Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0 setzt sich aus folgenden Hierarchieebenen zusammen:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9402 - Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z.|B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon
Zolltarifnummer: 9402 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit des Medizin-Trolleys ab. Nutzen Sie das , um Ihren konkreten Wagen zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Medizin-Trolley
Der HS-Code für Medizin-Trolley lautet 9402.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9402.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9402.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9402.90.00.00.0.
Einreihung von Medizin-Trolley nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Medizin-Trolleys in die Position 9402 als Möbel für die Humanmedizin erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 3b.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Medizin-Trolley
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Metallmöbel (Position 9403) | 9403.20.80.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9403.20.80.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Medizin-Trolley (9402) ≠ andere Metallmöbel (Position 9403) (9403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Medizin-Trolley bleibt die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Medizin-Trolley (9402) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (9403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Medizin-Trolley bleibt die Zolltarifnummer 9402.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann ein Medizin-Trolley auch einem anderen Kapitel zugewiesen werden.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Metallmöbel (Position 9403) | 9403.20.80.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9403.20.80.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Medizin-Trolley ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Medizin-Trolley (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1397/17-1 | Bei dem Gerätewagen handelt es sich um einen fahrbaren, ca. 90 cm hohen Trolley, im Wesentlichen bestehend aus einem mit vier Rollen ausgestatteten Gestell aus Aluminium mit einer mit speziellen Bohrungen zur Fixierung eines EKG-Gerätes versehenen Platte, sowie einem Ablagefach für einen Drucker. Das Erzeugnis ist mit... Mehr anzeigenBei dem Gerätewagen handelt es sich um einen fahrbaren, ca. 90 cm hohen Trolley, im Wesentlichen bestehend aus einem mit vier Rollen ausgestatteten Gestell aus Aluminium mit einer mit speziellen Bohrungen zur Fixierung eines EKG-Gerätes versehenen Platte, sowie einem Ablagefach für einen Drucker. Das Erzeugnis ist mit einem Holster für Barcodescanner sowie einem Haltearm mit Kabelführung ausgestattet. Es wird im Krankenhaus für stationäre Zwecke eingesetzt, dient dort im medizinischen Alltag zur Aufnahme eines EKG-Gerätes und damit zur Versorgung der Patienten. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen. Weniger anzeigen | 9402.90.00.00.0 |
| DE25153/12-1 | Gerätewagen für die medizinische Diagnose. Es handelt sich um einen fahrbaren ca. 856 - 1006 x 578 x 560 (H x B x T in cm) großen Wagen aus Kunststoff und unedlem Metall, bestückt mit einer Grundplatte aus Kunststoff mit vier Doppelrollen, höhenverstellbarer Säule aus unedlem Metall, spezifisch geformter Ablagefläche... Mehr anzeigenGerätewagen für die medizinische Diagnose. Es handelt sich um einen fahrbaren ca. 856 - 1006 x 578 x 560 (H x B x T in cm) großen Wagen aus Kunststoff und unedlem Metall, bestückt mit einer Grundplatte aus Kunststoff mit vier Doppelrollen, höhenverstellbarer Säule aus unedlem Metall, spezifisch geformter Ablagefläche für ein portables Ultraschalldiagnosegerät (nicht Gegenstand dieser Auskunft), Lüftungsschlitzen, Halterungen für Ultraschallsonden und einen Drucker sowie elektrischer Ausstattung. Das Erzeugnis dient im medizinischen Alltag zur Aufnahme des elektromedizinischen Apparats und damit zur Versorgung des Patienten. Die beschriebene Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dentalstuhl oder ähnlicher Stuhl" einzureihen. Weniger anzeigen | 9402.90.00.00.0 |
