Hierarchie der Zolltarifnummer
Selbstklebende Kunststoff-Etiketten werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 39 eingereiht. Die Position 3919 umfasst alle selbstklebenden Flacherzeugnisse aus Kunststoffen:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3919 - Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen
- Unterposition: 3919 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3919 9080 - andere
TARIC: 3919 9080 20 - andere
Zolltarifnummer: 3919 9080 99 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Kunststoff-Etikett kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Etikett
Der HS-Code für selbstklebende Kunststoff-Etiketten ist 3919.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3919.90.80 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3919.90.80.20 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3919.90.80.99.0 .
Einreihung von Kunststoff-Etikett nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kunststoff-Etiketten können je nach Format, Aufmachung und Trägermaterial unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Etikett aus Kunststoff oder Papier besteht und ob es als Rollenware oder in anderer Form geliefert wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Etikett
Kunststoff-Etikett nicht in Rollen mit Breite ≤ 20 cm — häufigste Form für konfektionierte Etiketten
Selbstklebende Kunststoffetiketten (PE, PET, PVC, PP), nicht in Rollen mit Breite ≤ 20 cm
Kunststoff-Etikett in Rollen mit Breite ≤ 20 cm (z.B. Thermodrucker-Etiketten auf Rolle)
Selbstklebende Kunststoffetiketten in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunststoff-Etikett (3919) ≠ Papier-Etikett (4821)
Maßgeblich ist das Trägermaterial. Überwiegt Kunststofffolie → 3919. Überwiegt Papier oder Pappe → 4821. Der Zollsatz unterscheidet sich erheblich (6,5 % vs. 0 %).
Kunststoff-Etikett (3919) ≠ Abziehbild (4908)
Transferetiketten, die durch Wärme auf Textilien aufgebracht werden (Thermotransfer-Etiketten), gelten als Abziehbilder und fallen unter Position 4908, nicht unter 3919.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Etiketten fallen unter Position 3919. Etiketten aus Papier oder Pappe werden unter Position 4821 eingereiht – und haben einen deutlich niedrigeren Zollsatz:
Etikett besteht überwiegend aus Papier oder Pappe (nicht Kunststoff) → anderes Kapitel (48)!
Etiketten aus Papier oder Pappe, bedruckt, selbstklebend
Etikett aus Papier/Pappe, bedruckt, nicht selbstklebend → anderes Kapitel (48)!
Etiketten aus Papier oder Pappe, bedruckt, andere (nicht selbstklebend)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Etikett ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Trägermaterial, Format, Aufmachung und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Etikett (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Kunststoff-Etiketten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
PE Matte Label – Kunststoffetiketten, selbstklebend, unbedruckt; gestanzte Etiketten aus Polyethylen (Größe: 203 x 305 mm), 500 Stück gemeinsam verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht
AV 1, Unterpos. 3919.90
Etiketten aus Polyesterfolie, bedruckt, selbstklebend, sog. Label Transponder; rechteckiges, bedrucktes, selbstklebendes Etikett aus Kunststoff (Dicke: ca. 150 µm), Klebeseite mit Schutzpapier abgedeckt
AV 1, Unterpos. 3919.90
Etiketten – selbstklebende Etiketten aus Kunststoff mit einem Firmenlogo bedruckt (5 x 5 cm mit abgerundeten Ecken), mehrere Etiketten auf einer Schutzfolie aufgebracht
AV 1, Unterpos. 3919.90
Haftetiketten zur Verwendung im Handel – rechteckiges, transparentes Etikett mit goldenem Logo und Rahmen (Format: 50 x 5 mm; Material: PE-Folie), farblose, selbstklebende Etiketten aus Kunststoff
AV 1, Unterpos. 3919.90
Etikettenrolle aus Polyester – vorgestanzte, selbstklebende, glänzende Etiketten (Maße 102 x 152 mm, 950 Etiketten pro Rolle) aus Polyethylenterephthalat mit Acrylatkleber auf weißem Schutzpapier
AV 1, Unterpos. 3919.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei6,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Vorübergehende Zollaussetzung für bestimmte Waren, die in der EU nicht ausreichend hergestellt werden









