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VerpackungsmaterialKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Papiertuete: 4819.40.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Papiertüte erfolgt in die Unterposition 4819.40.00.00.0. Erfasst sind Beutel, Tüten und Tragetaschen aus Papier, sofern sie nicht unter die Sonderregel für Säcke mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr fallen.

Papiertüten dienen als Verpackungsmittel für den kurzzeitigen Transport von Waren. Charakterbestimmend ist das Material Papier, gegebenenfalls mit Verstärkungen aus Pappe oder Trageschlaufen aus Spinnstoff. Maßgeblich für die Einreihung sind die Kriterien Form, Bodenbreite und Verwendungszweck.

Papiertuete Produktbild

Neben der Hauptposition existieren benachbarte Codes für Beutel mit größerer Bodenbreite und für andere Verpackungsmittel aus Papier. Eine Übersicht über alle Alle Möglichkeiten im Überblick →

Papiertuete beschreiben, z. B. Papiertüten: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnitts- bis zur vollständigen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4819 - Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4819 4000 00 0 - andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Papiertüte hängt maßgeblich von der Bodenbreite ab. Liegt diese bei 40 cm oder mehr, ist der Code 4819.30.00.00.0 zu wählen. Bei Unsicherheit nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine automatische Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papiertuete

Der HS-Code für Papiertuete lautet 4819.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4819.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4819.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.40.00.00.0.

Einreihung von Papiertuete nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Sofern eine Zollpräferenz nachgewiesen wird, fällt auch keine Einfuhrumsatzsteuer an, es gelten die jeweiligen Abkommensbedingungen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papiertuete

Alternative Einreihung

4819.30.00.00.0 0 %

Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Papiertuete (4819) ≠ Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papiertuete bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papiertuete (4819) ≠ andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papiertuete bleibt die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Verpackungsmittel aus anderen Materialien oder mit besonderer Ausstattung kommen andere Kapitel in Betracht.

Alternative Einreihung

4819.30.00.00.0 0 %

Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papiertuete ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Papiertuete (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI46302/24-14819.40.00.00.0
Sogenannte Papiertüte mit Schlaufe: Blockbodenbeutel aus Kraftpapier mit Trageschlaufen.
DEBTI46735/24-14819.40.00.00.0
Flache, braune Tüte aus Papier zum Verpacken von Waren.
DE15024/10-14819.40.00.00.0
Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus mit Kunststofffolie überzogenem Kartonpapier.
DEK/234/05-14819.40.00.00.0
Tragebeutel aus Papier mit Kunststofffolienüberzug und Trageschlaufen.
DEBTI59104/24-14819.40.00.00.0
Geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus braunem Papier.
DEK/42/08-14819.40.00.00.0
Kegelförmige Papiertüte (Schul- und Geschenktüte) aus Kartonpapier.
DE26533/16-14819.40.00.00.0
Kegelförmige Erzeugnisse aus Pappe (Schultüten).
DEK/40/08-14819.40.00.00.0
Kegelförmige Schultüte aus Kartonpapier.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Papiertüten

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Papiertüten aus Papier. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenznachweis ein, um den konkreten Zollbetrag zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Papiertüten

Welche Zolltarifnummer hat eine Papiertüte?

Die Zolltarifnummer für Papiertüten lautet 4819.40.00.00.0. Diese elfteilige Nummer ist bei der Zollanmeldung für die Warengruppe „andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen“ zu verwenden. Sie gilt für typische Papiertüten aus dem Einzelhandel mit einer Bodenbreite von weniger als 40 cm. Für größere Säcke ab 40 cm Bodenbreite ist die Nummer 4819.30.00.00.0 heranzuziehen.

Welchen HS-Code hat eine Papiertüte?

Der HS-Code für Papiertüten ist 4819.40. Er wird auf der sechsstelligen Ebene des Harmonisierten Systems festgelegt und umfasst „andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen“ aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern. Die ersten vier Ziffern (4819) stehen für die Position der Verpackungsmittel aus Papier, die fünfte und sechste Stelle (40) präzisieren die Unterposition.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Papiertüten?

Der Drittlandszollsatz für Papiertüten der Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Dies gilt für Einfuhren aus Ländern ohne präferenzielles Abkommen mit der EU, wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Zollwert an. Sofern ein Freihandelsabkommen oder eine Zollpräferenz greift, kann der Zollsatz ebenfalls bei null Prozent liegen.

Wie unterscheidet sich eine Papiertüte zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Papiertüte erfolgt primär über das Material (Papier, nicht Kunststoff oder Textil) und die Bodenbreite. Entscheidend ist die Abgrenzung zu Säcken und Beuteln mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, die unter 4819.30 fallen. Eine Alternative zu Papiertüten sind Kunststoffbeutel (Code 3923.21), die einen Drittlandszollsatz von 6,5 Prozent aufweisen. Auch die Form ist maßgeblich: Eine Papiertüte ist ein Beutel oder eine Tüte, kein Schachtel oder Karton (Code 4819.10 bis 4819.20).

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Papiertüte verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer auslösen, gegebenenfalls zuzüglich Verzugszinsen und Säumniszuschlägen. Zudem drohen Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit, wenn die Falschanmeldung auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Die korrekte Einreihung ist daher für die rechtssichere Abwicklung von Importen unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Papiertüten?

Für Papiertüten der Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 liegen derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder besonderen Maßnahmen gemäß der TARIC-Recherche vor. Es gelten die allgemeinen Zollvorschriften für Waren aus Papier. Sofern die Papiertüte mit einer Kunststofffolie beschichtet ist oder andere Materialien enthält, kann eine abweichende Beurteilung erforderlich sein. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft in Zweifelsfällen Rechtssicherheit.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Papiertüte?

Die vollständige, im deutschen Zollverfahren zu verwendende 11-stellige Zolltarifnummer für Papiertüten lautet 4819.40.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code (4819.40), der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur (4819.40.00) und dem zehnstelligen TARIC-Code (4819.40.00.00) sowie einer elften Codenummer. Für die Anmeldung im IT-Verfahren ist die Angabe aller elf Ziffern erforderlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Papiertüten?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ändern. Die letzte Änderung für die Position 4819.40.00.00.0 liegt einige Jahre zurück. Für Papiertüten sind vor allem Anpassungen bei den Unterpositionen aufgrund neuer Materialzusammensetzungen oder Verwendungszwecke möglich. Eine regelmäßige Überprüfung, etwa über den EBTI-Dienst der EU-Kommission, ist empfehlenswert. Verbindliche Auskünfte (vZTA) haben eine Gültigkeit von bis zu sechs Jahren.

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