| DE15479/14-1 | Bei dem sog. "Gerätewagen" handelt es sich um einen fahrbaren, ca. 110 cm hohen Gerätewagen, im Wesentlichen bestehend aus einem mit fünf Rollen ausgestatteten Gestell (Durchmesser des Gestells: ca. 64 cm), auf dessen Oberseite ein sog. "Vibrationsgenerator für die Lungentherapie" (nicht Gegenstand dieser Auskunft)... Mehr anzeigenBei dem sog. "Gerätewagen" handelt es sich um einen fahrbaren, ca. 110 cm hohen Gerätewagen, im Wesentlichen bestehend aus einem mit fünf Rollen ausgestatteten Gestell (Durchmesser des Gestells: ca. 64 cm), auf dessen Oberseite ein sog. "Vibrationsgenerator für die Lungentherapie" (nicht Gegenstand dieser Auskunft) montiert werden kann. Die Ware ist hauptsächlich aus Stahl und Aluminium hergestellt. Das Erzeugnis wird im Krankenhaus für stationäre Zwecke eingesetzt, dient dort im medizinischen Alltag zur Aufnahme des elektromedizinischen Apparats und damit zur Versorgung des Patienten. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen. Weniger anzeigen | 9402.90.00.00.0 |
| DE21220/14-1 | Der sogenannte "Therapiesystemwagen, Art.-Nr. 70001" ist ein fahrbarer, höhenverstellbarer Gerätewagen (ca. 60,8 x 66,52 x 69,62/76,58 cm = B x L x H). Er besteht im Wesentlichen aus einem Gestell mit vier Rollen und drei Schubladen. Auf der Oberseite kann ein "Therapiesystem" (nicht Gegenstand dieser Auskunft) mit... Mehr anzeigenDer sogenannte "Therapiesystemwagen, Art.-Nr. 70001" ist ein fahrbarer, höhenverstellbarer Gerätewagen (ca. 60,8 x 66,52 x 69,62/76,58 cm = B x L x H). Er besteht im Wesentlichen aus einem Gestell mit vier Rollen und drei Schubladen. Auf der Oberseite kann ein "Therapiesystem" (nicht Gegenstand dieser Auskunft) mit verschiedenen Funktionen montiert werden. Das Produkt dient im medizinischen Alltag zur Aufnahme von elektromedizinischen Geräten und zur Patientenversorgung. Es ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen. Weniger anzeigen | 9402.90.00.00.0 |
| DE8019/14-1 | Die sog. "Gipsbindenwagen" Art. -Nr. 151M6/63 und 151M6/93 sind etwa 630 x 580 x 930 mm bzw. 930 x 580 x 1080 mm große, rechteckige Schränke aus doppelwandigem Stahlblech (Metall). Sie weisen zwei Schranktüren, zwei Schubladen mit kugelgelagerten Schienen und Zuziehautomatik sowie umlaufende Dichtungsprofile aus... Mehr anzeigenDie sog. "Gipsbindenwagen" Art. -Nr. 151M6/63 und 151M6/93 sind etwa 630 x 580 x 930 mm bzw. 930 x 580 x 1080 mm große, rechteckige Schränke aus doppelwandigem Stahlblech (Metall). Sie weisen zwei Schranktüren, zwei Schubladen mit kugelgelagerten Schienen und Zuziehautomatik sowie umlaufende Dichtungsprofile aus desinfektionsfestem Kunststoff auf. Sie sind mit einem Aufsatz mit dreiseitig umlaufend erhöhtem Rand sowie einem Schiebegriff versehen. Die Gipsbindenwagen verfügen über vier elektrisch leitende Lenkrollen mit zwei Totalfeststellern sowie einer mit Richtungsfeststeller. Die Erzeugnisse sind ausschließlich für den Einsatz im medizinisch genutzten Bereich bestimmt und dienen dazu Verbands- und Behandlungsutensilien in griffgünstiger Position bereitzustellen. Sie sind als "Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie, Gipsbindenwagen" einzureihen Weniger anzeigen | 9402.90.00.00.0 |
