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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Laubbläser: 8414.59.35.90.0

Für die Einfuhr von Laubbläsern ist die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich. Laubbläser sind handgeführte Gartengeräte mit eingebautem Motor, die einen Luftstrom zum Zusammenblasen von Laub erzeugen. Zolltariflich werden sie als Ventilatoren (Gebläse) der Position 8414 eingereiht. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) der EU bestätigen diese Einreihung einheitlich.

Laubbläser Produktbild

Je nach Bauart – mit Zentrifugal- oder Axialventilator – können unterschiedliche Unterpositionen der Position 8414 in Betracht kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Laubbläser oder 8414.59.35.90.0 eingeben

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen. Vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer – jeder Schritt definiert die Ware detaillierter.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8414 - Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
  • Unterposition: 8414 51 - Ventilatoren
  • Unterposition: 8414 59 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8414 5925 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8414 5935 - Zentrifugalventilatoren
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8414 5935 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 gilt für Laubbläser, die als Ventilatoren mit Zentrifugal- oder Axialventilator arbeiten. Kombinationsgeräte mit integrierter Saugfunktion (Laubsauger) fallen dagegen in eine andere Position. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die korrekte Nummer für Ihr spezifisches Gerät zu ermitteln: Geben Sie Ihr Produkt ein →

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laubbläser

Der HS-Code für Laubbläser lautet 8414.59 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8414.59.35. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8414.59.35.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.59.35.90.0.

Einreihung von Laubbläser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems ist die Ware nach ihrer objektiven Beschaffenheit und Funktion einzureihen. Ein Laubbläser hat als Hauptfunktion die Erzeugung eines Luftstroms. Diese Funktion entspricht der eines Ventilators. Daher ist die Position 8414 (Ventilatoren) maßgeblich. Die vZTA-Rechtsprechung der EU bestätigt diese Auslegung mehrfach.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laubbläser

Alternative Einreihung

8414.59.25.90.0 2,3 %

Laubbläser mit Axialventilator. Anwendbar, wenn das Gerät einen Axialventilator (Luftstrom parallel zur Welle) verwendet. Nach vZTA DEBTI17902/23-1 für Laubbläser mit Axialventilator.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8414.59.25.90.0 2,3 %

andere – Axialventilatoren – für Laubbläser mit Axialventilator

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8508.60.00.00.0 2,3 %

Laubsauger/Laubbläser-Kombigerät mit Benzinmotor (Saagen als Haupttätigkeit)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8508.19.00.00.0 2,3 %

Akku-Laubsauger/-bläser mit Saugen als Haupttätigkeit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8509.80.00.00.0 2,3 %

Blasgerät, elektromechanisches Haushaltsgerät

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Laubbläser (8414) ≠ Laubbläser mit Axialventilator. Anwendbar, wenn das Gerät einen Axialventilator (Luftstrom parallel zur Welle) verwendet. Nach vZTA DEBTI17902/23-1 für Laubbläser mit Axialventilator. (8414)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laubbläser bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Laubbläser (8414) ≠ andere – Axialventilatoren – für Laubbläser mit Axialventilator (8414)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Laubbläser bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Laubbläser (8414) ≠ Laubsauger/Laubbläser-Kombigerät mit Benzinmotor (Saagen als Haupttätigkeit) (8508)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Laubbläser bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen können Laubbläser auch anderen Kapiteln zugeordnet werden, wenn sie abweichende Hauptfunktionen aufweisen:

Alternative Einreihung

8414.59.25.90.0 2,3 %

Laubbläser mit Axialventilator. Anwendbar, wenn das Gerät einen Axialventilator (Luftstrom parallel zur Welle) verwendet. Nach vZTA DEBTI17902/23-1 für Laubbläser mit Axialventilator.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8414.59.25.90.0 2,3 %

andere – Axialventilatoren – für Laubbläser mit Axialventilator

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8508.60.00.00.0 2,3 %

Laubsauger/Laubbläser-Kombigerät mit Benzinmotor (Saagen als Haupttätigkeit)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8508.19.00.00.0 2,3 %

Akku-Laubsauger/-bläser mit Saugen als Haupttätigkeit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8509.80.00.00.0 2,3 %

Blasgerät, elektromechanisches Haushaltsgerät

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laubbläser ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Laubbläser (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI17040/20-18414.59.35.90.0
Akkubetriebener Laubbläser mit Zentrifugalventilator (Luftdruck < 2 bar).
DEBTI40734/19-18414.59.35.90.0
Akkubetriebener Laubbläser mit Zentrifugalventilator (Luftdruck > 2 bar).
DEBTI20235/19-18414.59.35.90.0
Akkubetriebenes Multifunktionsgebläse mit Zentrifugalventilator (Luftdruck < 2 bar).
DEBTI32986/22-18414.59.35.90.0
Akkubetriebenes Multifunktionsgebläse mit Zentrifugalventilator (Luftdruck < 2 bar).
DEBTI17902/23-18414.59.35.90.0
Laubbläser mit Elektromotor und Axialventilator.
DEBTI2068/25-18414.59.35.90.0
Hochgeschwindigkeits-Turbo-Luftbläser (Zentrifugalventilator).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

2,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,3 %

Drittlandszoll

USA2,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben-Rechner

Mit dem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Laubbläser berechnen. Er berücksichtigt den Zollsatz und die Einfuhrumsatzsteuer basierend auf dem Warenwert.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Laubbläser

Welche Zolltarifnummer hat ein Laubbläser?

Die Zolltarifnummer für einen Laubbläser lautet 8414.59.35.90.0. Diese Nummer gilt für Geräte mit Zentrifugalventilator, dem häufigsten Typ bei Laubbläsern. Bei Laubbläsern mit Axialventilator kommt die Zolltarifnummer 8414.59.25.90.0 in Betracht.

Welchen HS-Code hat ein Laubbläser?

Der HS-Code für einen Laubbläser ist 841459. Dies ist der 6-stellige Code des Harmonisierten Systems, der die Ware als Ventilator der Position 8414 einordnet. Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummer sind international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Laubbläser?

Der Drittlandszollsatz für Laubbläser der Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 beträgt 2,3 % des Zollwerts. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich ein Laubbläser zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Laubbläsers erfolgt gegenüber Laubsaugern. Laubbläser, die nur blasen, fallen in Position 8414 (Ventilatoren). Laubsauger mit Saugfunktion als Haupttätigkeit – auch als Kombigeräte – fallen in Position 8508 (Staubsauger). Eine Alternative für die Einreihung als elektromechanisches Haushaltsgerät nach Position 8509 besteht ebenfalls.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Laubbläser verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer falschen Berechnung der Zölle und Abgaben führen. Im schlimmsten Fall drohen Nacherhebungen durch den Zoll, Verzögerungen bei der Abfertigung oder sogar Bußgelder bei vorsätzlicher Falschdeklaration. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Sicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Laubbläser?

Für Laubbläser der Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 besteht eine Einfuhrkontrolle (Überwachung). Zudem kann eine Zollaussetzung für Teile gelten, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Für die Ausfuhr aus der EU ist bei Geräten mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use) eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Laubbläser?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Laubbläser lautet 8414.59.35.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (841459), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (84145935) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8414593590) plus einer weiteren Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Laubbläser?

Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Aktualisierung des TARIC-Codes und der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die grundlegende Position 8414 und der HS-Code 841459 bleiben jedoch stabil. Vor einer Einfuhr sollten Sie die aktuelle Nummer über das TARIC-Verzeichnis der EU prüfen.

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