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VerpackungsmaterialKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tragetasche: 4819.40.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Tragetasche hängt vom Material und der Verwendung ab. Für die gängige Papiertragetasche (Blockbodenbeutel mit Trageschlaufen) ist die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Tragetasche Produktbild

Neben der Papiertragetasche gibt es weitere Varianten aus Kunststoff, Spinnstoffen oder Verbundmaterialien. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Papiertragetasche mit Henkeln

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4819 - Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4819 4000 00 0 - andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Materialeigenschaften ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tragetasche

Der HS-Code für Tragetasche lautet 4819.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4819.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4819.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.40.00.00.0.

Einreihung von Tragetasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Papiertragetasche erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Position 4819 erfasst Verpackungsmittel aus Papier. Die Unterposition 48194000 umfasst Säcke, Beutel und Tüten – darunter fallen Blockbodenbeutel mit Trageschlaufen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tragetasche

Alternative Einreihung

3923.21.00.00.0 0 %

Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens

Alternative Einreihung

3923.29.90.00.0 0 %

Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen

Alternative Einreihung

4202.92.19.00.0 0 %

andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Kunststofffolien

Alternative Einreihung

4202.92.98.90.0 0 %

andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Spinnstoffen

Alternative Einreihung

4202.99.00.90.0 0 %

andere (Behältnisse) mit anderer Außenseite

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Tragetasche (4819) ≠ Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tragetasche bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tragetasche (4819) ≠ Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tragetasche bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tragetasche (4819) ≠ andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Kunststofffolien (4202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tragetasche bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen, wenn die Tragetasche aus einem völlig anderen Material besteht.

