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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Essigsäure: 2915.21.00.10.0

Essigsäure (CH₃COOH, CAS 64-19-7) ist eine farblose, flüchtige organische Carbonsäure. In reiner Form (≥ 99 GHT) wird sie als Eisessig oder konzentrierte Essigsäure bezeichnet. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt nach stofflicher Beschaffenheit als chemisch einheitliche organische Verbindung in Kapitel 29.

Essigsäure Produktbild

Neben dem Hauptcode gibt es weitere zolltarifliche Möglichkeiten für Essigsäure mit geringerer Reinheit sowie für chemische Derivate. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Essigsäure 99%

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Essigsäure leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 21 - Essigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid
  • Unterposition: 2915 21 - Essigsäure
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 2100 10 0 - mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 64-19-7)

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Reinheit und chemischen Identität ab. Bei Abweichungen (z. B. Reinheit unter 99 GHT) kann eine andere Unterposition der Position 2915 einschlägig sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware zweifelsfrei einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Essigsäure

Der HS-Code für Essigsäure lautet 2915.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.21.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.21.00.10.0.

Einreihung von Essigsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Essigsäure erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 2915 sowie nach AV 6 für die Unterpositionen. Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit als gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure. Die TARIC-Unterteilung nach Reinheitsgrad (99 GHT oder mehr) basiert auf der CAS-Nummer 64-19-7.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Essigsäure

Alternative Einreihung

2915.21.00.90.0 5,5 %

Essigsäure, andere

Alternative Einreihung

2915.24.00.10.0 5,5 %

Essigsäureanhydrid

Alternative Einreihung

2915.29.00.00.0 5,5 %

Salze der Essigsäure (andere)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Essigsäure (2915) ≠ Essigsäure, andere (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Essigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.21.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Essigsäure (2915) ≠ Essigsäureanhydrid (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Essigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.21.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Essigsäure (2915) ≠ Salze der Essigsäure (andere) (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Essigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.21.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb der Position 2915 kommt für Essigsäure nicht in Betracht. Als chemisch einheitliche Carbonsäure ist Kapitel 29 zwingend. Nachfolgend eine weitere Unterposition innerhalb der Position 2915:

Alternative Einreihung

2915.24.00.10.0 5,5 %

Essigsäureanhydrid

Alternative Einreihung

2915.29.00.00.0 5,5 %

Salze der Essigsäure (andere)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Essigsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Essigsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI3829/25-12915.21.00.10.0
Salz der Essigsäure; Natriumacetat
DEBTI30950/22-12915.21.00.10.0
Ester der Essigsäure; Essigsäureethylester
DEBTI48916/20-12915.21.00.10.0
Ester der Essigsäure; Essigsäureethylester
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner für Essigsäure

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Essigsäure-Sendung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrzollsätze

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Essigsäuren

Welche Zolltarifnummer hat Essigsäure?

Die Zolltarifnummer für Essigsäure mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (Eisessig, konzentrierte Essigsäure, CAS 64-19-7) lautet 2915.21.00.10.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 291521, dem KN-Code 29152100 und dem TARIC-Code 2915210010 zusammen. Für Essigsäure mit geringerer Reinheit gilt die Unterposition 2915.21.00.90.0.

Welchen HS-Code hat Essigsäure?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Essigsäure lautet 291521. Er umfasst die Position 2915 (gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren) und die Unterposition für Essigsäure und ihre Salze sowie Essigsäureanhydrid. Die sechsstellige Codierung ist weltweit einheitlich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Essigsäure?

Der Drittlandszollsatz für Essigsäure der Zolltarifnummer 2915.21.00.10.0 beträgt 5,5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 %.

Wie unterscheidet sich Essigsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Reinheitsgrad und chemischer Identität. Essigsäure mit ≥ 99 GHT Reinheit (Eisessig) fällt unter 2915.21.00.10.0, während verdünnte Essigsäure (< 99 GHT) unter 2915.21.00.90.0 eingereiht wird. Eine Alternative sind Essigsäureanhydrid (2915.24) oder Salze wie Natriumacetat (2915.29). Die Abgrenzung zu diesen Derivaten ist chemisch eindeutig.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Essigsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im Rahmen einer Zollprüfung drohen Nacherhebungen für bis zu drei Jahre. Zudem kann die Warenabfertigung verzögert werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Essigsäure?

Für Essigsäure besteht ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Maßnahme 122), das eine zollfreie Einfuhr bestimmter Mengen ermöglicht. Zudem unterliegt die Ausfuhr von Essigsäureabfällen der Genehmigungspflicht (Ausfuhrkontrolle – Abfällen, Maßnahme 751). Darüber hinaus gelten die allgemeinen Vorschriften des Chemikalienrechts (REACH).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Essigsäure?

Die vollständige Zolltarifnummer für Essigsäure ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.21.00.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, dem 8-stelligen KN-Code und dem 10-stelligen TARIC-Code zusammen. Die elfte Ziffer ist eine nationale Untergliederung Deutschlands.

Ändern sich Zolltarifnummern für Essigsäure?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die TARIC-Unterteilung wird ebenfalls regelmäßig aktualisiert. Für Essigsäure ist die Position 2915 seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen entnehmen Sie amtlichen Veröffentlichungen.

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