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IndustriechemieKapitel 81Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Magnesium: 8104.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Magnesium (8104.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Magnesium unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Magnesium Produktbild

Für die korrekte Einreihung von Magnesium ist die Unterscheidung von Rohform, Pulvern und Legierungen entscheidend. Die Abgrenzung erfolgt über den Magnesiumgehalt und die physikalische Form. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Positionen – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 ist im Abschnitt XV (Unedle Metalle), Kapitel 81 (Andere unedle Metalle) eingeordnet. Der hierarchische Aufbau lautet:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 81 - ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
  • Position: 8104 - Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
  • Unterposition: 8104 11 - Magnesium in Rohform
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8104 1100 00 0 - mit einem Magnesiumgehalt von 99,8|GHT oder mehr

Hinweis zur Einreihung

Für die Ausfuhr von Magnesium benötigen Sie in vielen Fällen eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (EG) 2021/821. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit unserem Klassifizierungstool prüfen oder konsultieren Sie die zuständige Zollbehörde.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesium

Der HS-Code für Magnesium lautet 8104.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8104.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8104.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8104.11.00.00.0.

Einreihung von Magnesium nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 zum Harmonisierten System bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitelvorschriften erfolgt. Kapitel 81 erfasst unedle Metalle wie Magnesium. Position 8104 umfasst Magnesium in Rohform (Barren, Ingots, Masseln) sowie daraus hergestellte Waren, Abfälle und Schrott. Die Unterposition 8104.11 ist spezifisch für Magnesium mit mindestens 99,8 GHT Reinheit. Maßgeblich ist daher der analytisch nachgewiesene Gehalt an elementarem Magnesium.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesium

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungMagnesium in Rohform – anderes (Reinheit <99,8% oder legiert)8104.19.00.00.0 5,3 %
Alternative EinreihungMagnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit >99,5%8104.30.00.35.0 5,3 %
Alternative EinreihungMagnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit 98-99,5%8104.30.00.20.0 5,3 %
Alternative EinreihungAbfälle und Schrott von Magnesium8104.20.00.00.0 5,3 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Magnesium (8104) ≠ Magnesium in Rohform – anderes (Reinheit <99,8% oder legiert) (8104)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesium bleibt die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Magnesium (8104) ≠ Magnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit >99,5% (8104)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesium bleibt die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Magnesium (8104) ≠ Magnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit 98-99,5% (8104)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesium bleibt die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine andere Kapitelzuordnung ist untypisch bei reinem Magnesium. Sollte jedoch eine Abweichung vorliegen, z.B. durch Legierung mit Hauptbestandteilen anderer Metalle, könnte eine Einreihung in Kapitel 74 (Kupfer) oder Kapitel 76 (Aluminium) in Betracht kommen.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungMagnesium in Rohform – anderes (Reinheit <99,8% oder legiert)8104.19.00.00.0 5,3 %
Alternative EinreihungMagnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit >99,5%8104.30.00.35.0 5,3 %
Alternative EinreihungMagnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit 98-99,5%8104.30.00.20.0 5,3 %
Alternative EinreihungAbfälle und Schrott von Magnesium8104.20.00.00.0 5,3 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Magnesium ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesium (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEK/685/04-1Magnesium-Schnittenden (Reststücke der Pulverproduktion)8104.11.00.00.0
DEK/1429/06-2Magnesiumblock (Legierung MgAl3Zn1)8104.11.00.00.0
DEK/1429/06-1Magnesiumbrammen (Legierung MgAl3Zn1)8104.11.00.00.0
DEK/869/08-1Magnesiumlegierung (Ingots AZ91, AM50 etc.)8104.11.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5.3

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China5,3 %Drittlandszoll
USA5,3 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,3 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand5,3 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Nichtpräferentielles ZollkontingentEine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner für Magnesium aus China

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Magnesium-Importe. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

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Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Besondere Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Magnesium

Welche Zolltarifnummer hat Magnesium?

Magnesium in Rohform (Barren, Ingots, Masseln) mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr wird unter der Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 eingereiht. Handelübliche Formen sind Blöcke oder Brammen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %.

Welchen HS-Code hat Magnesium?

Der HS-Code für Magnesium in Rohform lautet 810411. Er fasst auf internationaler Ebene alle Magnesiumerzeugnisse in Rohform zusammen, sofern der Reinheitsgrad mindestens 99,8 % beträgt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Magnesium?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 beträgt 5,3 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Südkorea, Japan) oder Zollunion (Türkei) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Magnesium zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Magnesium erfolgt nach Reinheit und Form. Reine Barren (≥99,8 %) fallen unter 8104.11, Legierungen oder geringere Reinheit unter 8104.19. Abfälle und Schrott gehen in 8104.20. Magnesiumpulver ist eine Alternative unter 8104.30, unterteilt nach Partikelgröße und Reinheit.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Magnesium verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen in der Zollabwicklung sowie Bußgeldern führen. Bei Verdacht auf falsche Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder eine Korrektur der Zollanmeldung vornehmen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Magnesium?

Ja. Für Magnesium besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Maßnahme 714). Zudem sind für die Ausfuhr Genehmigungen nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich (Maßnahme 478). Für bestimmte Verwendungen können Zollaussetzungen (Luftfahrt, Schiffsbau) oder Zollkontingente in Anspruch genommen werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Magnesium?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Magnesium lautet 8104.11.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 810411, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 81041100, dem 10-stelligen TARIC-Code 8104110000 und der Länderkennziffer 0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Magnesium?

Ja. Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN). Es ist daher wichtig, regelmäßig die aktuelle Fassung zu prüfen. Die Position 8104.11 bleibt im Kern stabil, die Unterteilung von Pulvern (8104.30) kann sich jedoch ändern.

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