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Textilien / BekleidungKapitel 62Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Mantel: 6202.40.10.19.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Mantel (6202.40.10.19.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Mantel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Mantel Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung eines Mantels hängt von mehreren Merkmalen ab: Materialart (Gewebe oder Gewirke/Gestricke), Trägerkreis (Männer/Knaben oder Frauen/Mädchen), Materialzusammensetzung (Wolle, Baumwolle, Chemiefasern, andere Spinnstoffe) und bei Damenmänteln aus Chemiefasern zusätzlich vom Stückgewicht. Weitere Alternativen finden Sie im Abschnitt Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Aufbau der Zolltarifnummer 6202.40.10.19.0 für Damenmäntel aus Chemiefasern (Gewebe) mit einem Stückgewicht von höchstens 1 kg:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6202 - Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position|6204
  • Unterposition: 6202 40 - aus Chemiefasern
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6202 4010 - mit einem Stückgewicht von 1|kg oder weniger
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 6202 4010 11 - Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6202 4010 19 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer ist abhängig von Material, Trägerkreis und Gewicht. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren konkreten Mantel prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mantel

Der HS-Code für Mantel lautet 6202.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6202.40.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6202.40.10.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6202.40.10.19.0.

Einreihung von Mantel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung eines Mantels in den Zolltarif erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mantel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungDamenmäntel aus Chemiefasern, Gewebe, Stückgewicht >1 kg6202.40.90.19.0 12,0 %
Alternative EinreihungDamenmäntel aus Chemiefasern, Gewirke/Gestricke6102.30.10.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungHerrenmäntel aus Baumwolle, Gewebe, >1 kg6201.30.90.19.0 12,0 %
Alternative EinreihungDamenmäntel aus Wolle/feinen Tierhaaren, Gewirke6102.10.10.90.0 12,0 %
Alternative EinreihungHerrenmäntel aus Wolle/feinen Tierhaaren, Gewebe6201.20.00.91.0 12,0 %
Alternative EinreihungDamenmäntel aus Chemiefasern, Gewebe, ≤1 kg, Parkas6202.40.10.91.0 12,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Mantel (6202) ≠ Damenmäntel aus Chemiefasern, Gewebe, Stückgewicht >1 kg (6202)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mantel bleibt die Zolltarifnummer 6202.40.10.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mantel (6202) ≠ Damenmäntel aus Chemiefasern, Gewirke/Gestricke (6102)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mantel bleibt die Zolltarifnummer 6202.40.10.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mantel (6202) ≠ Herrenmäntel aus Baumwolle, Gewebe, >1 kg (6201)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mantel bleibt die Zolltarifnummer 6202.40.10.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Hauptalternativen sind auch andere Positionen denkbar.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungDamenmäntel aus Chemiefasern, Gewebe, Stückgewicht >1 kg6202.40.90.19.0 12,0 %
Alternative EinreihungDamenmäntel aus Chemiefasern, Gewirke/Gestricke6102.30.10.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungHerrenmäntel aus Baumwolle, Gewebe, >1 kg6201.30.90.19.0 12,0 %
Alternative EinreihungDamenmäntel aus Wolle/feinen Tierhaaren, Gewirke6102.10.10.90.0 12,0 %
Alternative EinreihungHerrenmäntel aus Wolle/feinen Tierhaaren, Gewebe6201.20.00.91.0 12,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mantel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Mantel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI45186/21-1
Mantel, sog. Gewebter Mantel für Damen, Größe 44, Foto siehe Anlage, - aus einem dreilagigen, durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis mit einer Außen- und Innenlage   aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff; aus laut   Antrag 100 % Polyester (synthetische... Mehr anzeigen
6202.40.10.19.0
DEF/4050/05-1
Mantel, sog. Mantel für Frauen, in Größe M, siehe Foto, - aus einem ca. 4,1 mm dicken, einfarbigen, zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis mit -- einer Außenlage aus dichten, gerauten Geweben(Meterware der Pos. 5515) in Wildlederoptik (durch Weben hergestellt, damit keine Ware... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DEBTI4925/22-1
Mantel, Art. 3164, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken (leichten), einfarbigen Geweben aus laut Antrag 73 % Baumwolle   und 27 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - mit einem herausnehmbaren, wattiert versteppten Futter, das nicht als separates Kleidungsstück   getragen werden kann, - mit einem... Mehr anzeigen
6201.30.90.19.0
DE10506/11-1
Mantel, sog. Mantel, TKI1105061350, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 3 mm dicken, zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) mit einer Außenlage aus geschmirgelten Gewirken und einer Innenlage aus Plüschgewirken; beide... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DEBTI5731/22-1
Mantel, Art. 3163, Größe 48, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken (leichten), einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einem herausnehmbaren Futter, das nicht als separates Kleidungsstück getragen werden kann, - mit einem Stückgewicht von ca. 1706 g, - bis zum halben Oberschenkel reichend... Mehr anzeigen
6201.30.90.19.0
DEBTI46474/24-1
Mantel, sog. Damenmantel, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken (sog. Wild-   lederimitat) aus laut Antrag 96 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische    Chemiefasern), - ungefüttert, - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 104... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DEF/4955/05-1
Mantel, sog. Mantel in Lederoptik, Art. 593-063, Gr. 42, s. Abb.; - lt. Untersuchungsergebnis aus einem 3,8 mm dicken, zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage aus geschmirgelten und mit Kunststoff (lt. Antrag PU) musterbildend bedruckten Kettengewirken (Meterware: kein Gewirke der Pos. 5903 und u.a.... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DEF/1662/09-1
Andere Kleidung, sog. Mantel (Artikelnummer 96-101), Größe M, siehe Foto, - aus 2,6 mm dicken, einfarbigen Gestricken aus laut Antrag 100% Wolle, - über die Mitte der Oberschenkel hinaus reichend (Rückenlänge: 99 cm), somit nicht nur den Oberkörper bedeckend, damit keine Jacke der Position 6104 und auch keine... Mehr anzeigen
6114.90.00.10.0
DEBTI45186/21-1