Alternative Einreihung

3923.21.00.00.0 0 %

Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens

Alternative Einreihung

3923.29.90.00.0 0 %

Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen

Alternative Einreihung

4202.92.19.00.0 0 %

andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Kunststofffolien

Alternative Einreihung

4202.92.98.90.0 0 %

andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Spinnstoffen

Alternative Einreihung

4202.99.00.90.0 0 %

andere (Behältnisse) mit anderer Außenseite

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tragetasche ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tragetasche (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE14898/15-14202.99.00.90.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche "Paper", Artikel 08571, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier (laut Antrag) auf einer Unterlage aus Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm, - - an den Rändern mit Vliesstoff aus Spinnstoffen eingefasst, - in den... Mehr anzeigen
DE27828/16-14202.92.19.00.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche nonwoven mit Henkel, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bunt bedruckten Kunststofffolien, - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei kurzen und zwei langen, angenähten Tragegriffen aus Spinnstoff, - ohne Verschluss, -... Mehr anzeigen
DE7001/16-14202.92.19.00.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus Non-Woven, Abbildung siehe Anlage, - mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenseite aus Kunststofffolien, auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei Trageriemen, - ohne Innenausstattung, - mit den Abmessungen von ca. 25,5 (B) x 32,5 (H) x 11 (T) cm, - aufgrund... Mehr anzeigen
DE17015/13-14202.92.19.00.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche "Nescafé, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Streifengewebe, - mit einer u. a. mit Bildern bunt bedruckten Außenseite, - mit zwei angenähten Tragegriffen aus Spinnstoffen, - oben mit... Mehr anzeigen
DEBTI8425/18-14202.92.19.00.0
Einkaufstasche, sog. R-PET Tragetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedruckten Kunststofffolien, - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Nähgewirken aus Spinnstoffen, - in den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 45 cm (Höhe) x 22 cm (Tiefe), - mit je einem kurzen und einem langen... Mehr anzeigen
DEF/580/09-14202.92.98.90.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus Polyester, siehe Foto, - mit einer Außenseite vollständig aus Spinnstoffen (Polyestergewebe), - mit zwei Tragegriffen, - oben abgerundet gearbeitet, - in den Abmessungen von ca. 44 (H) x 30 (B) x 15 (T) cm, - nicht formstabil, - für eine längere Verwendung vorgesehen, - zur... Mehr anzeigen
DEF/583/09-14202.92.98.90.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus Polyester, bedruckt, siehe Foto, - mit einer Außenseite vollständig aus Spinnstoffen (Gewebe), - mit bunten Kreisen und der Aufschrift "Bags don't grow on trees!" bedruckt - mit den Abmessungen von ca. 34 x 30 x 12,5 cm, - oben in der Mitte mit einem ca. 5 cm langen... Mehr anzeigen
DE5979/09-14202.92.98.90.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus PE/PP, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Gewebe aus synthetischen Spinnstoffstreifen), - mit den Abmessungen 35,5 (B) x 31,5 (H) x 13,5 (T) cm, - nicht formstabil, - mit einem angenähten, verstellbaren Schultertragegurt, - mit einer die ganze Vorderseite... Mehr anzeigen
DEBTI52299/21-14819.40.00.00.0
Tragetasche aus Papier (Serie 756): Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, etwa 12,0 x 6,9 x 15,9 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus  Papier. Das auf der Außenseite schwarz gefärbte Papier ist mit dem Firmenlogo der Antragstellerin bedruckt. Der rechteckige... Mehr anzeigen
DE2079/16-14819.40.00.00.0
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, etwa 12,0 x 6,9 x 15,9 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das auf der Außenseite schwarz gefärbte Papier ist mit dem Firmenlogo der Antragstellerin bedruckt. Der rechteckige Boden ist von innen mit einem... Mehr anzeigen
DE2078/16-14819.40.00.00.0
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, etwa 12,0 x 6,9 x 15,9 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das Papier ist auf der Außenseite mit einer braunfarbenen Metalloptik und auf einer Seite mit dem Firmenlogo der Antragstellerin bedruckt. Der rechteckige... Mehr anzeigen
DE1372/15-14819.40.00.00.0
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen geklebten, etwa 28,0 x 10,0 x 21,7 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus zwei zusammengeklebten, auf der Außenseite jeweils auf der Oberfläche braun gefärbten und geprägten Lagen aus Papier. Er ist... Mehr anzeigen
DE6384/10-14819.40.00.00.0
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, auf den Außenseiten mit einem Engel und Sternen goldfarben bedruckten, etwa 18 x 24 cm großen Blockbodenbeutel aus mit Kunststoff überzogenem Papier (die Dicke der Kunststofflage macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke... Mehr anzeigen
DEK/536/09-14819.40.00.00.0
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen Blockbodenbeutel aus mit Kunststoff überzogenem Papier (Größe des zusammengefalteten Beutels etwa 26,8 x 19 cm), wobei der Kunststoffüberzug weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, mit Seitenfalten... Mehr anzeigen
DE16802/09-14819.40.00.00.0
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen Blockbodenbeutel aus weißem Papier (Größe des zusammengefalteten Beutels etwa 32 x 35 cm) mit Seitenfalten und einem rechteckigen Boden (Größe etwa 32 x 12 cm). Die Tasche ist auf beiden Seiten mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI46302/24-14819.40.00.00.0
Sogenannte Papiertüte mit Schlaufe: Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kraftpapier (Abmessungen: etwa 32 x 22 x 9,5 cm (Höhe x Breite x Tiefe)). Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen und je Seite... Mehr anzeigen
DEBTI15611/17-13923.21.00.00.0
Bei der vorliegenden Tragetasche handelt es sich um ein Verpackungsmittel in Form einer Tüte aus miteinander verschweißten Folien aus - wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis -, einer bedruckten äußeren Lage (Dicke: ca. 0,054 mm) aus Polyethylen und einer inneren, mit einer welligen Prägung versehenen Lage (Dicke:... Mehr anzeigen
DEBTI13580/24-13923.21.00.00.0
Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Tüte aus miteinander verschweißten, weißen Folien aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag).  Die ca. 60 x 55 x 0,8 cm große Ware ist mit zwei ausgestanzten Tragegriffen versehen sowie auf der... Mehr anzeigen
DEBTI26187/17-13923.21.00.00.0
Bei der vorliegenden Tragetasche handelt es sich um ein Verpackungsmittel in Form einer Tüte aus miteinander verschweißten Folien aus einer bedruckten äußeren Lage aus Polyethylen und einer inneren, mit einer welligen Prägung versehenen Lage ebenfalls aus Polyethylen, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.... Mehr anzeigen
DE18686/17-13923.21.00.00.0
