Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3921 - Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3921 11 - aus Zellkunststoff
- Unterposition: 3921 19 - aus anderen Kunststoffen
TARIC: 3921 1900 30 - andere
Zolltarifnummer: 3921 1900 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Schaumstoffmustern hängt vom Material ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten →
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schaumstoff-Muster
Der HS-Code für Schaumstoff-Muster lautet 3921.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3921.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3921.19.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3921.19.00.99.0.
Einreihung von Schaumstoff-Muster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 2 a) werden Muster, die die wesentlichen Merkmale der vollständigen Ware aufweisen, wie diese eingereiht. Ein Schaumstoffmuster ist ein zugeschnittener Abschnitt einer Schaumstoffplatte und fällt daher unter Position 3921.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schaumstoff-Muster
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schaumstoff-Muster (3921) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Schaumstoff-Muster bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schaumstoff-Muster (3921) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3919)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Schaumstoff-Muster bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schaumstoff-Muster (3921) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3921)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Schaumstoff-Muster bleibt die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte das Schaumstoffmuster aus einem anderen Material bestehen, kommen folgende Kapitel in Betracht:
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schaumstoff-Muster ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schaumstoff-Muster (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Angaben des Antragstellers: Bei dem Artikel handelt es sich um eine Packung mit 20 Schaumstoffbögen in 10 verschiedenen Farben (je ca. 14 x 21,5 x 0,2 cm). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden 20 rechteckige Bögen aus Zellkunststoff (Abmessungen: ca. 21,6 x 14,0 x 0,2 cm) in verschiedenen Farben (10-farbig)... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Bei dem Artikel handelt es sich um eine Packung mit 20 Schaumstoffbögen in 10 verschiedenen Farben (je ca. 14 x 21,5 x 0,2 cm). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden 20 rechteckige Bögen aus Zellkunststoff (Abmessungen: ca. 21,6 x 14,0 x 0,2 cm) in verschiedenen Farben (10-farbig) vorgelegt. Die Bögen sind in einer Klarsichtfolie verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht (Aufdruck auszugsweise: "Schaumstoffbögen"). Befund: Es handelt sich um Platten aus Zellkunststoff der Position 3921. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Colorfoam PE-Schaumstoff, für Polsterungen im Orthesen- und Einlagenbau, Verformungstemperatur ca. 135 °C, tiefziehfähig, nicht schrumpfend, gute Rückstellkraft Einfarbig: zwischen 40-45° Shore A, je nach Farbe und Materialstärke Multicolor: zwischen 30-35° Shore A, je nach Farbe und... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Colorfoam PE-Schaumstoff, für Polsterungen im Orthesen- und Einlagenbau, Verformungstemperatur ca. 135 °C, tiefziehfähig, nicht schrumpfend, gute Rückstellkraft Einfarbig: zwischen 40-45° Shore A, je nach Farbe und Materialstärke Multicolor: zwischen 30-35° Shore A, je nach Farbe und Materialstärke Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Rechteckiger Abschnitt einer bunt gefleckten, zelligen, flexiblen Kunststoffmatte (Dicke: ca. 2 mm). Befund: Es liegt ein Flacherzeugnis aus Zellkunststoff (Polyethylen) im Sinne der Position 3921 vor. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Starrer Polyolefinschaum. Feststellungen an einem Warenmuster: Als Muster wurde ein rechteckiges Stück einer bräunlichen Platte vorgelegt. Die Platte besteht aus einer mittleren Zellkunststofflage, die auf den Außenseiten mit einem sehr feinen Vlies belegt ist. Die mittlere Lage besteht... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Starrer Polyolefinschaum. Feststellungen an einem Warenmuster: Als Muster wurde ein rechteckiges Stück einer bräunlichen Platte vorgelegt. Die Platte besteht aus einer mittleren Zellkunststofflage, die auf den Außenseiten mit einem sehr feinen Vlies belegt ist. Die mittlere Lage besteht nach Angabe des Antragstellers aus Polypropylen. Die Ware wird in verschiedenen Dicken und Abmessungen gehandelt. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: buntes Moosgummi in verschiedenen Farben aus Schaumstoff (Kunststoff). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden 30 rechteckige Bögen aus Zellkunststoff (Abmessungen: ca. 29,5 x 20,9 x 0,2 cm) in verschiedenen Farben (10-farbig) vorgelegt. Die Bögen sind in einer Klarsichtfolie... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: buntes Moosgummi in verschiedenen Farben aus Schaumstoff (Kunststoff). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden 30 rechteckige Bögen aus Zellkunststoff (Abmessungen: ca. 29,5 x 20,9 x 0,2 cm) in verschiedenen Farben (10-farbig) vorgelegt. Die Bögen sind in einer Klarsichtfolie verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht (Aufdruck auszugsweise: "Moosgummi"). Befund: Es handelt sich um Platten aus Zellkunststoff der Position 3921. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Schaumstoffblock als Schwamm zur Fahrzeugpflege. Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein zweilagiger (blau und schwarz), quaderförmiger Schaumstoffblock (Abmessungen: ca. 11,8 x 4,8 x 2,4 cm) vorgelegt. Beide Lagen bestehen aus Zellkunststoff. Die schwarze Lage (ca. 0,4 cm)... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Schaumstoffblock als Schwamm zur Fahrzeugpflege. Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein zweilagiger (blau und schwarz), quaderförmiger Schaumstoffblock (Abmessungen: ca. 11,8 x 4,8 x 2,4 cm) vorgelegt. Beide Lagen bestehen aus Zellkunststoff. Die schwarze Lage (ca. 0,4 cm) besteht aus Polyesterurethan und die blaue Lage (ca. 2 cm) besteht aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymer. Befund: Es liegt ein rechteckiger Block aus Zellkunststoff vor. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Schaumstoff-Muster
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
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