Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4819 - Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
Zolltarifnummer: 4819 4000 00 0 - andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Materialeigenschaften ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tragetasche
Der HS-Code für Tragetasche lautet 4819.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4819.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4819.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.40.00.00.0.
Einreihung von Tragetasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Papiertragetasche erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Position 4819 erfasst Verpackungsmittel aus Papier. Die Unterposition 48194000 umfasst Säcke, Beutel und Tüten – darunter fallen Blockbodenbeutel mit Trageschlaufen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tragetasche
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen
Alternative Einreihung
andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Kunststofffolien
Alternative Einreihung
andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Spinnstoffen
Alternative Einreihung
andere (Behältnisse) mit anderer Außenseite
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Tragetasche (4819) ≠ Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tragetasche bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tragetasche (4819) ≠ Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tragetasche bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tragetasche (4819) ≠ andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Kunststofffolien (4202)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tragetasche bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen, wenn die Tragetasche aus einem völlig anderen Material besteht.
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen
Alternative Einreihung
andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Kunststofffolien
Alternative Einreihung
andere (Behältnisse) mit Außenseite aus Spinnstoffen
Alternative Einreihung
andere (Behältnisse) mit anderer Außenseite
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tragetasche ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tragetasche (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Einkaufstasche, sog. Tragetasche "Paper", Artikel 08571, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier (laut Antrag) auf einer Unterlage aus Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm, - - an den Rändern mit Vliesstoff aus Spinnstoffen eingefasst, - in den... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche "Paper", Artikel 08571, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier (laut Antrag) auf einer Unterlage aus Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm, - - an den Rändern mit Vliesstoff aus Spinnstoffen eingefasst, - in den Abmessungen: ca. 40 cm (Höhe) x 38,5 cm (Breite) x 11 cm (Tiefe), - mit zwei Tragegriffen aus Vliesstoff, - ohne Verschluss, - innen ohne weitere Einteilung, - kann aufgrund des Taschenmaterials länger verwendet werden. "Einkaufstasche, mit einer Außenseite aus Papier" Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. Tragetasche nonwoven mit Henkel, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bunt bedruckten Kunststofffolien, - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei kurzen und zwei langen, angenähten Tragegriffen aus Spinnstoff, - ohne Verschluss, -... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche nonwoven mit Henkel, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bunt bedruckten Kunststofffolien, - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei kurzen und zwei langen, angenähten Tragegriffen aus Spinnstoff, - ohne Verschluss, - ungefüttert, - ohne Innenausstattung, - in den Abmessungen: 50 cm (Breite) x 37 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - für eine längere Verwendung vorgesehen. "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien" Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus Non-Woven, Abbildung siehe Anlage, - mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenseite aus Kunststofffolien, auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei Trageriemen, - ohne Innenausstattung, - mit den Abmessungen von ca. 25,5 (B) x 32,5 (H) x 11 (T) cm, - aufgrund... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche aus Non-Woven, Abbildung siehe Anlage, - mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenseite aus Kunststofffolien, auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei Trageriemen, - ohne Innenausstattung, - mit den Abmessungen von ca. 25,5 (B) x 32,5 (H) x 11 (T) cm, - aufgrund der Verarbeitung und der Festigkeit des Taschenmaterials für eine längere Verwendung vorgesehen. "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien" Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. Tragetasche "Nescafé, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Streifengewebe, - mit einer u. a. mit Bildern bunt bedruckten Außenseite, - mit zwei angenähten Tragegriffen aus Spinnstoffen, - oben mit... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche "Nescafé, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Streifengewebe, - mit einer u. a. mit Bildern bunt bedruckten Außenseite, - mit zwei angenähten Tragegriffen aus Spinnstoffen, - oben mit einem Druckknopfverschluss ausgestattet, - ohne Innenausstattung, - mit den Abmessungen von ca. 45 (L) x 35 (H) x 13 (T) cm, - aufgrund der Verarbeitung und der Festigkeit des Taschenmaterials für eine längere Verwendung vorgesehen. "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien" Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. R-PET Tragetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedruckten Kunststofffolien, - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Nähgewirken aus Spinnstoffen, - in den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 45 cm (Höhe) x 22 cm (Tiefe), - mit je einem kurzen und einem langen... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. R-PET Tragetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedruckten Kunststofffolien, - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Nähgewirken aus Spinnstoffen, - in den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 45 cm (Höhe) x 22 cm (Tiefe), - mit je einem kurzen und einem langen angenähten Tragegriff aus Spinnstoffen an den Längsseiten, - ohne Verschluss, - für eine dauerhafte Verwendung geeignet. "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien" Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus Polyester, siehe Foto, - mit einer Außenseite vollständig aus Spinnstoffen (Polyestergewebe), - mit zwei Tragegriffen, - oben abgerundet gearbeitet, - in den Abmessungen von ca. 44 (H) x 30 (B) x 15 (T) cm, - nicht formstabil, - für eine längere Verwendung vorgesehen, - zur... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche aus Polyester, siehe Foto, - mit einer Außenseite vollständig aus Spinnstoffen (Polyestergewebe), - mit zwei Tragegriffen, - oben abgerundet gearbeitet, - in den Abmessungen von ca. 44 (H) x 30 (B) x 15 (T) cm, - nicht formstabil, - für eine längere Verwendung vorgesehen, - zur Aufnahme größerer Gegenstände bestimmt (ohne weitere Inneneinteilung), - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - Einkaufstasche in einem separaten, zum dauernden Gebrauch geeigneten Etui verpackt (aus den gleichen Spinnstoffen wie die Tasche), mit Druckknopfverschluss und Karabiner- haken ausgestattet. Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus Polyester, bedruckt, siehe Foto, - mit einer Außenseite vollständig aus Spinnstoffen (Gewebe), - mit bunten Kreisen und der Aufschrift "Bags don't grow on trees!" bedruckt - mit den Abmessungen von ca. 34 x 30 x 12,5 cm, - oben in der Mitte mit einem ca. 5 cm langen... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche aus Polyester, bedruckt, siehe Foto, - mit einer Außenseite vollständig aus Spinnstoffen (Gewebe), - mit bunten Kreisen und der Aufschrift "Bags don't grow on trees!" bedruckt - mit den Abmessungen von ca. 34 x 30 x 12,5 cm, - oben in der Mitte mit einem ca. 5 cm langen Klettverschluss, - ohne Inneneinteilung, - mit zwei Tragegriffen aus Spinnstoffen, - für eine längere Verwendung vorgesehen, - augenscheinlich nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus PE/PP, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Gewebe aus synthetischen Spinnstoffstreifen), - mit den Abmessungen 35,5 (B) x 31,5 (H) x 13,5 (T) cm, - nicht formstabil, - mit einem angenähten, verstellbaren Schultertragegurt, - mit einer die ganze Vorderseite... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche aus PE/PP, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Gewebe aus synthetischen Spinnstoffstreifen), - mit den Abmessungen 35,5 (B) x 31,5 (H) x 13,5 (T) cm, - nicht formstabil, - mit einem angenähten, verstellbaren Schultertragegurt, - mit einer die ganze Vorderseite bedeckenden Überschlagklappe mit Klettverschluss, - - mit dem Aufdruck "atoll ocean resort Helgoland" und einem Motiv, - ohne Innenfutter, - ohne Inneneinteilung, - für eine längere Verwendung vorgesehen, - augenscheinlich nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Tragetasche aus Papier (Serie 756): Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, etwa 12,0 x 6,9 x 15,9 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das auf der Außenseite schwarz gefärbte Papier ist mit dem Firmenlogo der Antragstellerin bedruckt. Der rechteckige... Mehr anzeigenTragetasche aus Papier (Serie 756): Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, etwa 12,0 x 6,9 x 15,9 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das auf der Außenseite schwarz gefärbte Papier ist mit dem Firmenlogo der Antragstellerin bedruckt. Der rechteckige Boden ist von innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist etwa 2,9 cm nach innen umgeschlagen, an den Längsseiten mit Pappe verstärkt und jeweils zweimal gelocht. Durch diese Löcher ist jeweils eine als Trageschlaufe dienende, schwarze Spinnstoffkordel gezogen und verknotet. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter nach Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papier- und Pappanteile bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, etwa 12,0 x 6,9 x 15,9 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das auf der Außenseite schwarz gefärbte Papier ist mit dem Firmenlogo der Antragstellerin bedruckt. Der rechteckige Boden ist von innen mit einem... Mehr anzeigenBei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, etwa 12,0 x 6,9 x 15,9 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das auf der Außenseite schwarz gefärbte Papier ist mit dem Firmenlogo der Antragstellerin bedruckt. Der rechteckige Boden ist von innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist etwa 2,9 cm nach innen umgeschlagen, an den Längsseiten mit Pappe verstärkt und jeweils zweimal gelocht. Durch diese Löcher ist jeweils eine als Trageschlaufe dienende, schwarze Spinnstoffkordel gezogen und verknotet. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter nach Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papier- und Pappanteile bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, etwa 12,0 x 6,9 x 15,9 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das Papier ist auf der Außenseite mit einer braunfarbenen Metalloptik und auf einer Seite mit dem Firmenlogo der Antragstellerin bedruckt. Der rechteckige... Mehr anzeigenBei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, etwa 12,0 x 6,9 x 15,9 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das Papier ist auf der Außenseite mit einer braunfarbenen Metalloptik und auf einer Seite mit dem Firmenlogo der Antragstellerin bedruckt. Der rechteckige Boden ist von innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist etwa 3,1 cm nach innen umgeschlagen, an den Längsseiten mit Pappe verstärkt und jeweils zweimal gelocht. Durch diese Löcher ist jeweils eine als Trageschlaufe dienende, braune Spinnstoffkordel gezogen und verknotet. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur, da ihr wesentlicher Charakter nach Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papier- und Pappanteile bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen geklebten, etwa 28,0 x 10,0 x 21,7 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus zwei zusammengeklebten, auf der Außenseite jeweils auf der Oberfläche braun gefärbten und geprägten Lagen aus Papier. Er ist... Mehr anzeigenBei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen geklebten, etwa 28,0 x 10,0 x 21,7 cm (L x B x H) großen Blockbodenbeutel aus zwei zusammengeklebten, auf der Außenseite jeweils auf der Oberfläche braun gefärbten und geprägten Lagen aus Papier. Er ist einseitig mit einem Firmenlogo und einer Internetadresse bedruckt. Der rechteckige Boden ist von innen mit Pappe verstärkt. Der obere Rand ist etwa 3,5 cm nach innen umgeschlagen, an den Längsseiten mit Pappe verstärkt und je zweimal gelocht. Durch diese Löcher ist jeweils eine als Trageschlaufe dienende, braunfarbige Spinnstoffkordel gezogen und verknotet. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 40 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, auf den Außenseiten mit einem Engel und Sternen goldfarben bedruckten, etwa 18 x 24 cm großen Blockbodenbeutel aus mit Kunststoff überzogenem Papier (die Dicke der Kunststofflage macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke... Mehr anzeigenBei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen geklebten, auf den Außenseiten mit einem Engel und Sternen goldfarben bedruckten, etwa 18 x 24 cm großen Blockbodenbeutel aus mit Kunststoff überzogenem Papier (die Dicke der Kunststofflage macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke aus). Der rechteckige Boden (Format etwa 18 x 8 cm) ist von innen mit Pappe verstärkt. Der obere Rand ist etwa 4 cm nach innen umgeschlagen, an den Längsseiten mit Pappe verstärkt und jeweils zweimal gelocht. Durch diese Löcher ist jeweils eine als Trageschlaufe dienende weiße Spinnstoffkordel gezogen, die an den Enden jeweils mit einer Kunststoffhülse versehen ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 4000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC), weil die Papier- und Pappanteile nach Umfang und Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware bestimmen. Weniger anzeigen