Es handelt sich um eine Tüte aus miteinander verschweißten, milchig-transparenten Folien aus - lt. Angaben des Antragstellers - Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 60 x 55 x 0,8 cm große Ware ist mit zwei ausgestanzten Tragemulden versehen. Sie ist einseitig auf einer... Mehr anzeigen
DE572/13-13923.21.00.00.0
Transparente, unbedruckte Tüte, sogenannte Hemdchentragetasche, aus miteinander verschweißten Folien aus (gemäß Antragsangaben) Polyethylen (HD-PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einer Foliendicke von ca. 15 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand ca. 45 x 24 cm große Ware ist mit... Mehr anzeigen
DE25658/16-13923.21.00.00.0
Es handelt sich um eine Tüte (sogenannte Hemdchentragetasche) aus miteinander verschweißten Folien aus - laut Antrag - LD- PCR (Polyethylen), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap. 39. Das ca. 330 x 160 x 590 mm große Erzeugnis ist mit zwei Tragegriffen versehen. Die Tüte ist mit dem Firmenlogo eines... Mehr anzeigen
DE573/13-13923.21.00.00.0
Transparente, unbedruckte Tüte, sogenannte Hemdchentragetasche, aus miteinander verschweißten Folien aus (gemäß Antragsangaben) Polyethylen (HD-PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einer Foliendicke von ca. 17 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand ca. 55 x 30 cm große, grüne Ware ist... Mehr anzeigen
DEHH/1139/04-13923.21.00.00.0
Etwa 200 x 180 mm großer, transparenter Verpackungsbeutel aus miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die sog. Tüte ist auf den Außenseiten mit Werbeaufdrucken (Schriftzug und Logo) und an der Oberseite mit zwei aus der Folie ausgestanzten Griffmulden... Mehr anzeigen
DEF/4628/04-14202.92.19.00.0
Tragetasche, Gartentasche, siehe Photo, - Taschenkorpus vollständig aus Kunststofffolien, - mit den Abmessungen ca. 53,5 (B) x 45 (H) x 33,5 (T) cm, - mit zwei Tragegriffen aus Spinnstoff, - am oberen Rand mit Aluminiumösen und einem Zugkordelverschluß, - ohne weitere Ausstattung.
DEF/5245/05-14202.92.19.00.0
Anderes Behältnis, sog. Tragetasche, siehe Photo, - mit einer Außenseite aus klarsichtigen Kunststofffolien, - mit den Abmessungen 27 (B) x 32 (H) x 10 (T) cm, - mit Reißverschluss am oberen Rand der Tasche, - mit stabilem Tragegriff aus Spinnstoffen, - an den Rändern mit angenähten Einzügen verstärkt, -... Mehr anzeigen
DE7034/12-14202.92.19.00.0
Umhänge-/Tragetasche, sog. Umhängetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen (narbenartig geprägt), - mit den Abmessungen von ca. 30 (B) x 30 (H) x 7 (T) cm, - mit einem verstellbaren Schultertragegurt ausgestattet, - mit einem aufgesetzten... Mehr anzeigen
DEBTI27224/17-14202.92.19.00.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lt. Antrag Polypropylen), - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei angenähten Tragegriffen aus Spinnstoff (Vliesstoff), - beidseitig bedruckt, - ohne Verschluss, -... Mehr anzeigen
DE7037/12-14202.92.19.00.0
Umhänge-/Tragetasche, sog. Reisetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, - mit den Abmessungen von ca. 36 (B) x 30 (H) x 19 (T) cm, - mit zwei Tragegriffen aus Kunststofffolien (innen verstärkt) und einem abnehmbaren Schultertragegurt, - auf der... Mehr anzeigen
DE7001/16-14202.92.19.00.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus Non-Woven, Abbildung siehe Anlage, - mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenseite aus Kunststofffolien, auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei Trageriemen, - ohne Innenausstattung, - mit den Abmessungen von ca. 25,5 (B) x 32,5 (H) x 11 (T) cm, - aufgrund... Mehr anzeigen
DE7526/09-14202.92.19.00.0
Anderes Behältnis, sog. Road TrekkingTop-Bag, Art.-Nr. 7024.01.01.06.0, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie (mit bloßem Auge wahrnehmbar), -- auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen, - mit zwei stabilen, angenähten Tragegriffen, - mit einem sog. Rollverschluss, dazu wird der obere Rand... Mehr anzeigen
DE7525/09-14202.92.19.00.0
Anderes Behältnis, sog. FLM Sport-Trekkingbag silber (76 Liter), Art.-Nr. 7024.01.01.12.0, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie (mit bloßem Auge wahrnehmbar), -- auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen, - mit einem abnehmbaren, verstellbaren Schultertragegurt, - mit zwei stabilen, angenähten... Mehr anzeigen
DE14898/15-14202.99.00.90.0
Einkaufstasche, sog. Tragetasche "Paper", Artikel 08571, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier (laut Antrag) auf einer Unterlage aus Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm, - - an den Rändern mit Vliesstoff aus Spinnstoffen eingefasst, - in den... Mehr anzeigen
DE15043/10-14202.99.00.90.0
Einkaufstaschenähnliches Behältnis, sog. Tasche mit Rosendekor, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedrucktem Papier auf einer Unterlage aus Pappe, - mit ellipsenförmigem Boden und zwei Tragegriffen aus Kunststoff, - innen ohne weitere Einteilung, ohne Verschluss, - mit den Abmessungen von ca. 7,5 x 18,5 x... Mehr anzeigen
DE3161/11-14202.99.00.90.0
Einkaufstaschenähnliches Behältnis, sog. Weihnachtskorb aus Pappe, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedrucktem Papier auf einer Unterlage aus Pappe, - in rechteckiger Form mit zwei Tragegriffen aus Kunststoff, - innen ohne weitere Einteilung, ohne Verschluss, - mit den Abmessungen von ca. 26 x 14 x 18... Mehr anzeigen
DE16143/11-14202.99.00.90.0
Ähnliches Behältnis, sog. Fächermappe, Abbildungen siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus mit Motiven buntbedrucktem Papier/Pappe, - mit den Abmessungen von ca. 33 (B) x 30 (H) x 9 (T) cm, - an der Oberseite der beiden Außenseiten sind, in der Art von Tragehenkeln, jeweils Aus- schnitte von ca. 3 x 10,5 cm... Mehr anzeigen
DEF/6188/08-14202.99.00.90.0
Etui für Schreibgerät, Artikel: 91180", siehe Foto, - mit einer Außenseite aus beschichtetem Papier, -- die Beschichtung ist als eigene Lage mit dem bloßem Auge nicht wahrnehmbar, -- auf einer Unterlage aus augenscheinlich Pappe, - mit einer kurzen Überschlagklappe mit integriertem Magnetverschluss, - mit einer nach... Mehr anzeigen
DE6606/15-14202.99.00.90.0
Ähnliches Behältnis, sog. Etui für Schreibgeräte/Kugelschreiber, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier (dünn bestrichen), - auf einer Unterlage aus Pappe aufgebracht, - in den Abmessungen: ca. 16,5 cm (Höhe) x 2,5 cm (Tiefe) x 6,5 cm (Breite), - mit einer zweiteiligen Überschlagklappe mit integriertem... Mehr anzeigen
DEF/6178/08-14202.99.00.90.0
Etui für Schreibgerät, Artikel: 95767", siehe Foto, - mit einer Außenseite aus beschichtetem Papier, -- die Beschichtung ist als eigene Lage mit dem bloßem Auge nicht wahrnehmbar, -- auf einer Unterlage aus augenscheinlich Pappe, - im aufklappbarem Deckel mit einem Fenster aus klarsichtiger Kunststofffolie und... Mehr anzeigen
DE21505/15-14202.99.00.90.0
Etuis für Schreibgeräte, sog. Box für Schreibgeräte, Foto siehe Anlage, - Art. 92374: - - mit einer charakterbestimmenden Außenseite aus Papier und aus Kunststofffolien (Fenster im Deckel), - - rechteckig, in den Abmessungen: ca. 5,5 cm (Breite) x 18,5 cm (Höhe) x 3,5 cm (Tiefe), - - mit einem abnehmbaren Deckel, - -... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tragetaschen

