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VerpackungsmaterialKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Papiertragetasche: 4819.40.00.00.0

Papiertragetaschen aus dem Einzelhandel sind Verpackungsmittel aus Papier, ggf. mit Kunststoffbeschichtung oder Pappverstärkung, und werden in die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 (andere Säcke, Beutel oder Tüten) eingereiht. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Papiertragetasche Produktbild

Für Papiertragetaschen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Produkt oder Zolltarifnummer suchen, z.B. Papiertragetasche oder 4819.40.00.00.0

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Papiertragetaschen leitet sich aus folgender Hierarchie des Zolltarifs ab:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4819 - Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4819 4000 00 0 - andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Papiertragetasche ist abhängig von der genauen Beschaffenheit und den Abmessungen. Bei Unsicherheit nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papiertragetasche

Der HS-Code für Papiertragetasche lautet 4819.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4819.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4819.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.40.00.00.0.

Einreihung von Papiertragetasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Papiertragetaschen in Position 4819 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) und der AV 6 für die Unterposition. Die Position 4819 erfasst ausdrücklich Säcke, Beutel und Tüten aus Papier. Die Unterposition 4819.40 ist die Auffangunterposition für Beutel und Tüten, die nicht unter die spezifischere 4819.30 (Bodenbreite ab 40 cm) fallen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papiertragetasche

Alternative Einreihung

4819.30.00.00.0 0 %

Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative Einreihung

4202.29.00.99.0 0 %

Einkaufstaschen mit Außenseite aus Papier/Pappe (Kapitel 42)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Papiertragetasche (4819) ≠ Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papiertragetasche bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papiertragetasche (4819) ≠ andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papiertragetasche bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papiertragetasche (4819) ≠ Einkaufstaschen mit Außenseite aus Papier/Pappe (Kapitel 42) (4202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papiertragetasche bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

4819.30.00.00.0 0 %

Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative Einreihung

4202.29.00.99.0 0 %

Einkaufstaschen mit Außenseite aus Papier/Pappe (Kapitel 42)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papiertragetasche ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Papiertragetasche (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/1647/08-14819.40.00.00.0
Papiertragetasche aus Papierhalbstoff, Blockbodenbeutel ca. 32x26 cm, mit Trageschlaufen aus Spinnstoffkordeln
DEK/1648/08-14819.40.00.00.0
Papiertragetasche aus Papierhalbstoff, Blockbodenbeutel ca. 26x20 cm, mit Trageschlaufen aus Spinnstoffkordeln
DEK/1646/08-14819.40.00.00.0
Papiertragetasche aus Papierhalbstoff, Blockbodenbeutel ca. 14x17,5 cm, mit Trageschlaufen aus Spinnstoffkordeln
DEK/1645/08-14819.40.00.00.0
Papiertragetasche in verschiedenen Farben, Papier außen mit Kunststoff überzogen, mit Trageschlaufen
DEBTI52299/21-14819.40.00.00.0
Tragetasche aus Papier, Blockbodenbeutel 12x6,9x15,9 cm, mit Spinnstoffkordel-Trageschlaufen
DEBTI52298/21-14819.40.00.00.0
Tragetasche aus Papier mit Metalloptik, Blockbodenbeutel, mit Spinnstoffkordel-Trageschlaufen
DE2079/16-14819.40.00.00.0
Tragetasche aus Papier, schwarz, Blockbodenbeutel, mit Spinnstoffkordel-Trageschlaufen
DE2078/16-14819.40.00.00.0
Tragetasche aus Papier mit Metalloptik, Blockbodenbeutel, mit Spinnstoffkordel-Trageschlaufen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Kostenrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Papiertragetaschen. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmagnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Papiertragetaschen

Welche Zolltarifnummer hat eine Papiertragetasche?

Die zutreffende Zolltarifnummer für eine typische Papiertragetasche aus dem Einzelhandel lautet 4819.40.00.00.0 (andere Säcke, Beutel oder Tüten). Dies gilt für Taschen aus Papierhalbstoff, ggf. mit Kunststoffbeschichtung oder Pappverstärkung, mit Trageschlaufen, sofern die Bodenbreite weniger als 40 cm beträgt.

Welchen HS-Code hat eine Papiertragetasche?

Der sechsstellige HS-Code (Harmonisiertes System) für Papiertragetaschen lautet 4819.40. Er umfasst andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern. Die ersten vier Stellen (4819) stehen für Verpackungsmittel aus Papier, die fünfte und sechste Stelle (40) für die spezifische Unterposition.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Papiertragetaschen?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für die Einfuhr von Papiertragetaschen (4819.40.00.00.0) in die EU beträgt 0 Prozent. Unabhängig vom Ursprungsland fallen für die Ware selbst keine Zollabgaben an. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert.

Wie unterscheidet sich eine Papiertragetasche zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Papiertragetasche (4819.40) zu anderen Codes erfolgt über Material, Form und Verwendungszweck. Eine Alternative ist der Code 4819.30 für Beutel mit einer Bodenbreite ab 40 cm. Die Abgrenzung zu Taschenwaren des Kapitels 42 (4202.29) erfolgt über den Charakter als Verpackungsmittel statt als Accessoire.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Papiertragetasche verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Im günstigsten Fall erfolgt eine Nacherhebung von Abgaben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit drohen Bußgelder, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Papiertragetaschen?

Für die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 sind derzeit keine besonderen Einfuhrbeschränkungen (z. B. Embargos, Antidumpingzölle oder Überwachungsmaßnahmen) in Kraft. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Zollkodex der Union. Die Einfuhr unterliegt der Zollanmeldung und der Einfuhrumsatzsteuer.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Papiertragetasche?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Papiertragetaschen lautet 4819.40.00.00.0 (11-stellige Zolltarifnummer). Sie setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code (4819.40), zwei weiteren Stellen für die Kombinierte Nomenklatur (4819.40.00), zwei Stellen für den TARIC (4819.40.0000) und einer zusätzlichen nationalen Splitting-Ziffer (4819.40.00.00.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Papiertragetaschen?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission. Die letzte relevante Änderung für Papiertragetaschen (4819.40.00.00.0) liegt einige Jahre zurück. Es ist jedoch möglich, dass sich durch neue TARIC-Maßnahmen oder Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur die Einreihung verschiebt. Eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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