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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kostüm: 6114.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kostüm (6114.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kostüm unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kostüm Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Kostümen ist durch ständige vZTA-Rechtsprechung geklärt. Danach werden Maskenkostüme aus Spinnstoffen nicht als Karnevalsartikel der Position 9505, sondern als Bekleidung der Kapitel 61 (Gewirke) oder 62 (Gewebe) eingereiht. Maßgeblich sind Material, Konfektion und die konkrete Ausführung des Kostüms. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kostüm beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen.

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6114 - Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6114 3000 00 0 - aus Chemiefasern

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung eines Kostüms hängt von Material und Machart ab. Einteilige Overalls aus Gewirken (Polyester) fallen unter Position 6114. Mehrteilige Sets aus Geweben – z. B. Oberteil + Hose – werden unter 6211 oder 6204 eingereiht. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine sofortige Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kostüm

Der HS-Code für Kostüm lautet 6114.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0.

Einreihung von Kostüm nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %. Mit einem gültigen Ursprungsnachweis (z. B. EUR.1 oder Ursprungserklärung) kann der Zollsatz auf 0 % sinken, wenn das Kostüm aus einem Land mit Freihandelsabkommen stammt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kostüm

Alternative Einreihung

6211.43.90.00.0 12,0 %

Andere Kleidung aus Geweben, aus Chemiefasern – zweiteilige textile Kostüme (Oberteil+Hose), wenn aus Geweben

Alternative Einreihung

6204.43.00.00.0 12,0 %

Kleider-Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern – wenn das Kostüm als Kleid aus Geweben ausgeführt ist

Alternative Einreihung

6204.12.00.10.0 12,0 %

Kostüme im HS-Sinne (klassische Damenbekleidung, Position 6204) – aus Baumwolle, Batik-handbedruckt

Alternative Einreihung

9505.90.00.00.0 12,0 %

Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kostüm (6114) ≠ Andere Kleidung aus Geweben, aus Chemiefasern – zweiteilige textile Kostüme (Oberteil+Hose), wenn aus Geweben (6211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kostüm bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kostüm (6114) ≠ Kleider-Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern – wenn das Kostüm als Kleid aus Geweben ausgeführt ist (6204)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kostüm bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kostüm (6114) ≠ Kostüme im HS-Sinne (klassische Damenbekleidung, Position 6204) – aus Baumwolle, Batik-handbedruckt (6204)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kostüm bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn das Kostüm aus Geweben (Webware) besteht, kommt eine Einreihung in Kapitel 62 in Betracht.

Alternative Einreihung

6211.43.90.00.0 12,0 %

Andere Kleidung aus Geweben, aus Chemiefasern – zweiteilige textile Kostüme (Oberteil+Hose), wenn aus Geweben

Alternative Einreihung

6204.43.00.00.0 12,0 %

Kleider-Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern – wenn das Kostüm als Kleid aus Geweben ausgeführt ist

Alternative Einreihung

6204.12.00.10.0 12,0 %

Kostüme im HS-Sinne (klassische Damenbekleidung, Position 6204) – aus Baumwolle, Batik-handbedruckt

Alternative Einreihung

9505.90.00.00.0 12,0 %

Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kostüm ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kostüm (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI37021/22-16114.30.00.00.0
Overall, sog. Kostüm für Karneval (Einhorn) – einteilig, Polyester-Gewirke
DEBTI12325/19-16114.30.00.00.0
Overall, sog. Kostüm für Karneval (Drache) – einteilig, Polyester-Gewirke
DE4456/17-16114.30.00.00.0
Karnevalskostüm Batman – Overall + Gürtel + Maske, Gewirke
DE89/17-16114.30.00.00.0
Kinderkostüm Skelett – Overall + Umhang + Hut, Gewirke
DE17277/12-16114.30.00.00.0
Karnevalskostüm Superhero – Overall + Maske, Gewirke
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Zollrechner für Kostüm

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Kostüm. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrbestimmungen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kostüme

Welche Zolltarifnummer hat ein Kostüm?

Ein einteiliges Faschings-, Karnevals- oder Halloween-Kostüm aus Gewirken (Gestricken) aus Chemiefasern wird in die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst „Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern“. Die Einreihung gilt nach ständiger vZTA-Rechtsprechung für textile Maskenkostüme, die nicht als Karnevalsartikel der Position 9505 gelten.

Welchen HS-Code hat ein Kostüm?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für ein Kostüm aus Gewirken aus Chemiefasern lautet 6114.30. Dieser 6-stellige Code ist die weltweite Grundlage für die zolltarifliche Einreihung. Die EU erweitert ihn auf die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur 6114.30.00 und die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Kostüm?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für ein Kostüm der Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 beträgt 12 %. Wenn das Kostüm aus einem Land mit einem Freihandelsabkommen stammt (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Vietnam), kann der Zollsatz bei Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises auf 0 % sinken. Für Indien gilt ein ermäßigter Satz von 9,6 %.

Wie unterscheidet sich ein Kostüm zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt in erster Linie zum Karnevalsartikel der Position 9505 und zu Damenkostümen der Position 6204. Die Alternative 9505 wird regelmäßig durch vZTA-Rechtsprechung ausgeschlossen, da textile Maskenkostüme als Bekleidung gelten. Die Position 6204 erfasst Kostüme im Sinne von Damen-Suits, nicht als Verkleidung. Maßgeblich sind Material (Gewirke vs. Gewebe) und Konfektion (einteilig vs. mehrteilig).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Kostüm verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeldverfahren führen. Besonders riskant ist die Einreihung als Karnevalsartikel (9505) – hier droht eine Zollnacherhebung, wenn die Ware tatsächlich als Bekleidung einreiht ist. Bei Unsicherheit ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kostüme?

Für die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 bestehen zwei besondere Einfuhrmaßnahmen: eine Einfuhrkontrolle für Katzen- und Hundefelle (Code 745) und eine Einfuhrkontrolle für Robbenerzeugnisse (Code 746). Beide sind jedoch für textile Kostüme aus Polyester-Gewirken praktisch nicht relevant. Für die Ausfuhr gilt eine parallele Kontrolle für Katzen- und Hundefelle (Code 740).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Kostüm?

Die vollständige Zolltarifnummer für ein Kostüm ist die 11-stellige Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0. Davon entfallen 6 Stellen auf den HS-Code (6114.30), 2 weitere Stellen auf die Kombinierte Nomenklatur (6114.30.00) und die 10. Stelle auf den TARIC-Code (6114.30.00.00). Die 11. Stelle ist eine nationale Unterteilung der deutschen Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kostüme?

Die Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die TARIC-Verordnung der EU-Kommission. Die 11-stellige Nummer für Kostüme (6114.30.00.00.0) ist jedoch seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollte die aktuelle Nummer vor jeder Einfuhr amtlich geprüft werden, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können. Die EBTI-Datenbank der EU bietet hierzu verbindliche Auskünfte.

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