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VerpackungsmaterialKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss: 3923.50.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss (3923.50.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Kunststoff-Flaschenverschluss Produktbild

Für Kunststoff-Flaschenverschluss sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kunststoff-Flaschenverschluss beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3923 50 - Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3923 5090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der aktuellen Rechtslage und ständiger vZTA-Rechtsprechung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss

Der HS-Code für Kunststoff-Flaschenverschluss lautet 3923.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.50.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.50.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.50.90.00.0.

Einreihung von Kunststoff-Flaschenverschluss nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss

Alternative Einreihung

3923.50.10.00.0 6,5 %

Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln

Alternative Einreihung

8309.90.10.00.0 6,5 %

Verschluss- oder Flaschenkapseln aus unedlen Metallen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kunststoff-Flaschenverschluss (3923) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Flaschenverschluss bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunststoff-Flaschenverschluss (3923) ≠ Verschluss- oder Flaschenkapseln aus unedlen Metallen (8309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Flaschenverschluss bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

3923.50.10.00.0 6,5 %

Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln

Alternative Einreihung

8309.90.10.00.0 6,5 %

Verschluss- oder Flaschenkapseln aus unedlen Metallen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Flaschenverschluss (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE987/16-13923.50.90.00.0
Verschlusskappe aus Polypropylen, annähernd zylindrisch (Ø ca. 5,7 cm, Höhe ca. 4,3 cm), mit Klappdeckel, Trinköffnung, Schraubgewinde und Silikondichtring. Dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder... Mehr anzeigen
DEBTI15029/25-13923.50.90.00.0
Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Produktabbildung handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen. Die im Durchmesser etwa 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff... Mehr anzeigen
DEBTI6046/22-13923.50.90.00.0
Bei dem als „Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-500“ bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten,... Mehr anzeigen
DEBTI16534/23-13923.50.90.00.0
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und ein Warenmuster veranschaulichten Artikel, sog. "Verschlussdeckel aus Kunststoff für Edelstahl-Trinkflasche" handelt es sich um eine Verschlusskappe für Trinkflaschen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware... Mehr anzeigen
DEBTI37978/19-13923.50.90.00.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 7 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch... Mehr anzeigen
DEBTI14920/22-13923.50.90.00.0
Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-400, eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen... Mehr anzeigen
DE9275/09-13923.50.90.00.0
Ovale Verschlusskappe mit Innengewinde (Abmessungen ca. 35 mm x 25 mm x 30 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.
DE9270/09-13923.50.90.00.0
Zylinderförmige Verschlusskappe (ø ca. 18 mm, Höhe ca. 20 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.
DE19311/14-13923.50.90.00.0
Es handelt sich um einen Weinflaschenverschluss aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einem Verschlussbügel auf der Oberseite und einem an der Unterseite angebrachten elastischen Stopfen. Zum Verschließen einer Flasche wird die Ware (ca. 7,5 x 4 cm) auf den Flaschenhals aufgesetzt und der Stopfen... Mehr anzeigen
DE19500/14-13923.50.90.00.0
Es handelt sich um einen Weinflaschenverschluss aus einem kappenförmigen Gehäuse mit einem Drehgriff auf der Oberseite und einem im Inneren befestigten elastischen Stopfen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Zum Verschließen einer Flasche wird die Ware (Ø ca. 4,4 cm, H: ca. 5,9 cm) auf den... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Kunststoff-Flaschenverschlüsse

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoff-Flaschenverschluss. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zollpräferenzen zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschlüsse

Welche Zolltarifnummer hat Kunststoff-Flaschenverschluss?

Kunststoff-Flaschenverschlüsse werden unter der Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, die als Transport- oder Verpackungsmittel dienen. Die Einreihung wird durch zahlreiche vZTA-Entscheidungen gestützt.

Welchen HS-Code hat Kunststoff-Flaschenverschluss?

Der HS-Code (6-stellig) für Kunststoff-Flaschenverschlüsse lautet 3923.50. Er umfasst Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen. Auf dieser Basis wird in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC weiter untergliedert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kunststoff-Flaschenverschluss?

Der Drittlandszollsatz für Kunststoff-Flaschenverschlüsse der Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Kunststoff-Flaschenverschluss zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zu Verschlusskapseln (3923.50.10.00.0) und zu Metallverschlüssen (Kapitel 83). Als Alternative kommt bei speziellen Flaschenkapseln die Unterposition 3923.50.10.00.0 in Betracht. Allgemeine Schraub- und Klappverschlüsse fallen jedoch stets unter 3923.50.90.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für die rechtssichere Abwicklung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kunststoff-Flaschenverschluss?

Für Kunststoff-Flaschenverschlüsse besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die bei Verwendung in Luftfahrzeugen eine Zollbefreiung ermöglicht. Ansonsten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen, sofern die Ware den allgemeinen EU-Vorschriften entspricht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschluss?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Kunststoff-Flaschenverschlüsse lautet 3923.50.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3923.50), der 8-stelligen KN (3923.50.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3923.50.90.00) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kunststoff-Flaschenverschluss?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die letzte größere Änderung für Kapitel 39 erfolgte 2022. Aktuell ist die Nummer 3923.50.90.00.0 gültig. Es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen Fassungen zu prüfen.

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