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IndustriechemieKapitel 81Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Magnesiumpulver: 8104.30.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Magnesiumpulver (8104.30.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Magnesiumpulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Magnesiumpulver Produktbild

Magnesiumpulver ist ein metallisches Pulver des Elements Magnesium (Mg). Es wird nicht als Sportkreide oder Kletterkreide verwendet – jene Produkte bestehen aus mineralischem Magnesiumcarbonat (Kapitel 25). Für die korrekte Einreihung von Magnesiumpulver sind Partikelgröße und Reinheit entscheidend. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Magnesiumpulver leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) ab:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 81 - ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
  • Position: 8104 - Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
  • Unterposition: 8104 30 - Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8104 3000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Magnesiumpulver unterliegt als Dual-Use-Gut der Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 478). Eine falsche Einreihung – etwa als mineralisches Magnesiumcarbonat (Kapitel 25) – kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesiumpulver

Der HS-Code für Magnesiumpulver lautet 8104.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8104.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8104.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8104.30.00.90.0.

Einreihung von Magnesiumpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Magnesiumpulver folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesiumpulver

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungMagnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit 98-99,5 GHT8104.30.00.20.0 4,0 %
Alternative EinreihungMagnesiumpulver, Reinheit >99,5 GHT, Partikelgröße ≤0,8 mm8104.30.00.35.0 4,0 %
Alternative Einreihungandere (innerhalb Partikelgröße 0,2-0,8 mm)8104.30.00.40.0 4,0 %
Alternative EinreihungNatürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)2519.10.00.00.0 4,0 %
Alternative EinreihungSchmelzmagnesia, Magnesiumoxid2519.90.10.10.0 4,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Magnesiumpulver (8104) ≠ Magnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit 98-99,5 GHT (8104)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumpulver bleibt die Zolltarifnummer 8104.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Magnesiumpulver (8104) ≠ Magnesiumpulver, Reinheit >99,5 GHT, Partikelgröße ≤0,8 mm (8104)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumpulver bleibt die Zolltarifnummer 8104.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Magnesiumpulver (8104) ≠ andere (innerhalb Partikelgröße 0,2-0,8 mm) (8104)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumpulver bleibt die Zolltarifnummer 8104.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben Kapitel 81 kommen weitere Kapitel des Zolltarifs in Betracht, die auf Magnesiumverbindungen anwendbar sind.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungNatürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)2519.10.00.00.0 4,0 %
Alternative EinreihungSchmelzmagnesia, Magnesiumoxid2519.90.10.10.0 4,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Magnesiumpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesiumpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE7967/12-2Magnesiumpulver, Körnung 0,2-0,8 mm, 97 % Mg (passiviert)8104.30.00.90.0
DE7967/12-1Magnesiumpulver, Körnung 0,2-1 mm, 97 % Mg (passiviert)8104.30.00.90.0
DE708/16-1Magnesiumpulver 98 % Mg, 0,2-0,8 mm, für Stahlentschwefelung8104.30.00.20.0
DE9513/14-1Magnesiumpulver min. 98 % Mg, 0,2-0,8 mm, Stahlentschwefelung8104.30.00.20.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

4,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China4,0 %Drittlandszoll
USA4,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand4,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen und -beschränkungen

Einfuhrmaßnahmen und -beschränkungen
MaßnahmeBeschreibung
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Magnesiumpulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Magnesiumpulver inklusive Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr / Versand

Ausfuhrmaßnahmen und -beschränkungen

Ausfuhrmaßnahmen und -beschränkungen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Magnesiumpulver

Welche Zolltarifnummer hat Magnesiumpulver?

Die Zolltarifnummer für metallisches Magnesiumpulver lautet 8104.30.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Magnesiumpulver, das nicht unter die spezifischeren Unterpositionen 8104.30.00.20.0 (98-99,5 % Reinheit) oder 8104.30.00.35.0 (>99,5 % Reinheit) fällt. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 81 (Unedle Metalle).

Welchen HS-Code hat Magnesiumpulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Magnesiumpulver lautet 8104.30. Er umfasst Drehspäne, Körner und Pulver aus Magnesium. Auf Ebene des Harmonisierten Systems gibt es keine weitere Unterteilung nach Partikelgröße oder Reinheit; diese erfolgt erst in der Kombinierten Nomenklatur der EU.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Magnesiumpulver?

Der Drittlandszollsatz für Magnesiumpulver beträgt 4,0 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, beispielsweise aus China oder den USA. Mit Ländern wie Großbritannien (TCA), der Schweiz (EFTA) oder Japan (EPA) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Magnesiumpulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Magnesiumpulver erfolgt zu mineralischem Magnesiumcarbonat (Position 2519 für Magnesit, Schmelzmagnesia), das als Sportkreide oder Kletterkreide verwendet wird. Eine Alternative innerhalb Kapitel 81 ist die Unterposition 8104.30.00.20.0 für Pulver mit 98-99,5 % Reinheit, das vor allem in der Stahlentschwefelung eingesetzt wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Magnesiumpulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Steuernachforderungen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder Bußgeldern führen. Wird Magnesiumpulver fälschlich als Magnesiumcarbonat (Kapitel 25) angemeldet, drohen zusätzlich Beanstandungen wegen Verstoßes gegen die Dual-Use-Ausfuhrkontrolle. Eine korrekte Einreihung ist daher zwingend erforderlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Magnesiumpulver?

Ja, für Magnesiumpulver gelten besondere Maßnahmen. Bei der Einfuhr ist eine allgemeine Überwachung (Einfuhrkontrolle, Code 714) zu beachten. Für die Ausfuhr besteht eine Genehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478), da Magnesiumpulver sowohl zivil als auch militärisch verwendbar ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Magnesiumpulver?

Die Zolltarifnummer für Magnesiumpulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (8104.30), der 8-stelligen KN-Unterposition (8104.30.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (8104.30.00.90) und der abschließenden 11. Stelle (0) zusammen. Die lesbare Schreibweise ist 8104.30.00.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Magnesiumpulver?

Änderungen der Zolltarifnummern können jährlich durch Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC erfolgen. Die grundlegende Einreihung von Magnesiumpulver in Kapitel 81 (Position 8104) ist jedoch seit Jahren stabil. Die spezifischen Unterpositionen (20, 35, 90) können bei redaktionellen Änderungen der KN angepasst werden. Aktuelle Informationen finden Sie im TARIS des Deutschen Zolls.

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