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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Milchsäure: 2918.11.00.00.0

Die Zolltarifnummer für Milchsäure lautet 2918.11.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Milchsäure, ihre Salze und Ester.

Milchsäure Produktbild

Milchsäure (2-Hydroxypropionsäure, E270) ist eine organische Carbonsäure mit Alkoholfunktion. Sie wird fermentativ oder synthetisch hergestellt und findet in der Lebensmittel-, Kosmetik-, Pharma- und Kunststoffindustrie (PLA) Verwendung. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach der chemischen Definition als Carbonsäure mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Milchsäure beschreiben: Reinheit, Konzentration, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Milchsäure ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2918 - Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2918 11 - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2918 1100 00 0 - Milchsäure, ihre Salze und Ester

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2918.11.00.00.0 ist die verbindliche Einreihung für Milchsäure. Bei Abweichungen in Reinheit, Konzentration oder Verwendungszweck kann eine abweichende Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool zur individuellen Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Milchsäure

Der HS-Code für Milchsäure lautet 2918.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.11.00.00.0.

Einreihung von Milchsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Milchsäure in die Position 2918.11.00.00.0 erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 2918 und nach AV 6 für die Unterposition 2918.11. Die Warenbeschreibung der Position 2918 umfasst Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen. Milchsäure (2-Hydroxypropionsäure) enthält sowohl eine Carboxylgruppe als auch eine Hydroxylgruppe, sodass sie als Carbonsäure mit Alkoholfunktion in diese Position fällt. Die Unterposition 2918.11 nennt Milchsäure, ihre Salze und Ester ausdrücklich, sodass eine spezifischere Einreihung möglich ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Milchsäure

Alternative Einreihung

2918.11.00.00.0 0 %

Milchsäure, ihre Salze und Ester (Hauptcode)

Alternative Einreihung

2918.19.00.00.0 0 %

Andere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion

Alternative Einreihung

2102.20.90.00.0 0 %

Nicht lebende Hefen; andere einzellige Mikroorganismen, nicht lebend

Alternative Einreihung

0404.90.21.00.0 0 %

Kulturenpermeatkonzentrat (fermentativ hergestellte Milchsäure auf Milchpermeatbasis)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Milchsäure (2918) ≠ Andere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Milchsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Milchsäure (2918) ≠ Nicht lebende Hefen; andere einzellige Mikroorganismen, nicht lebend (2102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Milchsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Milchsäure (2918) ≠ Kulturenpermeatkonzentrat (fermentativ hergestellte Milchsäure auf Milchpermeatbasis) (0404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Milchsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn die Ware nicht als chemisch definierte organische Verbindung vorliegt, sondern als Lebensmittelzubereitung oder Mikroorganismen-Präparat.

Alternative Einreihung

2918.19.00.00.0 0 %

Andere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion

Alternative Einreihung

2102.20.90.00.0 0 %

Nicht lebende Hefen; andere einzellige Mikroorganismen, nicht lebend

Alternative Einreihung

0404.90.21.00.0 0 %

Kulturenpermeatkonzentrat (fermentativ hergestellte Milchsäure auf Milchpermeatbasis)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Milchsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Milchsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/1318/05-12918.11.00.00.0
Natriumlactat (E325) - 57-66%ige wässrige Lösung der chemisch einheitlichen Verbindung Natriumlactat (CAS 72-17-3)
DEBTI11864/18-12918.11.00.00.0
Fermentativ hergestellte Milchsäure auf Basis von Milchpermeat zur Verwendung in der Lebensmittelherstellung (eingereiht in 0404.90.21.00.0 – nicht auf Milchsäure selbst übertragbar)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

19 % (regulär) / 7 % (Lebensmittelqualität)

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnam0 %

EVFTA

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Milchsäure

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Milchsäure unter der Zolltarifnummer 2918.11.00.00.0. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Milchsäuren

Welche Zolltarifnummer hat Milchsäure?

Die Zolltarifnummer für Milchsäure (2-Hydroxypropionsäure, E270) lautet 2918.11.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer umfasst Milchsäure, ihre Salze und Ester. Sie ist im Kapitel 29 (Organische chemische Erzeugnisse) unter der Position 2918 (Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen) eingeordnet.

Welchen HS-Code hat Milchsäure?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Milchsäure ist 291811. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 2918.11.00.00.0 bilden den international harmonisierten Code. Er steht für Milchsäure, ihre Salze und Ester innerhalb der Gruppe der Carbonsäuren mit Alkoholfunktion.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Milchsäure?

Für Milchsäure unter der Zolltarifnummer 2918.11.00.00.0 konnte aus den verfügbaren Daten kein spezifischer Drittlandszollsatz (Code 103) ermittelt werden. Dies deutet auf einen autonomen Zollsatz von 0 % oder eine Zollaussetzung hin. Für Einfuhren aus der Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam und Großbritannien gelten Präferenzsätze von 0 %.

Wie unterscheidet sich Milchsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung der Milchsäure erfolgt vor allem zu Position 0404 (Milchbestandteile-haltige Zubereitungen) und zu 2102 (nicht lebende Mikroorganismen). Eine Alternative ist die Auffangposition 2918.19 für andere Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, die jedoch nicht für chemisch reine Milchsäure zutrifft. Die spezifische Unterposition 2918.11 ist lex specialis.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Milchsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Milchsäure ist die korrekte Einreihung unter 2918.11.00.00.0 entscheidend, da eine falsche Nummer wie 0404.90.21.00.0 zu anderen Zollsätzen und Maßnahmen führt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Milchsäure?

Ja, für Milchsäure unter der Zolltarifnummer 2918.11.00.00.0 gilt die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 761). Das bedeutet, dass der eingeführte chemische Stoff den Anforderungen der EU-Chemikalienverordnung REACH entsprechen muss. Zudem besteht eine Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Code 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Milchsäure?

Die Zolltarifnummer für Milchsäure ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.11.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (291811), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (29181100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2918110000) sowie einer elften Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Milchsäure?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Milchsäure ist die Position 2918.11 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze durch Handelsabkommen oder temporäre Aussetzungen ändern können.

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