Hierarchie der Zolltarifnummer
Wärmebildkameras werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVIII, Kapitel 90 eingereiht. Die Position 9025 umfasst Thermometer, Pyrometer und ähnliche Messinstrumente – zu denen tragbare Wärmebildkameras mit Temperaturmessung als Hauptfunktion gehören:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9025 - Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert
- Unterposition: 9025 11 - Thermometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert
Kombinierte Nomenklatur: 9025 1900 - andere
Zolltarifnummer: 9025 1900 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Wärmebildkamera kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wärmebildkamera
Der HS-Code für Wärmebildkameras ist 9025.19 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 9025.19.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 9025.19.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9025.19.00.90.0 .
Einreihung von Wärmebildkamera nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Wärmebildkameras können je nach Bauart und kennzeichnender Hauptfunktion unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Gerät primär zur Temperaturmessung oder zur Bildaufnahme und -übertragung eingesetzt wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wärmebildkamera
Hauptfunktion = Temperaturmessung (häufigste Einreihung für tragbare Wärmebildkameras)
Pyrometer (berührungslose Temperaturmessung via Infrarot)
Hauptfunktion = Aufnahme und Übertragung von Infrarot-Videobildern (z.B. stationäre Überwachungskameras)
Videokameraaufnahmegerät / Fernsehkamera (Infrarot-Videoübertragung)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Wärmebildkamera (9025) ≠ Videokamera (8525)
Ist die Hauptfunktion die Temperaturmessung, gilt 9025. Ist die Hauptfunktion die Bildaufnahme/Übertragung, gilt 8525. Entscheidend ist die kennzeichnende Haupttätigkeit.
Wärmebildkamera (9025) ≠ Infrarot-Thermometer (9025)
Beide fallen unter Position 9025. Ein Infrarot-Thermometer ohne Bilddarstellung und eine Wärmebildkamera mit 2D-Temperaturverteilung erhalten in der Regel dieselbe Zolltarifnummer.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Infrarot-Geräte fallen unter Position 9025. Infrarot-Spektrometer zur chemischen Analyse gehören in ein anderes Kapitel:
Hauptfunktion = Spektralanalyse (z.B. Gaszusammensetzung) – selten für Wärmebildkameras
Gasanalysator / Infrarot-Spektrometer (physikalische Untersuchung)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wärmebildkamera ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – ob Temperaturmessung oder Bildübertragung die Hauptfunktion ist, entscheidet über die Einreihung in 9025 oder 8525. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wärmebildkamera (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Wärmebildkameras entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Wärmebildkamera in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus einer in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Kamera in einer zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Tragetasche mit Schultergurt, einem USB-Kabel und einer Bedienungsanleitung. Die Kamera setzt sich im Wesentlichen aus einem Gehäuse (213 x 69 x 109 mm) mit einem 2,8" LC-Display, Bildsensoren für sichtbares Licht (CMOS 640 x 480) und Infrarotstrahlung (32x32) zusammen. Dient dem berührungslosen Messen von Temperaturen im Bereich -20 bis 1000°C.
AV 1, Pos. 9025.19
Sogenannte tragbare Wärmebildkamera, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse (138,5 x 85,2 x 23,6 mm) mit einem 3,5" LCD-Touchscreen, mehreren Bedientasten, einer Kamera, einem Infrarot-Sensor, einem LED-Licht, einer Mess- und Verarbeitungselektronik, einem internen Speicher, einem integrierten Akku und einem USB-Port. Dient der berührungslosen Messung der Temperatur im Bereich -20°C bis 400°C.
AV 1, Pos. 9025.19
Sog. Thermal Kamera Modul, Wärmebildkamera mit Temperaturmessung, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen Gehäuse mit einem infrarotempfindlichen, ungekühlten Mikrobolometer als Infrarotdetektor, einem Objektiv, einer seriellen Schnittstelle (Ethernet) und einem Display. Wird für Patientenüberwachung in Krankenzimmern, Brandschutzüberwachung und Gerätetemperaturüberwachung eingesetzt.
AV 1, Pos. 9025.19
Wärmebildkamera, FLIR FC-Serie 0 (Art.-Nr. 427-0097-34-00) aus einem ungekühlten Infrarot-Detektor (Mikrobolometer), Objektiv, Signalverarbeitungselektronik und Ethernetcontroller in einem Gehäuse mit Speicherkarteneinschubschacht. Zur Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von sichtbaren Infrarot-Videobildern (MPEG4/MJPEG-Format) – kennzeichnende Haupttätigkeit – und zum Senden von digitalisierten Videosignalen in einem drahtgebundenen Netzwerk.
AV 1 und 6, Pos. 8525.89
Digitale Wärmebildkamera aus einem gekühlten InSb-Wärmebildsensor (Auflösung: 640 x 512 Pixel), Objektiv mit optischem Zoom und Bildprozessor in einem Gehäuse mit Videoausgang, zur Aufnahme und Übertragung sichtbarer Infrarot-Videobilder, ohne Bildspeichermöglichkeit. Eingereiht als Fernsehkamera.
AV 1, Pos. 8525.89
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Wärmebildkameras können militärisch genutzt werden und benötigen für den Export eine Genehmigung des BAFA. Mehr erfahren →
Für den Export dieser Ware gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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