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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für N-butylacetat: 2915.33.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von N-butylacetat (Essigsäure-n-butylester, CAS 123-86-4) erfolgt als chemisch einheitliche organische Verbindung in Kapitel 29. Die vollständige Zolltarifnummer lautet 2915.33.00.00.0.

N-butylacetat Produktbild

N-butylacetat ist ein Lösungsmittel für Farben, Lacke, Klebstoffe und Druckfarben. Prüfen Sie auch Alle Möglichkeiten im Überblick →.

N-butylacetat beschreiben, z. B. Butylacetat: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von N-butylacetat im Zolltarif folgt der nachstehenden Hierarchie:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 31 - Ester der Essigsäure
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 3300 00 0 - n-Butylacetat

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann von der genauen Zusammensetzung, Reinheit und Verwendung abweichen. Bei Zweifeln nutzen Sie das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für N-butylacetat

Der HS-Code für N-butylacetat lautet 2915.33 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.33.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.33.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.33.00.00.0.

Einreihung von N-butylacetat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von N-butylacetat in die Position 2915.33 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur: Die Position ist nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln oder Abschnitten zu bestimmen. Kapitel 29 umfasst organische chemische Erzeugnisse, Position 2915 erfasst gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Derivate. Die Unterposition 2915.33 benennt n-Butylacetat ausdrücklich als Ester der Essigsäure. AV 6 gilt für die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen der KN.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für N-butylacetat

Alternative Einreihung

2915.31.00.00.0 5,5 %

Ethylacetat – anderer Essigsäureester (C2-Alkohol)

Alternative Einreihung

2915.32.00.00.0 5,5 %

Vinylacetat – anderer Essigsäureester mit ungesättigtem Alkoholrest

Alternative Einreihung

2915.36.00.00.0 5,5 %

Dinosebacetat – Pflanzenschutzmittelwirkstoff

Alternative Einreihung

2915.39.00.90.0 5,5 %

Andere Ester der Essigsäure (Auffangposition)

Alternative Einreihung

3814.00.10.90.0 5,5 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Butylacetat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

N-butylacetat (2915) ≠ Ethylacetat – anderer Essigsäureester (C2-Alkohol) (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-butylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.33.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

N-butylacetat (2915) ≠ Vinylacetat – anderer Essigsäureester mit ungesättigtem Alkoholrest (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-butylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.33.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

N-butylacetat (2915) ≠ Dinosebacetat – Pflanzenschutzmittelwirkstoff (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-butylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.33.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern es sich nicht um eine chemisch einheitliche Verbindung, sondern um eine Zubereitung oder ein Gemisch handelt, kann eine andere Kapitelposition maßgeblich sein.

Alternative Einreihung

2915.31.00.00.0 5,5 %

Ethylacetat – anderer Essigsäureester (C2-Alkohol)

Alternative Einreihung

2915.32.00.00.0 5,5 %

Vinylacetat – anderer Essigsäureester mit ungesättigtem Alkoholrest

Alternative Einreihung

2915.36.00.00.0 5,5 %

Dinosebacetat – Pflanzenschutzmittelwirkstoff

Alternative Einreihung

2915.39.00.90.0 5,5 %

Andere Ester der Essigsäure (Auffangposition)

Alternative Einreihung

3814.00.10.90.0 5,5 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Butylacetat

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für N-butylacetat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von N-butylacetat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI48916/20-12915.31.00.00.0
Essigsäureethylester (Ethylacetat) – chemisch einheitlich, analoges Einreihungsprinzip für Essigsäureester in 2915
DEBTI30950/22-12915.31.00.00.0
Essigsäureethylester (Ethylacetat) – CAS 141-78-6, Reinheit ≥99%, farblose Flüssigkeit
DEBTI414/23-12915.39.00.35.0
(Z)-Hex-3-en-1-yl-acetat – anderer Ester der Essigsäure in 2915.39
DEBTI21040/20-12915.39.00.90.0
Nerylacetat – anderer Ester der Essigsäure in 2915.39
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollbelastung bei der Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben-Rechner

Mit dem Einfuhrabgaben-Rechner berechnen Sie den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie ggf. Präferenzzollsätze für Ihr N-butylacetat aus verschiedenen Ursprungsländern.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für N-butylacetate

Welche Zolltarifnummer hat N-butylacetat?

Die zolltarifliche Einreihung von N-butylacetat (Essigsäure-n-butylester, CAS 123-86-4) erfolgt unter der Zolltarifnummer 2915.33.00.00.0. Diese Nummer gilt für die chemisch einheitliche Verbindung mit einer Reinheit von mindestens 99 Prozent, die als Lösungsmittel in der Farben-, Lack- und Klebstoffindustrie verwendet wird. Die Einreihung basiert auf der Position 2915 der Kombinierten Nomenklatur für gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und deren Ester.

Welchen HS-Code hat N-butylacetat?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für N-butylacetat lautet 291533. Er umfasst die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von n-Butylacetat als Ester der Essigsäure verwendet. Der HS-Code 291533 ist in der Unterposition des Harmonisierten Systems für n-Butylacetat spezifisch benannt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für N-butylacetat?

Der Drittlandszollsatz (nicht-präferenzieller Zoll) für N-butylacetat unter der Zolltarifnummer 2915.33.00.00.0 beträgt 5,5 Prozent. Dieser Zollsatz gilt für Einfuhren aus Ländern, mit denen kein Freihandelsabkommen oder keine Zollunion besteht, wie beispielsweise China, USA, Indien oder Thailand. Für Länder mit Präferenzabkommen wie der Schweiz oder Südkorea kann der Zollsatz auf 0 Prozent reduziert werden.

Wie unterscheidet sich N-butylacetat zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu anderen Essigsäureestern ist zolltechnisch relevant. N-butylacetat (2915.33) unterscheidet sich von Ethylacetat (2915.31) durch den Butylrest statt des Ethylrests. Eine Alternative zur reinen Verbindung sind Butylacetat-Zubereitungen als Lösungsmittelgemische, die in Position 3814 eingereiht werden. Die korrekte Einreihung hängt von der chemischen Reinheit und der Zusammensetzung ab.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für N-butylacetat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Bei einer Prüfung durch die Zollverwaltung drohen Verspätungszuschläge und gegebenenfalls Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeit nach § 30 OWiG. Zudem kann die Warenabfertigung verzögert werden. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für N-butylacetat?

Für N-butylacetat selbst bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gelten die allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 Prozent, die Einfuhrumsatzsteuer 19 Prozent. Eine Besonderheit besteht bei der Ausfuhr von N-butylacetat als Abfall: Hier greift die Ausfuhrkontrolle nach Maßnahme 751 mit Genehmigungspflicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für N-butylacetat?

Die vollständige nationale Zolltarifnummer für N-butylacetat in Deutschland ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.33.00.00.0. Sie setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code 291533, der achstelligen KN-Code 29153300 und dem zehnstelligen TARIC-Code 2915330000 sowie einer elften Länderkennziffer für Deutschland zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für N-butylacetat?

Die Zolltarifnummer für N-butylacetat kann sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union ändern. Die KN wird in der Regel jährlich zum 1. Januar aktualisiert. Die sechsstellige HS-Position 291533 für n-Butylacetat ist stabil. Die nationale elfte Stelle (0) kann durch Länderänderungen beeinflusst werden. Eine regelmäßige Prüfung der TARIC-Datenbank wird empfohlen.

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