Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 39143926
- Unterpositionandere392690
- Kombinierte Nomenklaturandere39269097
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Clip
Der HS-Code für Kunststoff-Clip lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.
Einreihung von Kunststoff-Clip nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Kunststoffclips gelten die allgemeinen Vorschriften des Zollrechts. Besondere Ausfuhrbeschränkungen bestehen nicht, sofern die Ware nicht unter Dual-Use-Regelungen fällt (z. B. bei Verwendung in Luftfahrzeugen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Clip
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens | 3923.21.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungVerschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln | 3923.50.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungMechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern | 8305.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSchmale Streifen mit Zähnen (Krampen) aus Kunststoff für Reißverschlüsse | 9607.20.90.10.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunststoff-Clip (3926) ≠ Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Clip bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-Clip (3926) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Clip bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-Clip (3926) ≠ Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern (8305) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Clip bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Ausführungen von Kunststoffclips können auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn sie eine abweichende Hauptfunktion aufweisen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern | 8305.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSchmale Streifen mit Zähnen (Krampen) aus Kunststoff für Reißverschlüsse | 9607.20.90.10.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Clip (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2928/17-1 | Es handelt sich um eine Verschlussklemme (sogenannter Verschlussclip) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag: PP). Das in unterschiedlichen Farben (grün/blau/rot) und Abmessungen (ca. 7/ 10 cm) gestaltete Erzeugnis ist mit einem einfachen Klappmechanismus und einem Rastzahn versehen. Die... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Verschlussklemme (sogenannter Verschlussclip) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag: PP). Das in unterschiedlichen Farben (grün/blau/rot) und Abmessungen (ca. 7/ 10 cm) gestaltete Erzeugnis ist mit einem einfachen Klappmechanismus und einem Rastzahn versehen. Die Ware wird zum Verschließen von z.B. Beuteln und Tüten (nicht Gegenstand der vZTA) verwendet. Fünf Verschlussklemmen sind gemeinsam in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE15202/16-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Befestigungsclip, bestehend aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 19 x 1,5 x 0,8 cm große, im Querschnitt tropfenförmige Ware zeichnet sich durch eine abgerundete geschlossene Längsseite aus... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Befestigungsclip, bestehend aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 19 x 1,5 x 0,8 cm große, im Querschnitt tropfenförmige Ware zeichnet sich durch eine abgerundete geschlossene Längsseite aus und ist am entgegengesetzten Ende über die gesamte Länge geschlitzt. Eine Schmalseite ist mit einer abgerundeten Ecke versehen, die ein Aufstecke auf z.B. einen Gitterzaun erleichtert. Der in unterschiedlichen Farben gestaltetet Clip dient dem Befestigen eines Zaunsichtschutzes (nicht Gegenstand der vZTA) und wird zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 70 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE36/15-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen wiederverschließbaren Clip aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die insgesamt ca. 5,5 cm lange, biegsame Ware zeichnet sich durch einen Mittelsteg aus, dessen Enden sowohl zu einer Öse (Ø ca. 0,9 cm) als auch zu einem... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen wiederverschließbaren Clip aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die insgesamt ca. 5,5 cm lange, biegsame Ware zeichnet sich durch einen Mittelsteg aus, dessen Enden sowohl zu einer Öse (Ø ca. 0,9 cm) als auch zu einem Zapfen ausgeformt sind. Gemäß den Angaben der Antragstellerin dient das zu einer Schlaufe zusammengesteckte Erzeugnis dem Befestigen von Etiketten, Preisschildern o. ä. (nicht Gegenstand dieses Gutachtens) an unterschiedlichsten Waren. Derartige Clips werden zolltariflich als „andere Waren aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 80 erfasst“ eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE1326/15-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlussklemme (sog. Verschlussclip) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das in unterschiedlichen Farben (rot / gelb) und Abmessungen (ca. 6 / 8 cm) gestaltete Erzeugnis ist mit einem einfachen Klappmechanismus und... