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IndustriechemieKapitel 74Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver: 7406.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver (7406.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kupfer-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kupfer-Pulver Produktbild

Kupfer-Pulver wird in der Pulvermetallurgie, Elektronik, Additiven Fertigung und als Katalysator eingesetzt. Die korrekte Einreihung hängt von Partikelform und -struktur ab: Handelt es sich um Pulver ohne Lamellenstruktur, ist die Position 7406 10 einschlägig. Informationen zur alternativen Einreihung bei Lamellenstruktur finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kupfer-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Korngröße, Morphologie

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmoniserten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 74 - KUPFER UND WAREN DARAUS
  • Position: 7406 - Pulver und Flitter, aus Kupfer
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7406 1000 00 0 - Pulver ohne Lamellenstruktur

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 7406.10.00.00.0 gilt für Kupfer-Pulver ohne Lamellenstruktur. Bei abweichender Morphologie – insbesondere lamellenförmigen Pulvern oder Flittern – kann eine andere Codenummer einschlägig sein. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unseren Klassifizierungsassistenten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver

Der HS-Code für Kupfer-Pulver lautet 7406.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7406.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7406.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7406.10.00.00.0.

Einreihung von Kupfer-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie die Anmerkungen zu Kapitel 74 sind für die korrekte Einreihung von Kupfer-Pulver maßgeblich. Nach AV 1 ist die Position 7406 für Pulver und Flitter aus Kupfer vorgesehen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver

Alternative Einreihung

7406.20.00.00.0 0 %

Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

7406.20.00.00.0 0 %

Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kupfer-Pulver (7406) ≠ Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter (7406)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kupfer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 7406.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kupfer-Pulver (7406) ≠ Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter (7406)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kupfer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 7406.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 74 kommt in Betracht, wenn das Produkt nicht als metallisches Kupfer-Pulver gilt, sondern als Erz, Abfall oder chemische Verbindung.

Alternative Einreihung

7406.20.00.00.0 0 %

Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

7406.20.00.00.0 0 %

Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kupfer-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE14267/15-17406.10.00.00.0
Kupferpulver, feines Pulver aus Kupfer, Korngröße < 1 mm, für Beschichtungen
DE20150/11-17406.10.00.00.0
Pulver aus Kupfer; Kupferkatalysator, Korngröße ≤ 100 µm, Legierung
DEBTI3080/19-17406.10.00.00.0
Dendritisches Kupferpulver mit Silberüberzug
DE12111/15-17406.10.00.00.0
Lotpulver aus Kupferlegierung (Cu/Mn/Ni), Korngröße < 1 mm
DEBTI27587/21-17406.10.00.00.0
Lotpulver aus Kupferlegierung (Cu/Mn/Ni), Korngröße < 1 mm
DEBTI34162/24-17406.10.00.00.0
Lotpulver aus Kupferlegierung (Cu/Mn/Ni), Korngröße < 1 mm
DEBTI16579/24-17406.10.00.00.0
Pulver aus Kupferlegierung (Messing), keine Lamellenstruktur
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Kupfer-Pulver

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrabgaben-Rechner für Kupfer-Pulver

Berechnen Sie die voraussichtlichen Importkosten für Ihr Kupfer-Pulver auf Basis des Zollwerts, des Drittlandszollsatzes und der Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Export-Maßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen für Kupfer-Pulver

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Kupfer-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver ohne Lamellenstruktur lautet 7406.10.00.00.0. Sie gilt für feine, metallische Pulver aus Kupfer, die sphärisch, dendritisch oder unregelmäßig geformt sind, jedoch keine blättchenförmige (lamellare) Struktur aufweisen. Die Nummer ist elfstellig und setzt sich aus HS-Code 740610, KN-Code 74061000 und TARIC-Code 7406100000 zusammen.

Welchen HS-Code hat Kupfer-Pulver?

Der HS-Code für Kupfer-Pulver ohne Lamellenstruktur lautet 740610. Er umfasst die ersten sechs Stellen der elfstelligen Zolltarifnummer und klassifiziert das Produkt auf internationaler Ebene als Pulver aus Kupfer ohne Lamellenstruktur. Diese Einreihung gilt für die Position 7406 des Harmoniserten Systems.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kupfer-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Kupfer-Pulver unter der Zolltarifnummer 7406.10.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich ist bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert zu entrichten.

Wie unterscheidet sich Kupfer-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär nach der Morphologie. Pulver ohne Lamellenstruktur fallen unter 7406 10, Pulver mit Lamellenstruktur (Flitter) unter 7406 20. Eine Alternative ist die Einreihung als Kupferoxid, wenn es sich um eine chemische Verbindung handelt. Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für die richtige Anwendung des Zolltarifs.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Steuern, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung ist es ratsam, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu beantragen oder den Klassifizierungsassistenten zu nutzen, um die korrekte Codenummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kupfer-Pulver?

Für Kupfer-Pulver unter 7406.10.00.00.0 besteht eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Maßnahme 755), wenn das Pulver aus Kupferabfällen oder -schrott gewonnen wurde. Diese Maßnahme sieht eine strenge Überwachung und Genehmigungspflicht vor. Auch ausfuhrseitig gibt es eine entsprechende Kontrolle (Maßnahme 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kupfer-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7406.10.00.00.0. Die ersten sechs Stellen (740610) bilden den HS-Code, die siebte und achte Stelle (74061000) den KN-Code, die neunte und zehnte Stelle (7406100000) den TARIC-Code. Die elfte Stelle ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kupfer-Pulver?

Zolltarifnummern werden jährlich durch die Veröffentlichung der Kombinierten Nomenklatur (KN) im Amtsblatt der EU aktualisiert. Änderungen der elfstelligen Codenummer für Kupfer-Pulver sind möglich, wenn die EU-Unterpositionen angepasst werden. Es ist daher wichtig, die aktuell gültige Nummer bei jeder Ein- oder Ausfuhr zu prüfen.

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