mit Zähnen (Krampen) aus Kunststoff für Reißverschlüsse
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunststoff-Clip (3926) ≠ Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Clip bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Clip (3926) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Clip bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Clip (3926) ≠ Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern (8305)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Clip bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Ausführungen von Kunststoffclips können auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn sie eine abweichende Hauptfunktion aufweisen.
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens
Alternative Einreihung
Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln
Alternative Einreihung
Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern
Alternative Einreihung
Schmale Streifen mit Zähnen (Krampen) aus Kunststoff für Reißverschlüsse
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Clip ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Clip (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um eine Verschlussklemme (sogenannter Verschlussclip) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag: PP). Das in unterschiedlichen Farben (grün/blau/rot) und Abmessungen (ca. 7/ 10 cm) gestaltete Erzeugnis ist mit einem einfachen Klappmechanismus und einem Rastzahn versehen. Die... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Verschlussklemme (sogenannter Verschlussclip) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag: PP). Das in unterschiedlichen Farben (grün/blau/rot) und Abmessungen (ca. 7/ 10 cm) gestaltete Erzeugnis ist mit einem einfachen Klappmechanismus und einem Rastzahn versehen. Die Ware wird zum Verschließen von z.B. Beuteln und Tüten (nicht Gegenstand der vZTA) verwendet. Fünf Verschlussklemmen sind gemeinsam in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Befestigungsclip, bestehend aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 19 x 1,5 x 0,8 cm große, im Querschnitt tropfenförmige Ware zeichnet sich durch eine abgerundete geschlossene Längsseite aus... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Befestigungsclip, bestehend aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 19 x 1,5 x 0,8 cm große, im Querschnitt tropfenförmige Ware zeichnet sich durch eine abgerundete geschlossene Längsseite aus und ist am entgegengesetzten Ende über die gesamte Länge geschlitzt. Eine Schmalseite ist mit einer abgerundeten Ecke versehen, die ein Aufstecke auf z.B. einen Gitterzaun erleichtert. Der in unterschiedlichen Farben gestaltetet Clip dient dem Befestigen eines Zaunsichtschutzes (nicht Gegenstand der vZTA) und wird zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 70 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen wiederverschließbaren Clip aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die insgesamt ca. 5,5 cm lange, biegsame Ware zeichnet sich durch einen Mittelsteg aus, dessen Enden sowohl zu einer Öse (Ø ca. 0,9 cm) als auch zu einem... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen wiederverschließbaren Clip aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die insgesamt ca. 5,5 cm lange, biegsame Ware zeichnet sich durch einen Mittelsteg aus, dessen Enden sowohl zu einer Öse (Ø ca. 0,9 cm) als auch zu einem Zapfen ausgeformt sind. Gemäß den Angaben der Antragstellerin dient das zu einer Schlaufe zusammengesteckte Erzeugnis dem Befestigen von Etiketten, Preisschildern o. ä. (nicht Gegenstand dieses Gutachtens) an unterschiedlichsten Waren. Derartige Clips werden zolltariflich als „andere Waren aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 80 erfasst“ eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlussklemme (sog. Verschlussclip) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das in unterschiedlichen Farben (rot / gelb) und Abmessungen (ca. 6 / 8 cm) gestaltete Erzeugnis ist mit einem einfachen Klappmechanismus und... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlussklemme (sog. Verschlussclip) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das in unterschiedlichen Farben (rot / gelb) und Abmessungen (ca. 6 / 8 cm) gestaltete Erzeugnis ist mit einem einfachen Klappmechanismus und einem Rastzahn versehen. Die Ware wird zum Verschließen von z.B. Beuteln (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet. Vier Verschlussklemmen (je zwei pro Variante) sind gemeinsam in einem Polybeutel mit einem Papiereinleger aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 80 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Sogenannter "Adapter Clip" aus formgepressten Kunststoffen, ca. 5,3 x 3 x 1 cm groß, aufklappbar