Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3923 50 - Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse
Zolltarifnummer: 3923 5090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der aktuellen Rechtslage und ständiger vZTA-Rechtsprechung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss
Der HS-Code für Kunststoff-Flaschenverschluss lautet 3923.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.50.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.50.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.50.90.00.0.
Einreihung von Kunststoff-Flaschenverschluss nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss
Alternative Einreihung
Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln
Alternative Einreihung
Verschluss- oder Flaschenkapseln aus unedlen Metallen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunststoff-Flaschenverschluss (3923) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Flaschenverschluss bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Flaschenverschluss (3923) ≠ Verschluss- oder Flaschenkapseln aus unedlen Metallen (8309)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Flaschenverschluss bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln
Alternative Einreihung
Verschluss- oder Flaschenkapseln aus unedlen Metallen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Flaschenverschluss (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Verschlusskappe aus Polypropylen, annähernd zylindrisch (Ø ca. 5,7 cm, Höhe ca. 4,3 cm), mit Klappdeckel, Trinköffnung, Schraubgewinde und Silikondichtring. Dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder... Mehr anzeigenVerschlusskappe aus Polypropylen, annähernd zylindrisch (Ø ca. 5,7 cm, Höhe ca. 4,3 cm), mit Klappdeckel, Trinköffnung, Schraubgewinde und Silikondichtring. Dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Produktabbildung handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen. Die im Durchmesser etwa 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Produktabbildung handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen. Die im Durchmesser etwa 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff aus. Die Innenseite ist mit einem Schraubgewinde sowie einer zylindrischen Aufnahmevorrichtung für den etwa 16,6 cm langen Trinkhalm (ø 0,5 cm) versehen. Das Erzeugnis dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird zolltarifrechtlich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem als „Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-500“ bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten,... Mehr anzeigenBei dem als „Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-500“ bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff aus. Die Innenseite ist mit einem Schraubgewinde sowie einer zylindrischen Aufnahmevorrichtung für den Trinkhalm (Länge ca. 165 mm, Ø ca. 5 mm) versehen. Das Erzeugnis dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird zolltarifrechtlich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und ein Warenmuster veranschaulichten Artikel, sog. "Verschlussdeckel aus Kunststoff für Edelstahl-Trinkflasche" handelt es sich um eine Verschlusskappe für Trinkflaschen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware... Mehr anzeigenBei dem durch die Angaben der Antragstellerin und ein Warenmuster veranschaulichten Artikel, sog. "Verschlussdeckel aus Kunststoff für Edelstahl-Trinkflasche" handelt es sich um eine Verschlusskappe für Trinkflaschen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen integrierten Tragebügel aus. Der untere Teil des Verschlusses weist ein außenliegendes Schraubgewinde auf. Das Produkt wird in verschiedenen Farben angeboten. Der Deckel ist an einem Pappschild in einem bedruckten Polybeutel mit Artikelaufkleber für den Verkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird zolltarifrechtlich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 7 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 7 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff aus. Die Innenseite ist mit einem Schraubgewinde sowie einer zylindrischen Aufnahmevorrichtung für den Trinkhalm (Länge ca. 19,5 cm, Ø ca. 1,2 cm) versehen. Das auf einer bedruckten Pappkarte aufgemachte Erzeugnis dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen
Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-400, eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen... Mehr anzeigenSchraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-400, eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff aus. Die Innenseite ist mit einem Schraubgewinde sowie einer zylindrischen Aufnahmevorrichtung für den Trinkhalm versehen. Das Erzeugnis dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird zolltarifrechtlich als „Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln“ eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Weinflaschenverschluss aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Verschlussbügel auf der Oberseite und einem an der Unterseite angebrachten elastischen Stopfen. Zum Verschließen einer Flasche wird die Ware (ca. 7,5 x 4 cm) auf den Flaschenhals aufgesetzt und der Stopfen... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Weinflaschenverschluss aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Verschlussbügel auf der Oberseite und einem an der Unterseite angebrachten elastischen Stopfen. Zum Verschließen einer Flasche wird die Ware (ca. 7,5 x 4 cm) auf den Flaschenhals aufgesetzt und der Stopfen durch den Verschlussbügel auf Spannung gebracht. Der Verschluss ist auf einer Pappkarte mit Blisterhaube für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, nicht von der Unterposition (KN) 3923 5010 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Weinflaschenverschluss aus einem kappenförmigen Gehäuse mit einem Drehgriff auf der Oberseite und einem im Inneren befestigten elastischen Stopfen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Zum Verschließen einer Flasche wird die Ware (Ø ca. 4,4 cm, H: ca. 5,9 cm) auf den... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Weinflaschenverschluss aus einem kappenförmigen Gehäuse mit einem Drehgriff auf der Oberseite und einem im Inneren befestigten elastischen Stopfen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Zum Verschließen einer Flasche wird die Ware (Ø ca. 4,4 cm, H: ca. 5,9 cm) auf den Flaschenhals aufgesetzt und der Stopfen durch den Drehgriff auf Spannung gebracht. Der Verschluss ist auf einer Pappkarte mit Blisterhaube für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, nicht von der Unterposition (KN) 3923 5010 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Kunststoff-Flaschenverschlüsse
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoff-Flaschenverschluss. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zollpräferenzen zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Verpackungsmaterial mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Nylon-Folie
3920.92.00.00.0 · 6,5 %
Heissprägefolie
3212.10.00.00.0 · 6,5 %
Tragekoffer
4202.12.19.00.0 · 9,7 %
Karton
4819.10.00.00.0 · 0 %
Bopp Folie
3920.20.21.90.0 · 6,5 %
Plastikflasche
3923.30.10.00.0 · 6,5 %
Gewebte-Tasche
6305.33.90.00.0 · 7,2 %
Pof Schrumpffolie
3920.10.25.90.0 · 6,5 %
Flightcase
4202.12.19.00.0 · 9,7 %
