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IndustriechemieKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Magnesiumoxid: 2519.90.90.00.0

Magnesiumoxid (MgO), auch als Magnesia oder gebrannte Magnesia bekannt, ist eine anorganische Verbindung, die natürlich als Periklas vorkommt oder durch Brennen von Magnesit hergestellt wird. Die Ware wird als Industriechemikalie in Feuerfestmaterialien, Futtermitteln, Baustoffen und pharmazeutischen Hilfsstoffen eingesetzt.

Die zolltarifliche Einreihung von Magnesiumoxid erfolgt in 2519.90.90.00.0. Diese Position erfasst sowohl natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) als auch geschmolzene, totgebrannte und anderes Magnesiumoxid – auch chemisch reines. Wichtig ist die Abgrenzung zu Magnesiumhydroxid (Kapitel 28), da Magnesiumhydroxid eine andere chemische Verbindung darstellt.

Magnesiumoxid Produktbild

Für Magnesiumoxide sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Magnesiumoxid, Magnesia, MgO...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2519.90.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2519 - Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein
  • Unterposition: 2519 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2519 9090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Magnesiumoxid hängt maßgeblich von Reinheitsgrad, Herstellungsverfahren (kaustisch gebrannt, totgebrannt, geschmolzen) und Verwendungszweck ab. Bei Zweifeln nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten oder konsultieren Sie verbindliche Zolltarifauskünfte.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesiumoxid

Der HS-Code für Magnesiumoxid lautet 2519.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2519.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2519.90.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2519.90.90.00.0.

Einreihung von Magnesiumoxid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Magnesiumoxid folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen (AV 1), die stoffliche Beschaffenheit (AV 3 b) sowie gegebenenfalls der Verwendungszweck (AV 3 c).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesiumoxid

Alternative Einreihung

2519.90.10.10.0 0 %

Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von 94 % oder mehr

Alternative Einreihung

2519.90.10.90.0 0 %

Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat - anderer

Alternative Einreihung

2519.90.30.00.0 0 %

Totgebrannte (gesinterte) Magnesia

Alternative Einreihung

2816.10.00.00.0 0 %

Magnesiumhydroxid und -peroxid

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Magnesiumoxid (2519) ≠ Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von 94 % oder mehr (2519)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumoxid bleibt die Zolltarifnummer 2519.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Magnesiumoxid (2519) ≠ Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat - anderer (2519)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumoxid bleibt die Zolltarifnummer 2519.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Magnesiumoxid (2519) ≠ Totgebrannte (gesinterte) Magnesia (2519)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumoxid bleibt die Zolltarifnummer 2519.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben Position 2519 kommt für andere Magnesiumverbindungen auch ein anderes Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

2519.90.10.10.0 0 %

Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von 94 % oder mehr

Alternative Einreihung

2519.90.10.90.0 0 %

Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat - anderer

Alternative Einreihung

2519.90.30.00.0 0 %

Totgebrannte (gesinterte) Magnesia

Alternative Einreihung

2816.10.00.00.0 0 %

Magnesiumhydroxid und -peroxid

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Magnesiumoxid ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesiumoxid (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI19532/24-12519.90.90.00.0
Natürliches, kaustisch gebranntes Magnesiumoxid; aus natürlichem Magnesiumcarbonat; bei bis zu 800 Grad C gebrannt; Verwendung: in der Futtermittelindustrie. Befund: Anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern (Einfuhrzoll)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Magnesiumoxid

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Magnesiumoxid mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 2519.90.90.00.0 ein. Der Zollsatz beträgt 0 %. Dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Magnesiumoxide

Welche Zolltarifnummer hat Magnesiumoxid?

Magnesiumoxid (Magnesia, gebrannte Magnesia) wird unter der Zolltarifnummer 2519.90.90.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein, das nicht als Schmelzmagnesia mit ≥ 94 % Reinheit oder totgebrannte Magnesia spezifiziert ist.

Welchen HS-Code hat Magnesiumoxid?

Der HS-Code (6-stellig) für Magnesiumoxid lautet 251990. Er umfasst die Position 2519 (Magnesiumcarbonat, Magnesia, Magnesiumoxid) und die Unterposition 251990 (andere). Auf internationaler Ebene ist damit Magnesiumoxid erfasst, soweit es nicht unter die spezifischeren Unterpositionen 251910 oder die Schmelz-/Totbrandvarianten fällt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Magnesiumoxid?

Der Drittlandszollsatz für Magnesiumoxid (Position 2519.90.90.00.0) beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Magnesiumoxid zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Magnesiumoxid erfolgt gegenüber Magnesiumhydroxid (Kapitel 28, Position 2816), das chemisch anders zusammengesetzt ist. Als Alternative kommt innerhalb von Kapitel 25 die Schmelzmagnesia mit hoher Reinheit (2519.90.10.10.0) in Betracht. Die korrekte Einreihung hängt von der chemischen Identität und dem Herstellungsprozess ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Magnesiumoxid verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachzahlungen von Zöllen oder Einfuhrabgaben sowie Bußgeldern führen. Bei Magnesiumoxid ist besonders die Verwechslung mit Magnesiumhydroxid (Kapitel 28) oder die fehlerhafte Einreihung als Schmelzmagnesia risikorelevant. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Magnesiumoxid?

Ja, für Magnesiumoxid gelten besondere Einfuhrkontrollen nach der EU-REACH-Verordnung (Chemikalienrecht). Zudem unterliegt die Einfuhr von Magnesiumoxid, das als Abfall eingestuft wird, strengen Überwachungs- und Genehmigungspflichten. Auch bei der Ausfuhr von Abfällen sind Genehmigungen erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Magnesiumoxid?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Magnesiumoxid lautet 2519.90.90.00.0 (elf Ziffern ohne Punkte: 2519.90.90.00.0). Sie besteht aus dem 6-stelligen HS-Code (251990), der 8-stelligen KN (25199090), der 10-stelligen TARIC (2519909000) und der abschließenden nationalen Erweiterung auf elf Stellen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Magnesiumoxid?

Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen, vor allem durch TARIC-Updates der EU-Kommission (mehrmals jährlich) sowie durch die jährliche Änderung der Kombinierten Nomenklatur. Die grundlegende Position 2519 ist stabil, aber die Auffangcodierung 2519.90.90.00.0 kann durch neue Unterpositionen oder Streichungen betroffen sein. Aktuelle Änderungen werden im TARIC veröffentlicht.

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