Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8479.82.00.00.0 ist in der EU-TARIC-Datenbank wie folgt hierarchisch aufgebaut:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8479 - Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 8479 81 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
Zolltarifnummer: 8479 8200 00 0 - zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Mischern hängt maßgeblich vom Verwendungszweck ab. Nutzen Sie unser KI-Klassifizierungstool, um Ihren konkreten Mischer zu beschreiben und die rechtssichere Position zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mischer
Der HS-Code für Mischer lautet 8479.82 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8479.82.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8479.82.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8479.82.00.00.0.
Einreihung von Mischer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die KN-Unterposition 84798200 sind keine zusätzlichen AV-Codes (Coding) in der TARIC-Datenbank hinterlegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mischer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMischer, Kneter und Rührwerke (Kapitel 8477) – Spezifisch für Kautschuk und Kunststoffe. Abgrenzung: Nur einschlägig, wenn die Mischmaschine ausschließlich für Kautschuk-/Kunststoffverarbeitung ausgelegt ist. | 8477.80.93.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungBeton- und Mörtelmischmaschinen (Kapitel 8474) – Spezifisch für mineralische Stoffe. Abgrenzung: Nur bei Verarbeitung von Erden, Steinen, Erzen, Zement, Gips etc. | 8474.31.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungMaschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen (Kapitel 8474) – Noch enger gefasst. | 8474.32.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungHandgeführte Rührgeräte mit eingebautem Elektromotor (Kapitel 8467). Abgrenzung: Nur, wenn das Gerät von Hand zu führen ist. | 8467.29.85.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungLandwirtschaftliche Mischer/Güllemixer (Kapitel 8436). Abgrenzung: Nur für landwirtschaftliche Zwecke. | 8436.80.90.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Mischer (8479) ≠ Mischer, Kneter und Rührwerke (Kapitel 8477) – Spezifisch für Kautschuk und Kunststoffe. Abgrenzung: Nur einschlägig, wenn die Mischmaschine ausschließlich für Kautschuk-/Kunststoffverarbeitung ausgelegt ist. (8477) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mischer bleibt die Zolltarifnummer 8479.82.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Mischer (8479) ≠ Beton- und Mörtelmischmaschinen (Kapitel 8474) – Spezifisch für mineralische Stoffe. Abgrenzung: Nur bei Verarbeitung von Erden, Steinen, Erzen, Zement, Gips etc. (8474) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mischer bleibt die Zolltarifnummer 8479.82.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Mischer (8479) ≠ Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen (Kapitel 8474) – Noch enger gefasst. (8474) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mischer bleibt die Zolltarifnummer 8479.82.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Alternativen aus anderen Kapiteln können auch abweichende Unterpositionen innerhalb von Kapitel 84 in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMischer, Kneter und Rührwerke (Kapitel 8477) – Spezifisch für Kautschuk und Kunststoffe. Abgrenzung: Nur einschlägig, wenn die Mischmaschine ausschließlich für Kautschuk-/Kunststoffverarbeitung ausgelegt ist. | 8477.80.93.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungBeton- und Mörtelmischmaschinen (Kapitel 8474) – Spezifisch für mineralische Stoffe. Abgrenzung: Nur bei Verarbeitung von Erden, Steinen, Erzen, Zement, Gips etc. | 8474.31.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungMaschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen (Kapitel 8474) – Noch enger gefasst. | 8474.32.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungHandgeführte Rührgeräte mit eingebautem Elektromotor (Kapitel 8467). Abgrenzung: Nur, wenn das Gerät von Hand zu führen ist. | 8467.29.85.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungLandwirtschaftliche Mischer/Güllemixer (Kapitel 8436). Abgrenzung: Nur für landwirtschaftliche Zwecke. | 8436.80.90.00.0 | 1,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mischer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mischer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE24781/10-1 | Rührwerk zum Durchmischen und Homogenisieren von feststoffhaltigen Prozesswässern | 8479.82.00.00.0 |
| DEM/241/07-1 | Leimküche mit Rührwerk zum Herstellen von Leim für Wellpappenindustrie | 8479.82.00.00.0 |
| DEBTI43094/19-1 | Palabowl Rührgerät zum Mischen von Knochenzement | 8479.82.00.00.0 |
| DEBTI18713/24-1 | Container-Mischer / Fass-Mischer zum Mischen von Medikamenten, Pulvern, Lebensmitteln | 8479.82.00.00.0 |
| DEBTI6183/20-1 | Mucki Mischer zum Rotieren/Vermengen von Kunststoff-Granulat in Containern | 8479.82.00.00.0 |
| DEBTI6477/24-1 | Mucki Mischer (identische Ware, aktuellere Auskunft) | 8479.82.00.00.0 |
| DEBTI13851/24-1 | Rührer mit Rührwelle und Rührflügel zum Vermischen von Flüssigkeiten und Feststoffen | 8479.82.00.00.0 |
| DEBTI5900/24-1 | Farbstofflösegefäß mit integriertem Rührwerk zum Lösen von Farbstoffpulver | 8479.82.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Mischer
[[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Mischer mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 8479.82.00.00.0 ein."}]]
Export von Mischern
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
[[{"type":"text","text":"Diese verwandten Produkte werden in andere Kapitel oder Positionen eingereiht – die Abgrenzung zur Position 8479 ist jeweils fachlich begründet."}]]
Etikettiermaschine
8422.30.00.00.0 · 1,7 %
Lüfterrad
8414.90.00.90.0 · 2,2 %
Reservoir
8466.93.60.00.0 · 1,2 %
Hohlstab
7228.80.00.00.0 · 0 %
Maschinenteil
8487.90.59.90.0 · 1,7 %
Drahtführung
8466.93.60.00.0 · 1,2 %
Biegemaschine
8462.29.00.00.0 · 1,7 %
Keramik-Rohr
6906.00.00.00.0 · 0 %
Einschraubheizkörper
8516.80.20.90.0 · 2,7 %
