Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Position im Zolltarif ist wie folgt aufgebaut:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 91 - andere
- Unterposition: 4911 91 - Bilder, Bilddrucke und Fotografien
Zolltarifnummer: 4911 9100 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung eines Leinwand-Bildes ist durch mehrere vZTA-Entscheidungen geklärt. Dennoch wird das Produkt häufig in Position 9701 (Gemälde) oder 5901 (Malleinwand) falsch angemeldet. Verwenden Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungs-Assistenten.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leinwand-Bild
Der HS-Code für Leinwand-Bild lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.
Einreihung von Leinwand-Bild nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Ein Leinwand-Bild ist eine zusammengesetzte Ware aus bedruckter Leinwand und Keilrahmen. Nach AV 3b bestimmt der Bilddruck (Position 4911) den wesentlichen Charakter. Diese Auffassung wird durch sechs vZTA-Entscheidungen gestützt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leinwand-Bild
Alternative Einreihung
Gemälde (z.B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen
Alternative Einreihung
Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke
Alternative Einreihung
Präparierte Malleinwand
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Leinwand-Bild (4911) ≠ Gemälde (z.B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen (9701)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Bild bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Leinwand-Bild (4911) ≠ Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke (9701)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Bild bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Leinwand-Bild (4911) ≠ Präparierte Malleinwand (5901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Bild bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Einreihungen außerhalb der Position 4911:
Alternative Einreihung
Gemälde (z.B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen
Alternative Einreihung
Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke
Alternative Einreihung
Präparierte Malleinwand
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leinwand-Bild ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leinwand-Bild (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU (Einfuhrzoll, EUSt)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrbestimmungen
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner für Leinwand-Bild
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben (Drittlandszoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Leinwand-Bilder aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Zollwert und Ursprungsland ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrbestimmungen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
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