| DE1476/17-1 | Bei dem als Transportwagen bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen fahrbaren Ständer, im Wesentlichen bestehend aus einem mit fünf Rollen ausgestatteten Gestell mit einer speziellen Aufnahme für Säuglingsinkubatoren. Das Erzeugnis ist mit einem Bedienelement sowie Steckanschlüssen und einer Stromeinheit, die... Mehr anzeigenBei dem als Transportwagen bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen fahrbaren Ständer, im Wesentlichen bestehend aus einem mit fünf Rollen ausgestatteten Gestell mit einer speziellen Aufnahme für Säuglingsinkubatoren. Das Erzeugnis ist mit einem Bedienelement sowie Steckanschlüssen und einer Stromeinheit, die für den notwendigen Strom am Inkubator während des Transports sorgt, ausgestattet. Es wird im Krankenhaus für stationäre Zwecke eingesetzt, dient dort im medizinischen Alltag zur Aufnahme eines Säuglingsinkubators und damit zur Versorgung der Patienten. Die Ware ist als "Möbel für die Humanmedizin, kein Dental-, Friseur- oder ähnlicher Stuhl" einzureihen. Weniger anzeigen | 9402.90.00.00.0 |
| DEBTI40637/19-1 | Es handelt sich um einen Gerätewagen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell mit vier Doppellenkrollen, einer Bodenwanne, zwei Schubladenblöcken und einem verstellbaren Fachboden. In dem Gestell sind diverse elektrische und/oder elektronische Anschlussmöglichkeiten vorhanden. Die Ware ist modular aufgebaut und... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Gerätewagen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell mit vier Doppellenkrollen, einer Bodenwanne, zwei Schubladenblöcken und einem verstellbaren Fachboden. In dem Gestell sind diverse elektrische und/oder elektronische Anschlussmöglichkeiten vorhanden. Die Ware ist modular aufgebaut und kann optional für verschiedene Einsatzbereiche unterschiedlich ausgestattet werden. Sie wird auf den Boden gestellt und dient in Kliniken bzw. Laboratorien der Aufnahme von elektrischen Untersuchungs-/Analysegeräten und entsprechendem Zubehör. Eine Erkennbarkeit zur Verwendung als medizinisch-chirurgisches Möbel i. S. der Pos. 9402 ist nicht gegeben. Die Ware ist als "anderes - als in den Pos. 9401 und 9402 erfasstes - Möbel aus Metall für die Medizin- und Labortechnik" einzureihen. Weniger anzeigen | 9403.20.80.00.0 |
| DEBTI40636/19-1 | Es handelt sich um einen Gerätewagen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell mit vier Doppellenkrollen, einer Bodenwanne, einem Schubladenblock und verstellbaren Fachböden. In dem Gestell sind diverse elektrische und/oder elektronische Anschlussmöglichkeiten vorhanden. Die Ware ist modular aufgebaut und kann... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Gerätewagen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell mit vier Doppellenkrollen, einer Bodenwanne, einem Schubladenblock und verstellbaren Fachböden. In dem Gestell sind diverse elektrische und/oder elektronische Anschlussmöglichkeiten vorhanden. Die Ware ist modular aufgebaut und kann optional für verschiedene Einsatzbereiche unterschiedlich ausgestattet werden. Sie wird auf den Boden gestellt und dient in Kliniken bzw. Laboratorien der Aufnahme von elektrischen Untersuchungs-/Analysegeräten und entsprechendem Zubehör. Eine Erkennbarkeit zur Verwendung als medizinisch-chirurgisches Möbel i. S. der Pos. 9402 ist nicht gegeben. Die Ware ist als "anderes - als in den Pos. 9401 und 9402 erfasstes - Möbel aus Metall für die Medizin- und Labortechnik" einzureihen. Weniger anzeigen | 9403.20.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner
Mit unserem Zollrechner können Sie die genauen Importkosten für Ihren Medizin-Trolley berechnen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Hier finden Sie verwandte Medizinprodukte mit ihren Zolltarifnummern.
Desinfektionstuch
3808.94.90.90.0 · 6 %
Zahnarztstuhl
9402.10.00.00.0 · 0 %
Nasenpflaster
3005.10.00.00.0 · 0 %
Cpr-Gesichtsschutz
3926.90.97.90.0 · 6.5 %
Exsikkator
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Vernebler
9019.20.90.00.0 · 0 %
Reproduktionsmedien-Kit
3821.00.00.00.0 · 5 %
Mikroskop-Objektträger
7017.90.00.00.0 · 3 %
Chirurgen-Handschuh
4015.12.00.00.0 · 2 %