Mantel, sog. Gewebter Mantel für Damen, Größe 44, Foto siehe Anlage, - aus einem dreilagigen, durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis mit einer Außen- und Innenlage   aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff; aus laut   Antrag 100 % Polyester (synthetische... Mehr anzeigen
6202.40.10.19.0
DEBTI10194/25-1
Umhang, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage,  - laut Antrag: -- in verschiedenen Ausführungen (einfarbig oder bedruckt), -- aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern),  -- mit einem Stückgewicht von ca. 180 g,  -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 89 cm),  --... Mehr anzeigen
6202.40.10.19.0
DEBTI3945/25-1
Umhang, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug und einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische   Chemiefasern); die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff (Polyurethan) beschichtet... Mehr anzeigen
6202.40.10.19.0
DEBTI4897/22-1
Umhang, sog. Ripstop Poncho, Art. 3169, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)]   und einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische... Mehr anzeigen
6202.40.10.19.0
DEBTI2992/22-1
Umhang, sog. Mini Maxi Poncho, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (aus einfarbigen sowie aus bedruckten Geweben): -- aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Stückgewicht von ca. 180 g, -- über den halben Oberschenkel... Mehr anzeigen
6202.40.10.19.0
DEBTI41460/22-1
Umhang, sog. Faltbarer Regenponcho, Artikel-Nr.: 5267144, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie-   fasern); die Gewebe sollen mit Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan) beschichtet sein, ein Bestreichen   oder Überziehen... Mehr anzeigen
6202.40.10.19.0
DEBTI4077/22-1
Umhang, sog. Poncho, Rip Stop, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Beutel aus Spinnstoffen mit Kordelzug verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie-   fasern); die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff (laut Antrag: PU = Polyurethan)... Mehr anzeigen
6202.40.10.19.0
DEBTI32589/22-4
Cape in Kindergröße, sog. "20 Surprise Vlad Niki Super Hero Ü-Kapsel" - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) - bis über den Schritt reichend (Rückenlänge ca. 53 cm), den Rücken, die Schultern und die Arme   bedeckend - vorn mit einer durchgehenden Öffnung; am... Mehr anzeigen
6202.40.10.19.0
DEBTI6541/22-1
Umhang, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewebten, auf der Außenseite gerauten Geweben aus laut Antrag   Chemiefasern, - mit einem Stückgewicht von ca. 1178 g, - mit einem Stehkragen, - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 111 cm), - den Oberkörper, die Schultern und die Arme... Mehr anzeigen
6202.40.90.19.0
DE10084/12-1
Mantel, sog. Damenmantel, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus einem etwa 5 mm dicken, zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) mit einer Außenlage aus geschmirgelten Gewirken und einer Innenlage aus Plüschgewirken;... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DEBTI46474/24-1
Mantel, sog. Damenmantel, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken (sog. Wild-   lederimitat) aus laut Antrag 96 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische    Chemiefasern), - ungefüttert, - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 104... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DEBTI44910/22-1
Mantel, sog. gewirkte Jacke für Damen, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag    92 % Polyester und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge:... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DE21036/16-1
Mantel, Style 1496.15.01.87.6, Foto siehe Anlage, - mit einem Vorder- und Rückenteil aus ca. 1,9 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 85 % Nylon und 15 % Polyester (beides synthetische Chemiefasern), - mit Ärmeln aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (laut Antrag... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DE18905/10-1
Mantel, sog. andere Damenkleidung gewirkt, Model 318, Foto siehe Anlage - aus bis zu 4,5 mm dicken, melierten Gestricken aus laut Antrag 70% Polyacryl (synthetische Chemiefasern) und 30% Wolle, die unterschiedliche Dicke der Gestricke ergibt sich aus den unterschiedlichen Strickmustern, - ungefüttert, - über den... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DEBTI10091/21-1
Mantel, sog. Damenmantel, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus Plüschgewirken mit einem Grund und einem Flor aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische   Chemiefasern), - durchgehend leicht gefüttert, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 95 cm), - mit einem... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DE10506/11-1
Mantel, sog. Mantel, TKI1105061350, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 3 mm dicken, zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) mit einer Außenlage aus geschmirgelten Gewirken und einer Innenlage aus Plüschgewirken; beide... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DEBTI58643/18-1
Mantel, sog. Damenoberbekleidung aus Kunstpelz, Art. 4600 10000, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus einfarbigen Plüschgewirken (Pelzimitat), mit einem Grund und einem Flor aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); durch Wirken hergestellt, somit kein künstliches Pelzwerk, damit keine Ware der... Mehr anzeigen
6102.30.10.00.0
DEBTI5731/22-1
Mantel, Art. 3163, Größe 48, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken (leichten), einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einem herausnehmbaren Futter, das nicht als separates Kleidungsstück getragen werden kann, - mit einem Stückgewicht von ca. 1706 g, - bis zum halben Oberschenkel reichend... Mehr anzeigen
6201.30.90.19.0
DEBTI4925/22-1
Mantel, Art. 3164, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken (leichten), einfarbigen Geweben aus laut Antrag 73 % Baumwolle   und 27 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - mit einem herausnehmbaren, wattiert versteppten Futter, das nicht als separates Kleidungsstück   getragen werden kann, - mit einem... Mehr anzeigen
6201.30.90.19.0
DEBTI26044/22-1
Kurzmantel, sog. Jacke, Corduroy Jacket, Art. 9721, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Rippensamtgeweben (sog. Cord) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 1020 g, - über den Schritt, jedoch nicht bis zur Mitte der Oberschenkel reichend... Mehr anzeigen
6201.30.90.19.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China12,0 %Drittlandszoll
USA12,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,6 %Drittlandszoll
Vietnam1,5 %EVFTA
Thailand12,0 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle von RobbenerzeugnissenDer Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrabgaben-Rechner

