Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Magnesiumpulver leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) ab:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS81
- PositionMagnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott8104
- UnterpositionDrehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver810430
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesiumpulver
Der HS-Code für Magnesiumpulver lautet 8104.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8104.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8104.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8104.30.00.90.0.
Einreihung von Magnesiumpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Magnesiumpulver folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesiumpulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMagnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit 98-99,5 GHT | 8104.30.00.20.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungMagnesiumpulver, Reinheit >99,5 GHT, Partikelgröße ≤0,8 mm | 8104.30.00.35.0 | 4 % |
| Alternative Einreihungandere (innerhalb Partikelgröße 0,2-0,8 mm) | 8104.30.00.40.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungNatürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) | 2519.10.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungSchmelzmagnesia, Magnesiumoxid | 2519.90.10.10.0 | 4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Magnesiumpulver (8104) ≠ Magnesiumpulver mit Partikelgröße 0,2-0,8 mm, Reinheit 98-99,5 GHT (8104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumpulver bleibt die Zolltarifnummer 8104.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Magnesiumpulver (8104) ≠ Magnesiumpulver, Reinheit >99,5 GHT, Partikelgröße ≤0,8 mm (8104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumpulver bleibt die Zolltarifnummer 8104.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Magnesiumpulver (8104) ≠ andere (innerhalb Partikelgröße 0,2-0,8 mm) (8104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnesiumpulver bleibt die Zolltarifnummer 8104.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben Kapitel 81 kommen weitere Kapitel des Zolltarifs in Betracht, die auf Magnesiumverbindungen anwendbar sind.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungNatürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) | 2519.10.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungSchmelzmagnesia, Magnesiumoxid | 2519.90.10.10.0 | 4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesiumpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE7967/12-2 | Magnesiumpulver, Körnung 0,2-0,8 mm, 97 % Mg (passiviert) | 8104.30.00.90.0 |
| DE7967/12-1 | Magnesiumpulver, Körnung 0,2-1 mm, 97 % Mg (passiviert) | 8104.30.00.90.0 |
| DE708/16-1 | Magnesiumpulver 98 % Mg, 0,2-0,8 mm, für Stahlentschwefelung | 8104.30.00.20.0 |
| DE9513/14-1 | Magnesiumpulver min. 98 % Mg, 0,2-0,8 mm, Stahlentschwefelung | 8104.30.00.20.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4 % | Drittlandszoll |
| USA | 4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen und -beschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Magnesiumpulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Magnesiumpulver inklusive Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr / Versand
Ausfuhrmaßnahmen und -beschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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