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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Laser-Maschine: 8456.11.90.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Laser-Maschine erfolgt unter der Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0.

Laser-Maschine Produktbild

Laser-Maschinen sind Werkzeugmaschinen, die mittels Laserstrahlung Stoffe abtragen, trennen oder gravieren. Die korrekte Einreihung hängt von Bauart, Funktion und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Laser-Maschine beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8456 - Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen
  • Unterposition: 8456 11 - Laser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen
  • Unterposition: 8456 11 - mit Laser betrieben
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8456 1190 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Laser-Maschine hängt von der konkreten Bauart und Funktion ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die passende Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laser-Maschine

Der HS-Code für Laser-Maschine lautet 8456.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8456.11.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8456.11.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8456.11.90.00.0.

Einreihung von Laser-Maschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Laser-Maschinen folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn die Maschine mehrere Funktionen vereint (z. B. Schneiden und Gravieren). Die kennzeichnende Hauptfunktion bestimmt die Position.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laser-Maschine

Alternative Einreihung

8456.11.10.00.0 4,5 %

Spezial-Lasermaschinen für die Leiterplatten-/Elektronikfertigung

Alternative Einreihung

8515.80.10.00.0 4,5 %

Laserschweißmaschinen

Alternative Einreihung

8457.10.90.00.0 4,5 %

Bearbeitungszentren mit integrierter Lasereinheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Laser-Maschine (8456) ≠ Spezial-Lasermaschinen für die Leiterplatten-/Elektronikfertigung (8456)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Maschine bleibt die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Laser-Maschine (8456) ≠ Laserschweißmaschinen (8515)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Maschine bleibt die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Laser-Maschine (8456) ≠ Bearbeitungszentren mit integrierter Lasereinheit (8457)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Maschine bleibt die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können Laser-Maschinen in Ausnahmefällen auch anderen Kapiteln zugeordnet werden, wenn die Hauptfunktion nicht das Abtragen ist.

Alternative Einreihung

8456.11.10.00.0 4,5 %

Spezial-Lasermaschinen für die Leiterplatten-/Elektronikfertigung

Alternative Einreihung

8515.80.10.00.0 4,5 %

Laserschweißmaschinen

Alternative Einreihung

8457.10.90.00.0 4,5 %

Bearbeitungszentren mit integrierter Lasereinheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laser-Maschine ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Laser-Maschine (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI15645/22-18456.11.90.00.0
Laserschneidanlage – Werkzeugmaschine zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laserstrahl, Laserstrahlwerkzeugmaschine
DEBTI3017/18-18456.11.90.00.0
Lasergravieranlage – Werkzeugmaschine zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laserstrahlen
DEBTI3016/18-18456.11.90.00.0
Lasergravieranlage – Werkzeugmaschine zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laserstrahlen
DEBTI3015/18-18456.11.90.00.0
Lasergravieranlage – Werkzeugmaschine zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laserstrahlen
DEBTI51624/19-18456.11.90.00.0
Laserschneidanlage – Werkzeugmaschine zum Abtragen von Stoffen aller Art mittels Laserstrahl
DEBTI16522/17-18456.11.90.00.0
Laserstrahlwerkzeugmaschine – Werkzeugmaschine zum Abtragen von Stoffen aller Art mittels Laserstrahl
DEBTI3000/18-18456.11.90.00.0
Lasersystem – Werkzeugmaschine zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laserstrahlen
DEBTI24928/17-18456.11.90.00.0
Desktop Laser Plattform – Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art mittels Laserstrahl
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

4,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,5 %

Drittlandszoll

USA4,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Laser-Maschine mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Laser-Maschinen

Welche Zolltarifnummer hat eine Laser-Maschine?

Eine Laser-Maschine wird in der Regel unter der Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laserstrahl, mit Laser betrieben, andere. Die Einreihung gilt für Laserschneid-, Lasergravur- und Laserbohrmaschinen, sofern sie nicht ausschließlich für die Elektronikfertigung bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat eine Laser-Maschine?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Laser-Maschine lautet 8456.11. Er steht für Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen durch Laserstrahl. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 entsprechen diesem HS-Code. Die weiteren Stellen dienen der genaueren Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Laser-Maschine?

Der Drittlandszollsatz für eine Laser-Maschine der Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 beträgt 4,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie z. B. China, USA oder Indien. Für Länder mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich eine Laser-Maschine zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Laser-Maschine erfolgt gegenüber Spezialmaschinen für die Elektronikfertigung (8456.11.10.00.0), reinen Laserschweißmaschinen (8515.80.10.00.0) und Bearbeitungszentren mit integrierter Lasereinheit (8457.10.90.00.0). Die Alternative hängt von der Hauptfunktion ab: Abtragen (Schneiden, Gravieren) führt zu 8456, Fügen (Schweißen) zu 8515.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Laser-Maschine verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Einfuhrkontrollen oder Ausfuhrgenehmigungen (Dual Use) nicht korrekt angewendet werden. Eine sorgfältige Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Laser-Maschinen?

Ja, für Laser-Maschinen besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Maßnahme 714). Zudem unterliegen Laser-Maschinen aufgrund ihres potenziellen Dual-Use-Charakters der Ausfuhrgenehmigungspflicht (Maßnahme 478). Das bedeutet, dass für den Export in Drittländer eine Genehmigung erforderlich sein kann. Die genauen Anforderungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Laser-Maschine?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Laser-Maschine ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8456.11.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (8456.11), der 8-stelligen KN-Unterposition (8456.11.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8456.11.90.00) sowie der 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Laser-Maschinen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Nummer 8456.11.90.00.0 ist jedoch seit mehreren Jahren stabil. Es ist ratsam, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen, insbesondere bei jährlichen Aktualisierungen zum 1. Januar.

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