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen Blockbodenbeutel aus mit Kunststoff überzogenem Papier (Größe des zusammengefalteten Beutels etwa 26,8 x 19 cm), wobei der Kunststoffüberzug weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, mit Seitenfalten... Mehr anzeigenBei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen Blockbodenbeutel aus mit Kunststoff überzogenem Papier (Größe des zusammengefalteten Beutels etwa 26,8 x 19 cm), wobei der Kunststoffüberzug weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, mit Seitenfalten und einem rechteckigen Boden (Größe etwa 19 x 7 cm). Der Beutelboden und der obere, mit einer Breite von etwa 3,5 cm nach innen eingeschlagene Rand sind mit Zuschnitten aus Pappe verstärkt. Die Tasche ist auf einer Seite mit einem Firmenlogo bedruckt und am oberen Rand mit zwei Trageschlaufen aus Spinnstoffkordeln versehen. Derartige Waren gehören als "andere als in der Unterposition 4819 3000 erfasste Beutel, ausgenommen Schallplattenhüllen, aus Papier" zur Unterposition 4819 40 des Harmonisierten Systems. Weniger anzeigen
Bei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen Blockbodenbeutel aus weißem Papier (Größe des zusammengefalteten Beutels etwa 32 x 35 cm) mit Seitenfalten und einem rechteckigen Boden (Größe etwa 32 x 12 cm). Die Tasche ist auf beiden Seiten mit einem... Mehr anzeigenBei der als "Tragetasche aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um einen Blockbodenbeutel aus weißem Papier (Größe des zusammengefalteten Beutels etwa 32 x 35 cm) mit Seitenfalten und einem rechteckigen Boden (Größe etwa 32 x 12 cm). Die Tasche ist auf beiden Seiten mit einem Firmenlogo und einer Internetadresse bedruckt und am oberen Rand mit zwei Trageschlaufen aus Papiergarn versehen. Derartige Waren gehören als "andere Beutel, aus Papier, mit einer Bodenbreite von weniger als 40 cm" zur Unterposition 4819 4000 der Kombinierten Nomenklatur (KN). Weniger anzeigen
Sogenannte Papiertüte mit Schlaufe: Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kraftpapier (Abmessungen: etwa 32 x 22 x 9,5 cm (Höhe x Breite x Tiefe)). Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen und je Seite... Mehr anzeigenSogenannte Papiertüte mit Schlaufe: Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Kraftpapier (Abmessungen: etwa 32 x 22 x 9,5 cm (Höhe x Breite x Tiefe)). Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist ein als Trageschlaufe dienendes Band aus Spinnstoff bzw. eine Jutekordel mit an beiden Enden befestigten Kappen aus Kunststoff gezogen. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Unterposition 4819 40 00, da es sich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang sowie nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Papier bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der vorliegenden Tragetasche handelt es sich um ein Verpackungsmittel in Form einer Tüte aus miteinander verschweißten Folien aus - wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis -, einer bedruckten äußeren Lage (Dicke: ca. 0,054 mm) aus Polyethylen und einer inneren, mit einer welligen Prägung versehenen Lage (Dicke:... Mehr anzeigenBei der vorliegenden Tragetasche handelt es sich um ein Verpackungsmittel in Form einer Tüte aus miteinander verschweißten Folien aus - wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis -, einer bedruckten äußeren Lage (Dicke: ca. 0,054 mm) aus Polyethylen und einer inneren, mit einer welligen Prägung versehenen Lage (Dicke: ca. 0,0139 mm) ebenfalls aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im flachliegenden Zustand etwa 60 cm x 40 cm große, im Bodenbereich mit einer Dehnfalte versehene, Tüte ist mit angeschweißten Tragegriffen ausgestattet. Sie dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Damit kommt eine Einreihung in die Position 4202 nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Tüte aus miteinander verschweißten, weißen Folien aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag). Die ca. 60 x 55 x 0,8 cm große Ware ist mit zwei ausgestanzten Tragegriffen versehen sowie auf der... Mehr anzeigenBei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Tüte aus miteinander verschweißten, weißen Folien aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag). Die ca. 60 x 55 x 0,8 cm große Ware ist mit zwei ausgestanzten Tragegriffen versehen sowie auf der Außenseite mit einem beschriftbaren Feld für Name, Adresse, Datum und Abteilung bedruckt. Nach Angaben der Antragstellerin dient die Tragetasche z.B. in Krankenhäusern zum Verpackung und Transport von Patienteneigentum während eines operativen Eingriffs oder einer Untersuchung und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der vorliegenden Tragetasche handelt es sich um ein Verpackungsmittel in Form einer Tüte aus miteinander verschweißten Folien aus einer bedruckten äußeren Lage aus Polyethylen und einer inneren, mit einer welligen Prägung versehenen Lage ebenfalls aus Polyethylen, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.... Mehr anzeigenBei der vorliegenden Tragetasche handelt es sich um ein Verpackungsmittel in Form einer Tüte aus miteinander verschweißten Folien aus einer bedruckten äußeren Lage aus Polyethylen und einer inneren, mit einer welligen Prägung versehenen Lage ebenfalls aus Polyethylen, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im flachliegenden Zustand etwa 58 cm x 44 cm große, im Bodenbereich mit einer Dehnfalte versehene, Tüte ist mit angeschweißten Tragegriffen ausgestattet. Sie dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Damit kommt eine Einreihung in die Position 4202 nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Tüte aus miteinander verschweißten, milchig-transparenten Folien aus - lt. Angaben des Antragstellers - Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 60 x 55 x 0,8 cm große Ware ist mit zwei ausgestanzten Tragemulden versehen. Sie ist einseitig auf einer... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Tüte aus miteinander verschweißten, milchig-transparenten Folien aus - lt. Angaben des Antragstellers - Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 60 x 55 x 0,8 cm große Ware ist mit zwei ausgestanzten Tragemulden versehen. Sie ist einseitig auf einer Außenseite mit einem beschriftbaren Feld für Name, Adresse, Datum und Abteilung bedruckt. Nach Angaben der Antragstellerin dient die Tragetasche z.B. in Krankenhäusern zum Verpackung und Transport von Patienteneigentum während eines operativen Eingriffs oder einer Untersuchung und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens" eingereiht. Weniger anzeigen
Transparente, unbedruckte Tüte, sogenannte Hemdchentragetasche, aus miteinander verschweißten Folien aus (gemäß Antragsangaben) Polyethylen (HD-PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einer Foliendicke von ca. 15 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand ca. 45 x 24 cm große Ware ist mit... Mehr anzeigenTransparente, unbedruckte Tüte, sogenannte Hemdchentragetasche, aus miteinander verschweißten Folien aus (gemäß Antragsangaben) Polyethylen (HD-PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einer Foliendicke von ca. 15 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand ca. 45 x 24 cm große Ware ist mit Tragegriffen ausgestattet, dient zu Transport- und Verpackungszwecken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Waren werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Tüten aus Polyethylen" der Unterposition (HS) 3923 21 zugewiesen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Tüte (sogenannte Hemdchentragetasche) aus miteinander verschweißten Folien aus - laut Antrag - LD- PCR (Polyethylen), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap. 39. Das ca. 330 x 160 x 590 mm große Erzeugnis ist mit zwei Tragegriffen versehen. Die Tüte ist mit dem Firmenlogo eines... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Tüte (sogenannte Hemdchentragetasche) aus miteinander verschweißten Folien aus - laut Antrag - LD- PCR (Polyethylen), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap. 39. Das ca. 330 x 160 x 590 mm große Erzeugnis ist mit zwei Tragegriffen versehen. Die Tüte ist mit dem Firmenlogo eines Supermarktes bedruckt. Die Ware dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Waren sind als "Transport- oder Verpackungsmittel, Tüten aus Polymeren des Ethylens" der Codenummer 3923 2100 00 0 zuzuweisen. Weniger anzeigen
Transparente, unbedruckte Tüte, sogenannte Hemdchentragetasche, aus miteinander verschweißten Folien aus (gemäß Antragsangaben) Polyethylen (HD-PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einer Foliendicke von ca. 17 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand ca. 55 x 30 cm große, grüne Ware ist... Mehr anzeigenTransparente, unbedruckte Tüte, sogenannte Hemdchentragetasche, aus miteinander verschweißten Folien aus (gemäß Antragsangaben) Polyethylen (HD-PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einer Foliendicke von ca. 17 Mikrometern. Die im flachliegenden Zustand ca. 55 x 30 cm große, grüne Ware ist mit Tragegriffen ausgestattet, dient zu Transport- und Verpackungszwecken und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Waren werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Tüten aus Polyethylen" der Unterposition (HS) 3923 21 zugewiesen. Weniger anzeigen
Etwa 200 x 180 mm großer, transparenter Verpackungsbeutel aus miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die sog. Tüte ist auf den Außenseiten mit Werbeaufdrucken (Schriftzug und Logo) und an der Oberseite mit zwei aus der Folie ausgestanzten Griffmulden... Mehr anzeigenEtwa 200 x 180 mm großer, transparenter Verpackungsbeutel aus miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die sog. Tüte ist auf den Außenseiten mit Werbeaufdrucken (Schriftzug und Logo) und an der Oberseite mit zwei aus der Folie ausgestanzten Griffmulden versehen. Die im Boden mit einer eingelegten Verstärkung aus Pappe versehene Ware ist aufgrund des verwendeten Folienmaterials und der einfachen Tragegriffe nicht für eine längere (dauerhafte) Verwendung als Tasche geeignet. Weniger anzeigen
Anderes Behältnis, sog. Tragetasche, siehe Photo, - mit einer Außenseite aus klarsichtigen Kunststofffolien, - mit den Abmessungen 27 (B) x 32 (H) x 10 (T) cm, - mit Reißverschluss am oberen Rand der Tasche, - mit stabilem Tragegriff aus Spinnstoffen, - an den Rändern mit angenähten Einzügen verstärkt, -... Mehr anzeigenAnderes Behältnis, sog. Tragetasche, siehe Photo, - mit einer Außenseite aus klarsichtigen Kunststofffolien, - mit den Abmessungen 27 (B) x 32 (H) x 10 (T) cm, - mit Reißverschluss am oberen Rand der Tasche, - mit stabilem Tragegriff aus Spinnstoffen, - an den Rändern mit angenähten Einzügen verstärkt, - formstabil, ohne Inneneinteilung. Weniger anzeigen
Umhänge-/Tragetasche, sog. Umhängetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen (narbenartig geprägt), - mit den Abmessungen von ca. 30 (B) x 30 (H) x 7 (T) cm, - mit einem verstellbaren Schultertragegurt ausgestattet, - mit einem aufgesetzten... Mehr anzeigenUmhänge-/Tragetasche, sog. Umhängetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen (narbenartig geprägt), - mit den Abmessungen von ca. 30 (B) x 30 (H) x 7 (T) cm, - mit einem verstellbaren Schultertragegurt ausgestattet, - mit einem aufgesetzten Reißverschlussvorfach, - - auf dem Vorfach mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - mit einem Hauptfach, oben mit Reißverschluss zu öffnen, - - innen mit einem eingesetzten Fach mit Reißverschluss und einem angenähten Steg am Boden, - gefüttert. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Kunststofffolien, anderes als in den Unterpositionen 4202 9211 bis 4202 9215 genannte" Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. Tragetasche, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lt. Antrag Polypropylen), - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei angenähten Tragegriffen aus Spinnstoff (Vliesstoff), - beidseitig bedruckt, - ohne Verschluss, -... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lt. Antrag Polypropylen), - - mit bloßem Auge wahrnehmbar, - - auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei angenähten Tragegriffen aus Spinnstoff (Vliesstoff), - beidseitig bedruckt, - ohne Verschluss, - innen mit einem Bodeneinleger, ansonsten ohne weitere Inneneinteilung, nicht gefüttert, - mit den Abmessungen von ca. 36 cm (Breite) x 38 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe). "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien" Weniger anzeigen
Umhänge-/Tragetasche, sog. Reisetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, - mit den Abmessungen von ca. 36 (B) x 30 (H) x 19 (T) cm, - mit zwei Tragegriffen aus Kunststofffolien (innen verstärkt) und einem abnehmbaren Schultertragegurt, - auf der... Mehr anzeigenUmhänge-/Tragetasche, sog. Reisetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, - mit den Abmessungen von ca. 36 (B) x 30 (H) x 19 (T) cm, - mit zwei Tragegriffen aus Kunststofffolien (innen verstärkt) und einem abnehmbaren Schultertragegurt, - auf der Vorderseite mit zwei offenen Fächern ausgestattet, - das Hauptfach ist oben mit einem Reißverschluss zu öffnen, - innen mit einem Reißverschlussfach ausgestattet; ohne weitere Einteilung, - mit einer an einer Langseite festgenähten Bodenverstärkung, - gefüttert, - keine Reisetasche u.a. aufgrund der geringen Größe. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Kunststofffolien, anderes als in den Unterpositionen 4202 9211 bis 4202 9215 genannte" Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. Tragetasche aus Non-Woven, Abbildung siehe Anlage, - mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenseite aus Kunststofffolien, auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei Trageriemen, - ohne Innenausstattung, - mit den Abmessungen von ca. 25,5 (B) x 32,5 (H) x 11 (T) cm, - aufgrund... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche aus Non-Woven, Abbildung siehe Anlage, - mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenseite aus Kunststofffolien, auf einer Unterlage aus Vliesstoffen, - mit zwei Trageriemen, - ohne Innenausstattung, - mit den Abmessungen von ca. 25,5 (B) x 32,5 (H) x 11 (T) cm, - aufgrund der Verarbeitung und der Festigkeit des Taschenmaterials für eine längere Verwendung vorgesehen. "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien" Weniger anzeigen
Anderes Behältnis, sog. Road TrekkingTop-Bag, Art.-Nr. 7024.01.01.06.0, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie (mit bloßem Auge wahrnehmbar), -- auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen, - mit zwei stabilen, angenähten Tragegriffen, - mit einem sog. Rollverschluss, dazu wird der obere Rand... Mehr anzeigenAnderes Behältnis, sog. Road TrekkingTop-Bag, Art.-Nr. 7024.01.01.06.0, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie (mit bloßem Auge wahrnehmbar), -- auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen, - mit zwei stabilen, angenähten Tragegriffen, - mit einem sog. Rollverschluss, dazu wird der obere Rand mehrmals umgeschlagen und mit einem an zwei Seiten angenähten Schnallenverschluss verschlossen, - ohne Inneneinteilung, - dient dem wassergeschützten Transport von Gegenständen beim Trekkingsport, - mit den Abmessungen von ca. 51 (H) (offen) x 45 (B) x 25 (T) cm. Weniger anzeigen
Anderes Behältnis, sog. FLM Sport-Trekkingbag silber (76 Liter), Art.-Nr. 7024.01.01.12.0, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie (mit bloßem Auge wahrnehmbar), -- auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen, - mit einem abnehmbaren, verstellbaren Schultertragegurt, - mit zwei stabilen, angenähten... Mehr anzeigenAnderes Behältnis, sog. FLM Sport-Trekkingbag silber (76 Liter), Art.-Nr. 7024.01.01.12.0, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie (mit bloßem Auge wahrnehmbar), -- auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen, - mit einem abnehmbaren, verstellbaren Schultertragegurt, - mit zwei stabilen, angenähten Tragegriffen, - mit einem sog. Rollverschluss, dazu wird der obere Rand mehrmals umgeschlagen und mit einem an zwei Seiten angenähten Schnallenverschluss verschlossen, - ohne Inneneinteilung, - dient dem wassergeschützten Transport von Gegenständen beim Trekkingsport, - mit den Abmessungen von ca. 52 (H) (offen) x 58 (B) x 26,5 (T) cm. Weniger anzeigen
Einkaufstasche, sog. Tragetasche "Paper", Artikel 08571, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier (laut Antrag) auf einer Unterlage aus Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm, - - an den Rändern mit Vliesstoff aus Spinnstoffen eingefasst, - in den... Mehr anzeigenEinkaufstasche, sog. Tragetasche "Paper", Artikel 08571, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier (laut Antrag) auf einer Unterlage aus Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 5 mm, - - an den Rändern mit Vliesstoff aus Spinnstoffen eingefasst, - in den Abmessungen: ca. 40 cm (Höhe) x 38,5 cm (Breite) x 11 cm (Tiefe), - mit zwei Tragegriffen aus Vliesstoff, - ohne Verschluss, - innen ohne weitere Einteilung, - kann aufgrund des Taschenmaterials länger verwendet werden. "Einkaufstasche, mit einer Außenseite aus Papier" Weniger anzeigen
Einkaufstaschenähnliches Behältnis, sog. Tasche mit Rosendekor, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedrucktem Papier auf einer Unterlage aus Pappe, - mit ellipsenförmigem Boden und zwei Tragegriffen aus Kunststoff, - innen ohne weitere Einteilung, ohne Verschluss, - mit den Abmessungen von ca. 7,5 x 18,5 x... Mehr anzeigenEinkaufstaschenähnliches Behältnis, sog. Tasche mit Rosendekor, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedrucktem Papier auf einer Unterlage aus Pappe, - mit ellipsenförmigem Boden und zwei Tragegriffen aus Kunststoff, - innen ohne weitere Einteilung, ohne Verschluss, - mit den Abmessungen von ca. 7,5 x 18,5 x 24,5 cm, - aufgrund des Taschenmaterials für eine längere Verwendung vorgesehen. "Einkaufstaschenähnliches Behältnis, mit einer Außenseite aus Papier" Weniger anzeigen
Einkaufstaschenähnliches Behältnis, sog. Weihnachtskorb aus Pappe, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedrucktem Papier auf einer Unterlage aus Pappe, - in rechteckiger Form mit zwei Tragegriffen aus Kunststoff, - innen ohne weitere Einteilung, ohne Verschluss, - mit den Abmessungen von ca. 26 x 14 x 18... Mehr anzeigenEinkaufstaschenähnliches Behältnis, sog. Weihnachtskorb aus Pappe, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedrucktem Papier auf einer Unterlage aus Pappe, - in rechteckiger Form mit zwei Tragegriffen aus Kunststoff, - innen ohne weitere Einteilung, ohne Verschluss, - mit den Abmessungen von ca. 26 x 14 x 18 cm, - aufgrund des Taschenmaterials für eine längere Verwendung vorgesehen. "Einkaufstaschenähnliches Behältnis, mit einer Außenseite aus Papier" Weniger anzeigen
Ähnliches Behältnis, sog. Fächermappe, Abbildungen siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus mit Motiven buntbedrucktem Papier/Pappe, - mit den Abmessungen von ca. 33 (B) x 30 (H) x 9 (T) cm, - an der Oberseite der beiden Außenseiten sind, in der Art von Tragehenkeln, jeweils Aus- schnitte von ca. 3 x 10,5 cm... Mehr anzeigenÄhnliches Behältnis, sog. Fächermappe, Abbildungen siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus mit Motiven buntbedrucktem Papier/Pappe, - mit den Abmessungen von ca. 33 (B) x 30 (H) x 9 (T) cm, - an der Oberseite der beiden Außenseiten sind, in der Art von Tragehenkeln, jeweils Aus- schnitte von ca. 3 x 10,5 cm eingearbeitet, mit welcher die Mappe getragen werden kann, - an der Oberseite mit einer gummielastischen Spinnstoffschlaufe zu verschließen, - innen mit sieben Fächern ausgestattet, ansonsten ohne weiter Einteilung oder Ausstattung, - dient dem Aufbewahren und Transport von Dokumenten. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 ge- nannte, mit einer Außenseite aus Papier/Pappe, kein Behältnis für Musikinstrumente" Weniger anzeigen
Etui für Schreibgerät, Artikel: 91180", siehe Foto, - mit einer Außenseite aus beschichtetem Papier, -- die Beschichtung ist als eigene Lage mit dem bloßem Auge nicht wahrnehmbar, -- auf einer Unterlage aus augenscheinlich Pappe, - mit einer kurzen Überschlagklappe mit integriertem Magnetverschluss, - mit einer nach... Mehr anzeigenEtui für Schreibgerät, Artikel: 91180", siehe Foto, - mit einer Außenseite aus beschichtetem Papier, -- die Beschichtung ist als eigene Lage mit dem bloßem Auge nicht wahrnehmbar, -- auf einer Unterlage aus augenscheinlich Pappe, - mit einer kurzen Überschlagklappe mit integriertem Magnetverschluss, - mit einer nach unten aufklappbaren Vorderseite mit einem Fenster aus klarsichtiger Kunststofffolie, - am oberen Ende mit einer Kordel (Länge ca. 12 cm) als Aufhänge- und Tragevorrichtung, - innen mit einem fest angebrachten, mit Scherstaub beflocktem Einsatz aus Pappe, der eine elastische Kordel als Einsteckvorrichtung für ein Schreibgerät enthält, - mit einer zum oberen Ende schmäler werdenden, trapezartigen Form, - mit einer Größe von ca. 13 x 6,5 x 3 cm. Weniger anzeigen
Ähnliches Behältnis, sog. Etui für Schreibgeräte/Kugelschreiber, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier (dünn bestrichen), - auf einer Unterlage aus Pappe aufgebracht, - in den Abmessungen: ca. 16,5 cm (Höhe) x 2,5 cm (Tiefe) x 6,5 cm (Breite), - mit einer zweiteiligen Überschlagklappe mit integriertem... Mehr anzeigenÄhnliches Behältnis, sog. Etui für Schreibgeräte/Kugelschreiber, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Papier (dünn bestrichen), - auf einer Unterlage aus Pappe aufgebracht, - in den Abmessungen: ca. 16,5 cm (Höhe) x 2,5 cm (Tiefe) x 6,5 cm (Breite), - mit einer zweiteiligen Überschlagklappe mit integriertem Magnetverschluss, - mit einem Inneneinsatz aus Schaumkunststoff, der zur Aufnahme von zwei Schreibgeräten passgenau ausgeschnitten ist, - verpackt in einem handelsüblichen Pappkarton. "Ähnliches Behältnis, Etui für Stifte, mit Außenseite aus Papier" Weniger anzeigen
Etui für Schreibgerät, Artikel: 95767", siehe Foto, - mit einer Außenseite aus beschichtetem Papier, -- die Beschichtung ist als eigene Lage mit dem bloßem Auge nicht wahrnehmbar, -- auf einer Unterlage aus augenscheinlich Pappe, - im aufklappbarem Deckel mit einem Fenster aus klarsichtiger Kunststofffolie und... Mehr anzeigenEtui für Schreibgerät, Artikel: 95767", siehe Foto, - mit einer Außenseite aus beschichtetem Papier, -- die Beschichtung ist als eigene Lage mit dem bloßem Auge nicht wahrnehmbar, -- auf einer Unterlage aus augenscheinlich Pappe, - im aufklappbarem Deckel mit einem Fenster aus klarsichtiger Kunststofffolie und Magnetverschluss, - zusätzlich mit einer herausziehbaren Schublade zur Aufbewahrung eines Lederetuis (nicht Gegenstand dieser vZTA) ausgestattet, - innen mit einem fest angebrachten, mit Scherstaub beflocktem Einsatz aus Pappe, der zwei elastische Kordeln als Einsteckvorrichtung für ein Schreibgerät enthält, - mit einer Größe von ca. 16 x 7 x 4,5 cm. Weniger anzeigen
Etuis für Schreibgeräte, sog. Box für Schreibgeräte, Foto siehe Anlage, - Art. 92374: - - mit einer charakterbestimmenden Außenseite aus Papier und aus Kunststofffolien (Fenster im Deckel), - - rechteckig, in den Abmessungen: ca. 5,5 cm (Breite) x 18,5 cm (Höhe) x 3,5 cm (Tiefe), - - mit einem abnehmbaren Deckel, - -... Mehr anzeigenEtuis für Schreibgeräte, sog. Box für Schreibgeräte, Foto siehe Anlage, - Art. 92374: - - mit einer charakterbestimmenden Außenseite aus Papier und aus Kunststofffolien (Fenster im Deckel), - - rechteckig, in den Abmessungen: ca. 5,5 cm (Breite) x 18,5 cm (Höhe) x 3,5 cm (Tiefe), - - mit einem abnehmbaren Deckel, - - innen mit einem Pappeinleger mit gummielasischen Schlaufen und einer Schleife aus Spinnstoffen versehen; - Art. 92396: - - mit einer Außenseite aus Papier, - - buchförmig, in den Abmessungen: ca. 11 cm (Breite) x 19,5 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - - mit einem aufklappbaren Deckel mit einem integrierten Magnetverschluss, - - innen mit einem Pappeinleger mit gummielastischen Schlaufen versehen, - zum Transport und zur Lagerung von Schreibgeräten vorgesehen, - verpackt in einer unbedruckten Bandarole aus Pappe. "Ähnliche Behältnisse (Etuis für Schreibgeräte), andere als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit anderer Außenseite als die in den Unterpositionen 4202 9110 bis 4202 9298 genannten" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Tragetaschen gesucht:
Waben Papier
4823.90.85.80.0 · 0 % Drittlandszollsatz
Lotionspumpe
8413.20.00.90.0 · 1,7 %
Kabelbinder
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Geschenktütte
4819.40.00.00.0 · 0 %
Polsterung
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Seecontainer
8609.00.90.00.0 · 0 %
Box
4819.50.00.00.0 · 0 %
Papier Etikett
4821.10.10.00.0 · 0.00
Flasche
7010.90.43.00.0 · 5 %