und mittels eines Druckverschlusses zu öffnen bzw. zu schließen. Die Innenseite des Clips hat einen ca. 3 x 0,5 cm großen Haltebügel zur Aufnahme eines Bandes oder Gurtes. Die Ware dient als universelles... Mehr anzeigenSogenannter "Adapter Clip" aus formgepressten Kunststoffen, ca. 5,3 x 3 x 1 cm groß, aufklappbar und mittels eines Druckverschlusses zu öffnen bzw. zu schließen. Die Innenseite des Clips hat einen ca. 3 x 0,5 cm großen Haltebügel zur Aufnahme eines Bandes oder Gurtes. Die Ware dient als universelles Befestigungselement von Ausrüstungsgegenständen an Outdoor-Tragesystemen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um ca. 4,5 bzw. 6,5 cm große Clips, bestehend aus zwei spezifisch geformten Klammerarme aus charakterverleihenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die mittels eines ringförmigen Metalldrahtes gespannt bzw. zusammengehalten... Mehr anzeigenBei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um ca. 4,5 bzw. 6,5 cm große Clips, bestehend aus zwei spezifisch geformten Klammerarme aus charakterverleihenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die mittels eines ringförmigen Metalldrahtes gespannt bzw. zusammengehalten werden. Der Clip dient der schonenden Befestigung sowie Stabilisierung von z.B. Pflanzen an Rankgittern, Pflanzstäben oder Rosenbögen und ist zu insgesamt 20 Stück (zehn Stück pro Größe) in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 80 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Adapter Clip aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 5,3 x 3 x 1 cm große Ware ist aufklappbar und wird mittels eines am vorderen Ende befindlichen Druckverschlusses geöffnet bzw.... Mehr anzeigenBei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Adapter Clip aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 5,3 x 3 x 1 cm große Ware ist aufklappbar und wird mittels eines am vorderen Ende befindlichen Druckverschlusses geöffnet bzw. verschlossen. Die Innenseite des Clips zeichnet sich durch einen ca. 3 x 0,5 cm großen Haltebügel aus, der gemäß den Antragsangaben zur Aufnahme eines Bandes bzw. Gurtes dient (nicht Gegenstand der vZTA). Die in einem Polybeutel aufgemachte Ware dient als universelles Befestigungselement von Ausrüstungsgegenständen an Outdoor-Tragesystemen (beides ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA). Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen klammerähnlichen, ca. 4,00 x 2,90 x 0,50 cm großen, so genannten "Blumen-Clip". Die aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware weist zwei spezifisch geformte Klammerarme aus charakterverleihenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen klammerähnlichen, ca. 4,00 x 2,90 x 0,50 cm großen, so genannten "Blumen-Clip". Die aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware weist zwei spezifisch geformte Klammerarme aus charakterverleihenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 auf, die mittels eines ringförmigen Metalldrahtes gespannt bzw. zusammengehalten werden. Der Clip dient der schonenden Befestigung bzw. Stabilisierung von z. B. Pflanzen an Rankgittern, Pflanzstäben oder Rosenbögen und ist zu insgesamt 24 Stück in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Positionen 3901 bis 3925 und den Unterpositionen (TA) 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel (sog. Steckfix plus Rohrclip RC; Art. 48190) handelt es sich um einen sogenannten Rohrclip aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 4,7 x 2,4 x 1,5 cm große Ware zeichnet sich durch ein Kopfstück mit halbrunder... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel (sog. Steckfix plus Rohrclip RC; Art. 48190) handelt es sich um einen sogenannten Rohrclip aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 4,7 x 2,4 x 1,5 cm große Ware zeichnet sich durch ein Kopfstück mit halbrunder Klemmvorrichtung aus, dass an den Schmalseiten sowohl mit einer Rast- als auch mit einer Führungsschiene (zum Verbinden zweier Clips) versehen ist. An der Rückseite ist ein Montagedübel angebracht. Der Clip dient -lt. Antragsangaben- der Befestigung sowie Führung von Kunststoff-Isolierrohren. Das Erzeugnis ist zu 100 Stück in einem Pappkarton aufgemacht und wird zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 80 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoffclip mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte mit ihren Zolltarifnummern.
Metall-Box
7310.29.90.90.0 · 2,7 %
Druckverschlussbeutel
3923.21.00.00.0 · 6,5 %
Getränkedose
7612.90.80.00.0 · 6 %
OPP-Beutel
3923.29.90.00.0 · 6,5 %
Box
4819.50.00.00.0 · 0 %
Packpapier
4804.31.80.00.0 · 0 %
Plastikflasche
3923.30.10.00.0 · 6,5 %
Flaschendeckel
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Barcode-Etikett
4821.10.10.00.0 · 0 %
