Hierarchie der Zolltarifnummer
Allgemeine Metallteile aus Eisen oder Stahl werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XV, Kapitel 73 eingereiht. Die Position 7326 umfasst alle anderen Waren aus Eisen oder Stahl, die unter keine spezifischere Position fallen:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position: 7326 - Andere Waren aus Eisen oder Stahl
- Unterposition: 7326 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9098 - andere
Zolltarifnummer: 7326 9098 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Metallteil kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Metallteil
Der HS-Code für Metallteile aus Stahl ist 7326.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 7326.90.98 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 7326.90.98.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0 .
Einreihung von Metallteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Metallteile können je nach Material und Herstellungsverfahren unter sehr verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Teil aus Stahl, Aluminium, Kupfer oder einem anderen Metall besteht und ob es gegossen, geschmiedet oder spanend bearbeitet wurde.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Metallteil
Metallteil aus Stahl oder Eisen, das keiner anderen spezifischen Position zuzuordnen ist (häufigster Fall)
Andere Waren aus Eisen oder Stahl (gedreht, gefräst, gestanzt, gelasert)
Metallteil aus Stahl, hergestellt durch Gesenkschmieden (nicht weiter bearbeitet)
Andere geschmiedete Waren aus Eisen oder Stahl
Metallteil aus Stahlguss oder Grauguss (Gießverfahren, nicht bearbeitet)
Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Stahlteil (7326) ≠ Aluminiumteil (7616)
Das Material bestimmt das Kapitel: Stahl/Eisen fällt unter Kap. 73, Aluminium unter Kap. 76. Beide haben unterschiedliche Zollsätze.
Metallteil (7326) ≠ Maschinenteil (Kap. 84–85)
Ist das Metallteil erkennbar für eine bestimmte Maschine bestimmt, wird es als Teil dieser Maschine eingereiht – nicht als allgemeines Metallteil.
Metallteil (7326) ≠ Halbzeug (7208–7228)
Walzprodukte, Stäbe und Profile aus Stahl in Rohform sind Halbzeug (Kap. 72). Position 7326 gilt nur für bearbeitete Fertigteile.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Metallteile aus Nichteisenmetallen (Aluminium, Kupfer, Titan, Zink) fallen nicht unter Kapitel 73, sondern unter das jeweilige Metall-Kapitel:
Metallteil aus Aluminium (gedreht, gefräst, stranggepresst) → anderes Kapitel (76)!
Andere Waren aus Aluminium
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Metallteil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Herstellungsverfahren, Verwendungszweck und ob das Teil für eine bestimmte Maschine bestimmt ist. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Metallteil und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Metallteil (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Metallteilen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Mehrteilige, im Wesentlichen aus Stahl gefertigte Waren, bestehend aus einem länglichen massiven Erzeugnis mit Hammerkopf, Ring aus Kunststoff, zylindrischer Hülse und Madenschraube. Zur Verbindung von Aluminiumprofilsystemen.
AV 1, Pos. 7326.90
Stahlplatte – nach technischer Zeichnung, durch Laserzuschnitt gefertigte Platte aus nicht rostendem Stahl (Werkstoffnummer 1.4541), Abmessungen 400 x 160 x 10,0 mm, mit Bohrungen und abgerundeten Ecken.
AV 1, Pos. 7326.90
Stahlplatte – nach technischer Zeichnung, durch Laserzuschnitt gefertigte Platte aus nicht rostendem Stahl (Werkstoffnummer 1.4541), Abmessungen 104 x 75 x 6,0 mm, mit Bohrungen und gefastem Ende.
AV 1, Pos. 7326.90
Sog. Langaugplatten, vollständig aus Stahl, nahezu dreieckiges Erzeugnis mit abgerundeter oberer Ecke und ovaler Aussparung. Werden an Kräne angeschweißt und dienen als Anschlagpunkte zum Anheben und Sichern.
AV 1, Pos. 7326.90
Sog. Schlageinsätze in verschiedenen Abmessungen, zylinderförmiges Gehäuse aus Stahl mit Füllung aus zerkleinertem Stahl (Stahlschrot oder Stahlsand). Werden im Hammerkopf eines rückschlagfreien Schonhammers verbaut. Länge: 53,5 mm–106 mm.
AV 1, Pos. 7326.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,7 %Drittlandszoll
USA2,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz2,7 %Drittlandszoll
Türkei2,7 %Zollunion EU-TR
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea2,7 %Drittlandszoll
Indien2,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Waren die speziell für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind.
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich).
Bei der Einfuhr von Stahl- und Eisenwaren muss über die in der Produktion entstandenen CO₂-Emissionen berichtet werden. Mehr erfahren →
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Metallteile mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) können eine Ausfuhrgenehmigung erfordern. Mehr erfahren →
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