Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Position im Zolltarif ist wie folgt aufgebaut:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelBÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE49
- PositionAndere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien4911
- Unterpositionandere491191
- UnterpositionBilder, Bilddrucke und Fotografien491191
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leinwand-Bild
Der HS-Code für Leinwand-Bild lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.
Einreihung von Leinwand-Bild nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Ein Leinwand-Bild ist eine zusammengesetzte Ware aus bedruckter Leinwand und Keilrahmen. Nach AV 3b bestimmt der Bilddruck (Position 4911) den wesentlichen Charakter. Diese Auffassung wird durch sechs vZTA-Entscheidungen gestützt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leinwand-Bild
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGemälde (z.B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen | 9701.91.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungCollagen und ähnliche dekorative Bildwerke | 9701.99.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPräparierte Malleinwand | 5901.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Leinwand-Bild (4911) ≠ Gemälde (z.B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen (9701) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Bild bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leinwand-Bild (4911) ≠ Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke (9701) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Bild bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leinwand-Bild (4911) ≠ Präparierte Malleinwand (5901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Bild bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Einreihungen außerhalb der Position 4911:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGemälde (z.B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen | 9701.91.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungCollagen und ähnliche dekorative Bildwerke | 9701.99.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPräparierte Malleinwand | 5901.90.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leinwand-Bild (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI14713/21-1 | Wandbild, bedruckte Leinwand auf Keilrahmen (MDF) mit Kunststoffrahmen, Naturszene | 4911.91.00.90.0 |
| DE23339/15-1 | Bedruckte Leinwand auf Keilrahmen, ca. 40x30 cm, mit LED-Beleuchtung | 4911.91.00.90.0 |
| DE23871/11-6 | Keilrahmenbild, Leinengewebe bedruckt, Collage mit Fotografien | 4911.91.00.90.0 |
| DE18091/14-1 | Leinwand mit Strichzeichnung zum Ausmalen auf Keilrahmen | 4911.91.00.90.0 |
| DE1359/13-1 | Kunstdruck, bedruckter Leinwandzuschnitt auf Keilrahmen | 4911.91.00.90.0 |
| DEK/830/04-1 | Kunstdruck auf Leinwand, weiterführend handbemalt | 4911.91.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU (Einfuhrzoll, EUSt)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner für Leinwand-Bild
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben (Drittlandszoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Leinwand-Bilder aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Zollwert und Ursprungsland ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
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