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VerpackungsmaterialKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Luftpolster-Beutel: 3923.21.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Luftpolster-Beutel (3923.21.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Luftpolster-Beutel Produktbild

Für Luftpolster-Beutel sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Luftpolsterbeutel leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems und der Kombinierten Nomenklatur ab:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3923 21 - Säcke und Beutel (einschließlich Tüten)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3923 2100 00 0 - aus Polymeren des Ethylens

Hinweis zur Einreihung

Eine unzutreffende Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder Betriebsprüfungen führen. Parameter wie das Material der Außenhülle oder die Art des Kunststoffs entscheiden über die richtige Einreihung. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren Luftpolsterbeutel korrekt zuzuordnen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Luftpolster-Beutel

Der HS-Code für Luftpolster-Beutel lautet 3923.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.21.00.00.0.

Einreihung von Luftpolster-Beutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Maßgeblich für die Einreihung sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Luftpolster-Beutel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus anderen Kunststoffen – andere (z. B. PP, PA)3923.29.90.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAndere Säcke, Beutel, Tüten aus Papier4819.40.00.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungBriefumschläge aus Papier4817.10.00.00.0 6,5 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Luftpolster-Beutel (3923) ≠ Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen – andere (z. B. PP, PA) (3923)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Luftpolster-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Luftpolster-Beutel (3923) ≠ Andere Säcke, Beutel, Tüten aus Papier (4819)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Luftpolster-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Luftpolster-Beutel (3923) ≠ Briefumschläge aus Papier (4817)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Luftpolster-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können folgende Codes aus anderen Kapiteln relevant sein:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus anderen Kunststoffen – andere (z. B. PP, PA)3923.29.90.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungAndere Säcke, Beutel, Tüten aus Papier4819.40.00.00.0 6,5 %
Alternative EinreihungBriefumschläge aus Papier4817.10.00.00.0 6,5 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Luftpolster-Beutel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Luftpolster-Beutel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI2185/24-1
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Verpackungsmittel in Form einer sog. "Luftpolsterversandtasche Poly, Art. 2FVAF* " in den Abmessungen von ca. 200 x 275 x 50 mm. Die Ware besteht aus an drei Seiten miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu... Mehr anzeigen
3923.21.00.00.0
DE18806/17-1
Es handelt sich um ein Verpackungsmittel in Form eines selbstklebenden Briefumschlages/Versandtasche in den Abmessungen von ca. 200 x 275 x 50 mm. Die Ware besteht aus an drei Seiten miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und ist innen mit Luftpolsterfolie... Mehr anzeigen
3923.21.00.00.0
DEBTI3068/21-1
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um einen sogenannten „AROPouch Luftpolsterbeutel“ aus doppellagig miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die flachliegende Ware (zwei Größen ca. 27,5 x 25,0 cm sowie ca.... Mehr anzeigen
3923.21.00.00.0
DEBTI28101/17-1
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Beutel aus doppellagig miteinander verschweißten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die flachliegend ca. 37,5 x 31 cm große Ware ist über ihre gesamte Fläche mit gefüllten Luftkammern versehen und verfügt am... Mehr anzeigen
3923.21.00.00.0
DEBTI28102/17-1
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Beutel aus doppellagig miteinander verschweißten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die flachliegend ca. 27,5 x 25 cm große Ware ist über ihre gesamte Fläche mit gefüllten Luftkammern versehen und verfügt am... Mehr anzeigen
3923.21.00.00.0
DE325/13-1
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Beutel aus doppellagig miteinander verschweißten Folien aus Polymeren des Etyhlens (lt. Antragsangaben LDPE) mit einer Dicke von ca. 155 Mikrometern. Der ca. 42 x 33 cm große Beutel ist mit noch nicht gefüllten Luftkammern versehen und... Mehr anzeigen
3923.21.00.00.0
DEBTI2190/24-1
Sogenannte Luftpolsterversandtasche Arofol (Artikel-Nr. 2FVAF*): Es handelt sich um flache Versandtaschen aus Kraftpapier in unterschiedlichen Abmessungen (Breite: 140 bis 400 mm; Höhe: 225 bis 680 mm), deren Innenflächen mit einer Luftpolsterfolie aus Kunststoff überzogen sind. Die abgeschrägte, etwa 50 mm breite... Mehr anzeigen
4819.40.00.00.0
DEK/1319/08-1
Die vorliegende Luftpolstertasche D (Abmessungen ohne Verschlusslasche etwa 20 x 27,5 cm) handelt es sich um eine hellbraune Versandtasche aus Papier, die innen mit einer Luftpolsterfolie aus Kunststoff ausgestattet ist. Die Verschlusslasche ist mit einem durch ein Schutzpapier abgedeckten Selbstklebestreifen... Mehr anzeigen
4817.10.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan1,8 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Luftpolsterbeutel

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Luftpolsterbeutel: Zollwert + 6,5 % Drittlandszoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Zolldaten werden geladen…

Export aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Luftpolsterbeutel

Welche Zolltarifnummer hat ein Luftpolsterbeutel?

Die zolltarifliche Einreihung eines typischen Luftpolsterbeutels aus Polyethylen (PE) erfolgt unter der Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 (Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens). Dies wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der EU bestätigt. Bei Papieraußenhülle können andere Nummern greifen.

Welchen HS-Code hat ein Luftpolsterbeutel?

Der HS-Code (6-stellig) für Luftpolsterbeutel aus Polyethylen lautet 392321. Er steht für "Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) – aus Polymeren des Ethylens" und ist im Harmonisieren System unter Position 3923 (Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen) eingeordnet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Luftpolsterbeutel?

Der reguläre Drittlandszollsatz (Code 103) für die Einfuhr von Luftpolsterbeuteln der Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei gültigen Präferenzabkommen mit dem Ursprungsland kann der Zollsatz auf 0 % sinken, etwa bei Importen aus Großbritannien oder der Schweiz.

Wie unterscheidet sich ein Luftpolsterbeutel zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt maßgeblich über das Material der Außenhülle. Reine Kunststoff-Luftpolsterbeutel aus PE fallen unter 392321, während papierbasierte Luftpolstertaschen den Papiernummern 481940 oder 481710 zugeordnet werden. Eine Alternative ist die Einreihung als OPP-Beutel (392329), falls der Beutel aus Polypropylen besteht. Diese Abgrenzung ist entscheidend für den anzuwendenden Zollsatz.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Luftpolsterbeutel verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Säumniszuschlägen führen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen durch den Zoll drohen zudem Strafen. Eine korrekte Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Luftpolsterbeutel?

Für die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 besteht eine Maßnahme zur Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119). Diese erlaubt bei Vorlage einer Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung eine Zollbefreiung für Teile, die im Luftfahrzeugbau verwendet werden. Darüber hinaus sind keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen für Luftpolsterbeutel aus PE bekannt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Luftpolsterbeutel?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für einen Luftpolsterbeutel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.21.00.00.0. Diese setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (392321), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39232100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3923210000) zusammen. Die Lesbarkeit wird durch Punkte in der Schreibweise 3923.21.00.00.0 verbessert.

Ändern sich Zolltarifnummern für Luftpolsterbeutel?

Zolltarifnummern unterliegen turnusmäßigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Anpassung der Kombinierten Nomenklatur durch die EU-Kommission. Der HS-Code 392321 für Säcke aus Polyethylen ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure die jährlichen Änderungen im TARIC verfolgen, insbesondere bei möglichen neuen Unterpositionen.

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