Welche Zolltarifnummer hat eine Tragetasche?

Die Zolltarifnummer für eine Papiertragetasche (Blockbodenbeutel mit Trageschlaufen) lautet 4819.40.00.00.0. Diese Nummer gilt für Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier, ausgenommen Schallplattenhüllen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Welchen HS-Code hat eine Tragetasche?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Papiertragetaschen lautet 481940. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und ist international einheitlich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Tragetaschen?

Der Drittlandszollsatz für Papiertragetaschen der Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich eine Tragetasche zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Material und Verwendungszweck. Eine Papiertragetasche (4819) unterscheidet sich von einer Kunststofftragetasche (3923) durch das Material. Eine Alternative zur Papiertragetasche ist die Non-Woven-Tragetasche (4202), die eine Außenseite aus Kunststofffolien auf Textilunterlage hat.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Tragetasche verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tragetaschen?

Für Papiertragetaschen der Position 4819 bestehen derzeit keine besonderen Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen. Der Drittlandszollsatz ist mit 0 % festgesetzt. Es gelten die allgemeinen Vorschriften für Verpackungsmittel aus Papier.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Tragetasche?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Papiertragetasche lautet 4819.40.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (481940), der 8-stelligen KN (48194000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4819400000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tragetaschen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die letzte Änderung für Position 4819 erfolgte 2022. Aktuelle Änderungen sind über die TARIC-Datenbank der EU-Kommission abrufbar.

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