Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Nylonfolie leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems ab:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3920 - Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
- Unterposition: 3920 91 - aus anderen Kunststoffen
Zolltarifnummer: 3920 9200 00 0 - aus Polyamiden
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Nylonfolie ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Bereits eine Gewebeverstärkung oder Laminierung führt in eine andere Position. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nylon-Folie
Der HS-Code für Nylon-Folie lautet 3920.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3920.92.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3920.92.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3920.92.00.00.0.
Einreihung von Nylon-Folie nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und Abschnitte zu erfolgen hat. Nylonfolie ist eine flächige Kunststofffolie aus Polyamid, weder verstärkt noch laminiert. Daher fällt sie unter Position 3920 (andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen aus Kunststoffen). Die spezifische Unterposition 3920.92 erfasst Waren aus Polyamiden. Dies wird durch die vZTA DEBTI31126/19-1 und DEBTI6588/19-1 bestätigt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nylon-Folie
Alternative Einreihung
Verstärkte Folien aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen – für Nylongewebe, das beidseitig mit Polyamid beschichtet ist (vZTA DEBTI37406/24-1)
Alternative Einreihung
Beutel aus Polymeren des Ethylens – für Fertigbeutel aus PA/PE-Verbund
Alternative Einreihung
Folienschläuche aus Kunststoff
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Nylon-Folie (3920) ≠ Verstärkte Folien aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen – für Nylongewebe, das beidseitig mit Polyamid beschichtet ist (vZTA DEBTI37406/24-1) (3921)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nylon-Folie bleibt die Zolltarifnummer 3920.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Nylon-Folie (3920) ≠ Beutel aus Polymeren des Ethylens – für Fertigbeutel aus PA/PE-Verbund (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nylon-Folie bleibt die Zolltarifnummer 3920.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Nylon-Folie (3920) ≠ Folienschläuche aus Kunststoff (3917)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nylon-Folie bleibt die Zolltarifnummer 3920.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel kommen bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
Alternative Einreihung
Verstärkte Folien aus Kondensationspolymerisationserzeugnissen – für Nylongewebe, das beidseitig mit Polyamid beschichtet ist (vZTA DEBTI37406/24-1)
Alternative Einreihung
Beutel aus Polymeren des Ethylens – für Fertigbeutel aus PA/PE-Verbund
Alternative Einreihung
Folienschläuche aus Kunststoff
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Nylon-Folie ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nylon-Folie (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers sowie den Informationen der beiliegenden Datenblätter handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um eine Folie aus Polyamid, die mit einer durch Aufdampfen aufgebrachten Gasbarriereschicht (SiOx) überzogen ist. Zum genauen Aufbau der Folie liegen... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers sowie den Informationen der beiliegenden Datenblätter handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um eine Folie aus Polyamid, die mit einer durch Aufdampfen aufgebrachten Gasbarriereschicht (SiOx) überzogen ist. Zum genauen Aufbau der Folie liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen an Warenmustern (aus vZTA DE 756/16-1): Es wurde eine transparente, glänzende, farblose Folie vorgelegt (Dicke: ca. 15 µm). Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Polyamid im Sinne der Unterposition (KN) 3920 9200. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Thermoplastischer Klebefilm (2 Lagen) aus einem Copolyamid mit einer Mittelschicht aus Kupfer-Silber-Pulverkügelchen Kaschiert und abgelegt auf silikonisiertem Papier. Die Ware wird als Rollenware (30,3 cm x 200 m) gehandelt. Feststellungen an einem Warenmuster: Transparente Folie aus... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Thermoplastischer Klebefilm (2 Lagen) aus einem Copolyamid mit einer Mittelschicht aus Kupfer-Silber-Pulverkügelchen Kaschiert und abgelegt auf silikonisiertem Papier. Die Ware wird als Rollenware (30,3 cm x 200 m) gehandelt. Feststellungen an einem Warenmuster: Transparente Folie aus einem Polyamid. Die Folie ist nicht selbstklebend und nicht mit anderen Stoffen verstärkt. Mit dem Rasterelektronenmikroskop lassen sich kleine Einschlüsse aus einer Kupfer/Silber-Legierung nachweisen. Eine verstärkende Lage ist nicht erkennbar. Befund: Folie aus Polyamiden Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: T-Shirt-Transferfolie zum Bedrucken von Textilien Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Weiße, rechteckige, zweilagige (weiße und farblose Lage) Kunststofffolie (Abmessungen: ca. 29,7 x 21,2 cm; Dicke: ca. 95 µm) auf einem weißen, beschichteten Schutzpapier. Fünf Folien befinden... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: T-Shirt-Transferfolie zum Bedrucken von Textilien Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Weiße, rechteckige, zweilagige (weiße und farblose Lage) Kunststofffolie (Abmessungen: ca. 29,7 x 21,2 cm; Dicke: ca. 95 µm) auf einem weißen, beschichteten Schutzpapier. Fünf Folien befinden sich in Aufmachung für den Einzelverkauf in einer bunt bedruckten Pappverpackung. Befund: Es liegt eine Kunststofffolie, charakterbestimmend aus einem Polyamid, im Sinne der Position 3920 vor. Weniger anzeigen
Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um extrudiertes Hakenmaterial für Klettverschlüsse aus Polyamid, das als Meterware mit einer Breite von 300 mm (Rollenware) gehandelt wird. Die Laboruntersuchung ergab, dass eine rechteckige, schwarze Kunststofffolie aus Polyamid vorliegt, die einseitig auf der... Mehr anzeigenNach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um extrudiertes Hakenmaterial für Klettverschlüsse aus Polyamid, das als Meterware mit einer Breite von 300 mm (Rollenware) gehandelt wird. Die Laboruntersuchung ergab, dass eine rechteckige, schwarze Kunststofffolie aus Polyamid vorliegt, die einseitig auf der Oberfläche mit Mikrohäkchen versehen ist (für Klettverschlüsse). Die Ware ist als Folie aus Polyamiden in die Codenummer 3920 9200 00 0 des Zolltarifs einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Nylonfolie
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Nylonfolie: Drittlandszollsatz 6,5 % plus 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Diese Produkte aus dem Hub Verpackungsmaterial haben ebenfalls eine Zolltarifnummer in Kapitel 39 oder benachbarten Kapiteln:
Polybeutel
3923.21.00.00.0 · 6,5 %
Fass
7310.10.00.90.0 · 2,7 %
Luftpolster Beutel
3923.21.00.00.0 · 6,5 %
Gewebte Tasche
6305.33.90.00.0 · 7,2 %
Frischhaltefolie
3920.10.24.90.0 · 6,5 %
Wellpappe
4808.10.00.00.0 · 0 %
Metall Deckel
8309.90.90.90.0 · 2,7 %
Stretchfolie
3920.10.24.90.0 · 6.5
Palette
4415.20.20.00.0 · 3
