Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von N-butylacetat im Zolltarif folgt der nachstehenden Hierarchie:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2915 31 - Ester der Essigsäure
Zolltarifnummer: 2915 3300 00 0 - n-Butylacetat
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann von der genauen Zusammensetzung, Reinheit und Verwendung abweichen. Bei Zweifeln nutzen Sie das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für N-butylacetat
Der HS-Code für N-butylacetat lautet 2915.33 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.33.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.33.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.33.00.00.0.
Einreihung von N-butylacetat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von N-butylacetat in die Position 2915.33 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur: Die Position ist nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln oder Abschnitten zu bestimmen. Kapitel 29 umfasst organische chemische Erzeugnisse, Position 2915 erfasst gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Derivate. Die Unterposition 2915.33 benennt n-Butylacetat ausdrücklich als Ester der Essigsäure. AV 6 gilt für die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen der KN.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für N-butylacetat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEthylacetat – anderer Essigsäureester (C2-Alkohol) | 2915.31.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungVinylacetat – anderer Essigsäureester mit ungesättigtem Alkoholrest | 2915.32.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungDinosebacetat – Pflanzenschutzmittelwirkstoff | 2915.36.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Ester der Essigsäure (Auffangposition) | 2915.39.00.90.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungZubereitungen auf der Grundlage von Butylacetat | 3814.00.10.90.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| N-butylacetat (2915) ≠ Ethylacetat – anderer Essigsäureester (C2-Alkohol) (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-butylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.33.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| N-butylacetat (2915) ≠ Vinylacetat – anderer Essigsäureester mit ungesättigtem Alkoholrest (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-butylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.33.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| N-butylacetat (2915) ≠ Dinosebacetat – Pflanzenschutzmittelwirkstoff (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-butylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.33.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern es sich nicht um eine chemisch einheitliche Verbindung, sondern um eine Zubereitung oder ein Gemisch handelt, kann eine andere Kapitelposition maßgeblich sein.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEthylacetat – anderer Essigsäureester (C2-Alkohol) | 2915.31.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungVinylacetat – anderer Essigsäureester mit ungesättigtem Alkoholrest | 2915.32.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungDinosebacetat – Pflanzenschutzmittelwirkstoff | 2915.36.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Ester der Essigsäure (Auffangposition) | 2915.39.00.90.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungZubereitungen auf der Grundlage von Butylacetat | 3814.00.10.90.0 | 5,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für N-butylacetat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von N-butylacetat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI48916/20-1 | Essigsäureethylester (Ethylacetat) – chemisch einheitlich, analoges Einreihungsprinzip für Essigsäureester in 2915 | 2915.31.00.00.0 |
| DEBTI30950/22-1 | Essigsäureethylester (Ethylacetat) – CAS 141-78-6, Reinheit ≥99%, farblose Flüssigkeit | 2915.31.00.00.0 |
| DEBTI414/23-1 | (Z)-Hex-3-en-1-yl-acetat – anderer Ester der Essigsäure in 2915.39 | 2915.39.00.35.0 |
| DEBTI21040/20-1 | Nerylacetat – anderer Ester der Essigsäure in 2915.39 | 2915.39.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollbelastung bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben-Rechner
Mit dem Einfuhrabgaben-Rechner berechnen Sie den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie ggf. Präferenzzollsätze für Ihr N-butylacetat aus verschiedenen Ursprungsländern.
Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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2918.15.00.90.0 · 6,5 %
Stickstoff
2804.30.00.00.0 · 5,5 %
Füllstoff
3824.99.96.99.0 · 6,5 %
