Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelMÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE94
- PositionSprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen9404
- Unterpositionandere940490
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Reisekissen
Der HS-Code für Reisekissen lautet 9404.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9404.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9404.90.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9404.90.90.00.0.
Einreihung von Reisekissen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Reisekissen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b) (charakterbestimmendes Material). Bei selbstaufblasbaren Kissen aus beschichteten Geweben verleiht das Gewebe den wesentlichen Charakter, sodass Position 6307 vorgeht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Reisekissen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet | 6307.90.98.99.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungAndere aufblasbare Waren aus Weichkautschuk | 4016.95.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungCampingausrüstungen | 6306.90.00.90.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Reisekissen (9404) ≠ Andere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reisekissen bleibt die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Reisekissen (9404) ≠ Andere aufblasbare Waren aus Weichkautschuk (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reisekissen bleibt die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Reisekissen (9404) ≠ Campingausrüstungen (6306) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reisekissen bleibt die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Kapitelcode kommt für Reisekissen aus reinem Kunststoff ohne textile Bestandteile in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet | 6307.90.98.99.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungAndere aufblasbare Waren aus Weichkautschuk | 4016.95.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungCampingausrüstungen | 6306.90.00.90.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Reisekissen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/2693/06-1 | Nackenhörnchen mit textiler Hülle und Füllung | 9404.90.90.00.0 |
| DE14173/11-1 | Nackenhörnchen mit textiler Hülle und Füllung | 9404.90.90.00.0 |
| DE9649/10-1 | Nackenhörnchen mit textiler Hülle und Füllung | 9404.90.90.00.0 |
| DE15836/16-1 | Nackenhörnchen mit textiler Hülle und Füllung | 9404.90.90.00.0 |
| DE5655/14-1 | Nackenhörnchen mit textiler Hülle und Füllung | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI23903/21-1 | Nackenhörnchen mit textiler Hülle und Füllung | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI41617/24-1 | Nackenhörnchen mit textiler Hülle und Füllung | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI5257/25-1 | Nackenhörnchen mit textiler Hülle und Füllung | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI34732/19-1 | Selbstaufblasbares Nackenkissen (selfinflate) aus beschichteten Geweben | 6307.90.98.99.0 |
| DE21175/16-1 | Selbstaufblasbares Nackenkissen (selfinflate) aus beschichteten Geweben | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI43602/22-1 | Selbstaufblasbares Nackenkissen (selfinflate) aus beschichteten Geweben | 6307.90.98.99.0 |
| DE12817/14-1 | Selbstaufblasbares Nackenkissen (selfinflate) aus beschichteten Geweben | 6307.90.98.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Reisekissen aus China oder anderen Ländern.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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