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlussklemme (sog. Verschlussclip) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das in unterschiedlichen Farben (rot / gelb) und Abmessungen (ca. 6 / 8 cm) gestaltete Erzeugnis ist mit einem einfachen Klappmechanismus und einem Rastzahn versehen. Die Ware wird zum Verschließen von z.B. Beuteln (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet. Vier Verschlussklemmen (je zwei pro Variante) sind gemeinsam in einem Polybeutel mit einem Papiereinleger aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 80 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI16371/18-1 | Sogenannter "Adapter Clip" aus formgepressten Kunststoffen, ca. 5,3 x 3 x 1 cm groß, aufklappbar und mittels eines Druckverschlusses zu öffnen bzw. zu schließen. Die Innenseite des Clips hat einen ca. 3 x 0,5 cm großen Haltebügel zur Aufnahme eines Bandes oder Gurtes. Die Ware dient als universelles... Mehr anzeigenSogenannter "Adapter Clip" aus formgepressten Kunststoffen, ca. 5,3 x 3 x 1 cm groß, aufklappbar und mittels eines Druckverschlusses zu öffnen bzw. zu schließen. Die Innenseite des Clips hat einen ca. 3 x 0,5 cm großen Haltebügel zur Aufnahme eines Bandes oder Gurtes. Die Ware dient als universelles Befestigungselement von Ausrüstungsgegenständen an Outdoor-Tragesystemen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE14486/14-1 | Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um ca. 4,5 bzw. 6,5 cm große Clips, bestehend aus zwei spezifisch geformten Klammerarme aus charakterverleihenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die mittels eines ringförmigen Metalldrahtes gespannt bzw. zusammengehalten... Mehr anzeigenBei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um ca. 4,5 bzw. 6,5 cm große Clips, bestehend aus zwei spezifisch geformten Klammerarme aus charakterverleihenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die mittels eines ringförmigen Metalldrahtes gespannt bzw. zusammengehalten werden. Der Clip dient der schonenden Befestigung sowie Stabilisierung von z.B. Pflanzen an Rankgittern, Pflanzstäben oder Rosenbögen und ist zu insgesamt 20 Stück (zehn Stück pro Größe) in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 80 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI2370/23-1 | Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Adapter Clip aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 5,3 x 3 x 1 cm große Ware ist aufklappbar und wird mittels eines am vorderen Ende befindlichen Druckverschlusses geöffnet bzw.... Mehr anzeigenBei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Adapter Clip aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 5,3 x 3 x 1 cm große Ware ist aufklappbar und wird mittels eines am vorderen Ende befindlichen Druckverschlusses geöffnet bzw. verschlossen. Die Innenseite des Clips zeichnet sich durch einen ca. 3 x 0,5 cm großen Haltebügel aus, der gemäß den Antragsangaben zur Aufnahme eines Bandes bzw. Gurtes dient (nicht Gegenstand der vZTA). Die in einem Polybeutel aufgemachte Ware dient als universelles Befestigungselement von Ausrüstungsgegenständen an Outdoor-Tragesystemen (beides ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA). Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE3501/11-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen klammerähnlichen, ca. 4,00 x 2,90 x 0,50 cm großen, so genannten "Blumen-Clip". Die aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware weist zwei spezifisch geformte Klammerarme aus charakterverleihenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen klammerähnlichen, ca. 4,00 x 2,90 x 0,50 cm großen, so genannten "Blumen-Clip". Die aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware weist zwei spezifisch geformte Klammerarme aus charakterverleihenden Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 auf, die mittels eines ringförmigen Metalldrahtes gespannt bzw. zusammengehalten werden. Der Clip dient der schonenden Befestigung bzw. Stabilisierung von z. B. Pflanzen an Rankgittern, Pflanzstäben oder Rosenbögen und ist zu insgesamt 24 Stück in einem Polybeutel mit Pappaufhängung aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Positionen 3901 bis 3925 und den Unterpositionen (TA) 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE10307/15-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel (sog. Steckfix plus Rohrclip RC; Art. 48190) handelt es sich um einen sogenannten Rohrclip aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 4,7 x 2,4 x 1,5 cm große Ware zeichnet sich durch ein Kopfstück mit halbrunder... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel (sog. Steckfix plus Rohrclip RC; Art. 48190) handelt es sich um einen sogenannten Rohrclip aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 4,7 x 2,4 x 1,5 cm große Ware zeichnet sich durch ein Kopfstück mit halbrunder Klemmvorrichtung aus, dass an den Schmalseiten sowohl mit einer Rast- als auch mit einer Führungsschiene (zum Verbinden zweier Clips) versehen ist. An der Rückseite ist ein Montagedübel angebracht. Der Clip dient -lt. Antragsangaben- der Befestigung sowie Führung von Kunststoff-Isolierrohren. Das Erzeugnis ist zu 100 Stück in einem Pappkarton aufgemacht und wird zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 80 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoffclip mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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