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie schnell die gesamten Einfuhrabgaben für Ihren Mantel.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhranforderungen

Besondere Ausfuhranforderungen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Mäntel

Welche Zolltarifnummer hat ein Mantel?

Für einen Damenmantel aus Chemiefasern (Gewebe) mit einem Stückgewicht von höchstens 1 kg lautet die Zolltarifnummer 6202.40.10.19.0. Diese elfstellige Nummer ist die nationale Unterteilung der TARIC-Codierung 6202401019 für Mäntel und ähnliche Waren (ausgenommen Parkas) aus Chemiefasern mit einem Gewicht von maximal 1 kg. Die Einreihung kann abweichen, wenn der Mantel aus Gewirken besteht (Kapitel 61), für Herren bestimmt ist (Position 6201) oder ein höheres Stückgewicht aufweist (6202.40.90.19.0).

Welchen HS-Code hat ein Mantel?

Der sechsstellige HS-Code für einen Damenmantel aus Chemiefasern lautet 620240. Er setzt sich wie folgt zusammen: 62 (Kapitel: Kleidung, nicht gewirkt/gestrickt), 02 (Position: Mäntel für Frauen/Mädchen), 40 (Unterposition: aus Chemiefasern). Dieser HS-Code ist weltweit gültig.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Mantel?

Der Drittlandszollsatz für einen Mantel der Zolltarifnummer 6202.40.10.19.0 beträgt 12 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern, mit denen kein präferenzielles Handelsabkommen besteht, wie z. B. China oder die USA. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Mantel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative eines Mantels erfolgt primär nach drei Kriterien: Materialart (Gewirke/Gestricke aus Kapitel 61 oder Gewebe aus Kapitel 62), Trägerkreis (Männer/Knaben in 6101/6201 oder Frauen/Mädchen in 6102/6202) und bei Damenmänteln aus Chemiefasern nach dem Stückgewicht (≤ 1 kg oder > 1 kg).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Mantel verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann der Zoll die Einfuhranmeldung zurückweisen, was zu Verzögerungen führt. Es drohen Nacherhebungen von Zöllen, Bußgelder wegen unrichtiger Angaben oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bei Vorsatz. Auch präferenzielle Zollsätze können nur bei korrekter Codierung in Anspruch genommen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Mäntel?

Für Mäntel unter Position 6202 gelten keine Antidumpingzölle oder Importkontingente. Es sind jedoch die standardmäßigen Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Maßnahme 745) sowie für Robbenerzeugnisse (Maßnahme 746) zu beachten. Auch die Ausfuhrkontrolle für Katzen- und Hundefelle (740) und die Dual-Use-Genehmigungspflicht (478) können relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Mantel?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Mantel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die aus dem HS-Code (6 Ziffern), der Kombinierten Nomenklatur (weitere 2 Ziffern), dem TARIC-Code (weitere 2 Ziffern) und der nationalen Unterteilung (letzte 1 Ziffer) besteht. Für Damenmäntel aus Chemiefasern ≤ 1 kg lautet sie 6202.40.10.19.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Mäntel?

Zolltarifnummern werden jährlich durch die EU-Kommission im Rahmen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC aktualisiert. Wesentliche Änderungen für Position 6202 sind selten, aber die genauen Unterteilungen, insbesondere die TARIC-Codes (.11 vs. .19), können angepasst werden. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen Fassung wird empfohlen.

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