Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2853.90.10.00.0 für Destilliertes Wasser leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierenden Systems und der Kombinierten Nomenklatur ab:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionPhosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor; andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreite flüssige Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen2853
- Unterpositionandere285390
- Zolltarifnummerdestilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Destilliertes wasser
Der HS-Code für Destilliertes wasser lautet 2853.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2853.90.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2853.90.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2853.90.10.00.0.
Einreihung von Destilliertes wasser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Destilliertem Wasser in die Position 2853 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen maßgeblich. Destilliertes Wasser wird in Anmerkung 1 zu Kapitel 28 nicht ausgeschlossen und in der Positionsbeschreibung zu 2853 ausdrücklich genannt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Destilliertes wasser
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWasser; ausgenommen sind Trinkwasser einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird sowie Heilwasser und Wasserdampf | 2201.90.00.00.1 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 2201.90.00.00.1 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Destilliertes wasser (2853) ≠ Wasser; ausgenommen sind Trinkwasser einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird sowie Heilwasser und Wasserdampf (2201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Destilliertes wasser bleibt die Zolltarifnummer 2853.90.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Destilliertes wasser (2853) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (2201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Destilliertes wasser bleibt die Zolltarifnummer 2853.90.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein verwandtes Kapitel ist Kapitel 22. Hier wäre Destilliertes Wasser nur dann einzureihen, wenn es als Trinkwasser oder Getränk vermarktet wird – was bei Reinheitsanforderungen aus Labor, Industrie oder Medizin praktisch nie der Fall ist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWasser; ausgenommen sind Trinkwasser einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird sowie Heilwasser und Wasserdampf | 2201.90.00.00.1 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 2201.90.00.00.1 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Destilliertes wasser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI12392/18-1 | Destilliertes Wasser, mit DEPC behandelt, ribonukleasen-frei, in Verkaufseinheiten von 1 ml bis 30 ml, zur Aufreinigung von RNA → 2853 9010 00 0 | 2853.90.10.00.0 |
| DEBTI14534/19-1 | Vollentsalztes Wasser aus Ionenaustauscheranlage → 2853 9010 00 0 | 2853.90.10.00.0 |
| DEBTI4569/23-1 | Steriles, deionisiertes Wasser, 10 L-Gebinde, für in vitro-Diagnostik → 2853 9010 00 0 | 2853.90.10.00.0 |
| DEBTI37254/21-1 | Steriles Wasser für Inhalation, Reinheit vergleichbar destilliertem Wasser → 2853 9010 00 0 | 2853.90.10.00.0 |
| DE6270/17-1 | Steriles Wasser für Inhalation, Reinheit vergleichbar destilliertem Wasser → 2853 9010 00 0 | 2853.90.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Destilliertes Wasser
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Destilliertes Wasser: Drittlandszollsatz 2,7 % + Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz 0 % betragen.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |