Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 ist im Abschnitt XV (Unedle Metalle), Kapitel 81 (Andere unedle Metalle) eingeordnet. Der hierarchische Aufbau lautet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS81
- PositionMagnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott8104
- UnterpositionMagnesium in Rohform810411
- Zolltarifnummermit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesium
Der HS-Code für Magnesium lautet 8104.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8104.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8104.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8104.11.00.00.0.
Einreihung von Magnesium nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 zum Harmonisierten System bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitelvorschriften erfolgt. Kapitel 81 erfasst unedle Metalle wie Magnesium. Position 8104 umfasst Magnesium in Rohform (Barren, Ingots, Masseln) sowie daraus hergestellte Waren, Abfälle und Schrott. Die Unterposition 8104.11 ist spezifisch für Magnesium mit mindestens 99,8 GHT Reinheit. Maßgeblich ist daher der analytisch nachgewiesene Gehalt an elementarem Magnesium.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesium
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMagnesium in Rohform – anderes (Reinheit <99,8% oder legiert) | 8104.19.00.00.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungMagnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit >99,5% | 8104.30.00.35.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungMagnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit 98-99,5% | 8104.30.00.20.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungAbfälle und Schrott von Magnesium | 8104.20.00.00.0 | 5,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Magnesium (8104) ≠ Magnesium in Rohform – anderes (Reinheit <99,8% oder legiert) (8104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesium bleibt die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Magnesium (8104) ≠ Magnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit >99,5% (8104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesium bleibt die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Magnesium (8104) ≠ Magnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit 98-99,5% (8104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesium bleibt die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesium (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/685/04-1 | Magnesium-Schnittenden (Reststücke der Pulverproduktion) | 8104.11.00.00.0 |
| DEK/1429/06-2 | Magnesiumblock (Legierung MgAl3Zn1) | 8104.11.00.00.0 |
| DEK/1429/06-1 | Magnesiumbrammen (Legierung MgAl3Zn1) | 8104.11.00.00.0 |
| DEK/869/08-1 | Magnesiumlegierung (Ingots AZ91, AM50 etc.) | 8104.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5.3
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,3 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Magnesium aus China
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Magnesium-Importe. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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