Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Weg durch den Zolltarif: Vom Abschnitt über das Kapitel bis zur vollständigen Warennummer.
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9011 - Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion
Zolltarifnummer: 9011 9000 00 0 - Teile und Zubehör
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung eines Mikroskop-Teils hängt entscheidend davon ab, ob die Komponente eine eigenständige optische Funktion (Linse, Okular, Objektiv) erfüllt oder ein mechanisches Teil (Adapter, Halter, Gehäuse) darstellt. Nutzen Sie das Klassifizierungstool , um Ihr konkretes Mikroskop-Teil zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mikroskop-Teil
Der HS-Code für Mikroskop-Teil lautet 9011.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9011.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9011.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9011.90.00.00.0.
Einreihung von Mikroskop-Teil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Maßgeblich für die Einreihung sind die Allgemeinen Vorschriften 1, 2a und 6 für das Harmonierte System. Nach Anmerkung 2b zu Kapitel 90 werden Teile und Zubehör, die erkennbar hauptsächlich für bestimmte Instrumente bestimmt sind, wie diese Instrumente eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mikroskop-Teil
Alternative Einreihung
Gefasste optische Elemente (andere). Hier einzureihen wären gefasste Linsen, Okulare oder Fassungen für optische Elemente aus Messing/Kunststoff – nicht Teile/Zubehör für Mikroskope, sondern spezifische optische Elemente (vZTA DE21909/16-1, DE22299/16-1).
Alternative Einreihung
Andere Objektive für Instrumente. Hier einzureihen wären komplette Mikroskopobjektive mit Linsensystemen (vZTA DEBTI46387/21-1).
Alternative Einreihung
Stereomikroskope (komplette Geräte).
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Mikroskop-Teil (9011) ≠ Gefasste optische Elemente (andere). Hier einzureihen wären gefasste Linsen, Okulare oder Fassungen für optische Elemente aus Messing/Kunststoff – nicht Teile/Zubehör für Mikroskope, sondern spezifische optische Elemente (vZTA DE21909/16-1, DE22299/16-1). (9002)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mikroskop-Teil bleibt die Zolltarifnummer 9011.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mikroskop-Teil (9011) ≠ Andere Objektive für Instrumente. Hier einzureihen wären komplette Mikroskopobjektive mit Linsensystemen (vZTA DEBTI46387/21-1). (9002)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mikroskop-Teil bleibt die Zolltarifnummer 9011.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mikroskop-Teil (9011) ≠ Stereomikroskope (komplette Geräte). (9011)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mikroskop-Teil bleibt die Zolltarifnummer 9011.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Mikroskop-Teil, das nicht erkennbar für optische Mikroskope bestimmt ist, könnte auch in andere Kapitel fallen:
Alternative Einreihung
Gefasste optische Elemente (andere). Hier einzureihen wären gefasste Linsen, Okulare oder Fassungen für optische Elemente aus Messing/Kunststoff – nicht Teile/Zubehör für Mikroskope, sondern spezifische optische Elemente (vZTA DE21909/16-1, DE22299/16-1).
Alternative Einreihung
Andere Objektive für Instrumente. Hier einzureihen wären komplette Mikroskopobjektive mit Linsensystemen (vZTA DEBTI46387/21-1).
Alternative Einreihung
Stereomikroskope (komplette Geräte).
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mikroskop-Teil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mikroskop-Teil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Mikroskop-Teil mit Herkunftsland und Warenwert.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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