Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Getraenkedose:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelALUMINIUM UND WAREN DARAUS76
- PositionSammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung7612
- Unterpositionandere761290
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getraenkedose
Der HS-Code für Getraenkedose lautet 7612.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7612.90.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7612.90.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7612.90.80.00.0.
Einreihung von Getraenkedose nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. AV 1 (Wortlaut der Positionen) führt zur Position 7612, da eine Getraenkedose ein Sammelbehälter aus Aluminium ist. AV 6 (Vergleich der Unterpositionen) grenzt zu Aerosolbehältern und Folienbehältern ab.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getraenkedose
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDosen aus Eisen oder Stahl, von der für Getränke verwendeten Art, Fassungsvermögen < 50 l | 7310.21.19.00.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungDosenverschlüsse aus Aluminium mit Zugring (Ring-Pull), Durchmesser 99–136,5 mm | 8309.90.90.10.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungBleche und Bänder aus Aluminiumlegierungen, Dicke > 0,2 mm, für Getränkedosenkörper, -deckel und -laschen | 7606.12.19.00.0 | 6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Getraenkedose (7612) ≠ Dosen aus Eisen oder Stahl, von der für Getränke verwendeten Art, Fassungsvermögen < 50 l (7310) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getraenkedose bleibt die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getraenkedose (7612) ≠ Dosenverschlüsse aus Aluminium mit Zugring (Ring-Pull), Durchmesser 99–136,5 mm (8309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getraenkedose bleibt die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getraenkedose (7612) ≠ Bleche und Bänder aus Aluminiumlegierungen, Dicke > 0,2 mm, für Getränkedosenkörper, -deckel und -laschen (7606) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getraenkedose bleibt die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware nicht als fertige Dose aus Aluminium vorliegt, kommt eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDosen aus Eisen oder Stahl, von der für Getränke verwendeten Art, Fassungsvermögen < 50 l | 7310.21.19.00.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungDosenverschlüsse aus Aluminium mit Zugring (Ring-Pull), Durchmesser 99–136,5 mm | 8309.90.90.10.0 | 6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Getraenkedose (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI21346/23-3 | Dose aus Aluminiumblech, rechteckig, mit Stülpdeckel, eingereiht unter 7612 9080 00 | 7612.90.80.00.0 |
| DEBTI14371/21-1 | Runde, schalenförmige Behältnisse aus Aluminium für Kosmetik, eingereiht unter TARIC-Code 7612 9080 00 | 7612.90.80.00.0 |
| DEBTI21339/23-3 | Dose aus Aluminiumblech, rechteckig, mit Stülpdeckel, TARIC 7612 9080 00 | 7612.90.80.00.0 |
| DEBTI21334/23-3 | Dose aus Aluminiumblech, rechteckig, mit Stülpdeckel, TARIC 7612 9080 00 | 7612.90.80.00.0 |
| DEBTI21336/23-3 | Dose aus Aluminiumblech, rechteckig, mit Stülpdeckel, TARIC 7612 9080 00 | 7612.90.80.00.0 |
| DEBTI21347/23-3 | Dose aus Aluminiumblech, rechteckig, mit Stülpdeckel, TARIC 7612 9080 00 | 7612.90.80.00.0 |
| DEBTI21338/23-3 | Dose aus Aluminiumblech, rechteckig, mit Stülpdeckel, TARIC 7612 9080 00 | 7612.90.80.00.0 |
| DEBTI21320/23-3 | Dose aus Aluminiumblech, rechteckig, mit Stülpdeckel, TARIC 7612 9080 00 | 7612.90.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6 % | Drittlandszoll |
| USA | 6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie schnell die voraussichtlichen Importkosten für Ihre Ware: Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. weitere Abgaben.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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