Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen. Die folgende Übersicht zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Nummer:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelSYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE;54
- PositionGarne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex5402
- Unterpositiontexturierte Garne540231
- Zolltarifnummeraus Polyestern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Filamentgarn
Der HS-Code für Filamentgarn lautet 5402.33 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5402.33.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5402.33.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5402.33.00.00.0.
Einreihung von Filamentgarn nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Filamentgarn erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) und der AV 6. Die AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Die AV 6 schreibt vor, dass auf der letzten Gliederungsebene des Gemeinsamen Zolltarifs (CET) die Unterpositionen nach denselben Kriterien verglichen werden. Für Filamentgarn wird die Position 5402 (Garne aus synthetischen Filamenten, ausgenommen Nähgarne) herangezogen, die Unterposition 5402.33 (texturierte Garne, aus Polyestern) ist einschlägig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Filamentgarn
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTexturierte Garne aus Nylon/Polyamiden mit Titer ≤50 tex | 5402.31.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungTexturierte Garne aus Nylon/Polyamiden mit Titer >50 tex | 5402.32.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungTexturierte Garne aus Polypropylen | 5402.34.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungAndere texturierte Garne (andere synthetische Materialien) | 5402.39.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungAndere Garne, ungezwirnt/ungedreht, aus Nylon/Polyamiden | 5402.45.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungAndere Garne, ungezwirnt/ungedreht, aus Polyestern | 5402.47.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungAndere Garne, ungezwirnt/ungedreht, aus Polypropylen | 5402.48.00.00.0 | 4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Filamentgarn (5402) ≠ Texturierte Garne aus Nylon/Polyamiden mit Titer ≤50 tex (5402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filamentgarn bleibt die Zolltarifnummer 5402.33.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Filamentgarn (5402) ≠ Texturierte Garne aus Nylon/Polyamiden mit Titer >50 tex (5402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filamentgarn bleibt die Zolltarifnummer 5402.33.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Filamentgarn (5402) ≠ Texturierte Garne aus Polypropylen (5402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filamentgarn bleibt die Zolltarifnummer 5402.33.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Filamentgarn (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI3157/25-1 | Garn, sog. Filamentgarn - verwirbeltes, nicht hochfestes Garn aus texturierten synthetischen Filamenten (Polyester), Titer 2000 dtex | 5402.33.00.00.0 |
| DEF/703/06-1 | Polyester Filamentgarn - aus synthetischen Filamenten, verwirbelt, ungedreht, texturiert, Titer <10.000 dtex | 5402.33.00.00.0 |
| DEBTI13883/18-1 | Garn aus texturierten synthetischen Filamenten (Polyester), Titer 333 dtex | 5402.33.00.00.0 |
| DEF/958/05-1 | Bauschgarn aus Polyester-Filamenten, texturiert, Titer 400 dtex | 5402.33.00.00.0 |
| DEF/959/05-1 | Bauschgarn aus Polyester-Filamenten, texturiert, Titer 200 dtex | 5402.33.00.00.0 |
| DEF/3995/06-1 | Polyester Garn 550/1 DTEX, texturiert | 5402.33.00.00.0 |
| DE2761/11-1 | PP-Multifilament-Garn aus Polypropylen, nicht texturiert | 5402.48.00.00.0 |
| DE10699/14-1 | Belltron Filament Garn aus Nylon/Polyamid mit Carbon, gedreht | 5402.45.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4 % | Drittlandszoll |
| USA | 4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Filamentgarn
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Filamentgarn unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollpräferenzen.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte werden zolltariflich ebenfalls in Kapitel 54 oder benachbarten Kapiteln eingereiht und können für Ihre Recherche relevant sein.