Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 leitet sich aus folgender Gliederung des Harmonisierenden Systems und der Kombinierten Nomenklatur ab:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
- Unterposition: 9031 41 - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
- Unterposition: 9031 49 - andere
Zolltarifnummer: 9031 4990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung eines Lidars ist von der Bauart, dem Messprinzip und der Verwendung abhängig. Verwenden Sie für eine verbindliche Auskunft das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Zollverwaltung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lidar
Der HS-Code für Lidar lautet 9031.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.49.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.49.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.49.90.00.0.
Einreihung von Lidar nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Lidar-Sensoren unterliegen als Dual-Use-Güter der Ausfuhrkontrolle. Die Ausfuhr von Lidar in Nicht-EU-Staaten ist genehmigungspflichtig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lidar
Alternative Einreihung
Position 9015: Instrumente für Geodäsie, Topografie, Fotogrammetrie; Entfernungsmesser – von vZTA DEBTI39108/22-1 explizit ausgeschlossen, da LiDAR nicht für konkrete Längen-/Höhen-/Tiefenmessung bestimmt ist
Alternative Einreihung
Position 9013: Laser, ausgenommen Laserdioden – ungeeignet, da LiDAR ein Messgerät und kein bloßer Laser ist
Alternative Einreihung
Position 9027: Instrumente für physikalische/chemische Untersuchungen – nicht einschlägig, LiDAR dient der optischen Abstandsmessung, nicht der Stoffuntersuchung
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Lidar (9031) ≠ Position 9015: Instrumente für Geodäsie, Topografie, Fotogrammetrie; Entfernungsmesser – von vZTA DEBTI39108/22-1 explizit ausgeschlossen, da LiDAR nicht für konkrete Längen-/Höhen-/Tiefenmessung bestimmt ist (9015)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lidar bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Lidar (9031) ≠ Position 9013: Laser, ausgenommen Laserdioden – ungeeignet, da LiDAR ein Messgerät und kein bloßer Laser ist (9013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lidar bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Lidar (9031) ≠ Position 9027: Instrumente für physikalische/chemische Untersuchungen – nicht einschlägig, LiDAR dient der optischen Abstandsmessung, nicht der Stoffuntersuchung (9027)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lidar bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Andere Kapitel oder Positionen kommen nur für spezielle Ausführungen in Betracht:
Alternative Einreihung
Position 9015: Instrumente für Geodäsie, Topografie, Fotogrammetrie; Entfernungsmesser – von vZTA DEBTI39108/22-1 explizit ausgeschlossen, da LiDAR nicht für konkrete Längen-/Höhen-/Tiefenmessung bestimmt ist
Alternative Einreihung
Position 9013: Laser, ausgenommen Laserdioden – ungeeignet, da LiDAR ein Messgerät und kein bloßer Laser ist
Alternative Einreihung
Position 9027: Instrumente für physikalische/chemische Untersuchungen – nicht einschlägig, LiDAR dient der optischen Abstandsmessung, nicht der Stoffuntersuchung
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lidar ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lidar (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Lidar
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Lidar mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein, um die zu erwartenden Kosten zu schätzen.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Industrieelektronik & Steuerung
Nachfolgend finden Sie Produkte aus dem gleichen Zolltarifumfeld oder mit technischer Verwandtschaft.
Video-Broschüre
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Gyroskop
9031.80.80.00.0 · 0 %
Speichermodul
8473.30.20.00.0 · 0 %
Hdmi-Konverter
8543.70.90.99.0 · 3,7 %
Led-Treiber
8504.40.83.90.0 · 0 %
Capture-Card
8471.80.00.00.0 · 0 %
Schutzschalter
8536.20.10.90.0 · 2,3 %
Taktgenerator
8543.70.90.99.0 · 3,7 %
Multimedia-Player
8525.60.00.00.0 · 0 %
