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Haushalt & KücheKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter: 8509.80.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter (8509.80.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Mixer-Entsafter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Mixer-Entsafter Produktbild

Mixer-Entsafter vereinen Mix- und Entsaftungsfunktion in einem Gerät. Die zolltarifliche Einreihung hängt davon ab, ob eine Hauptfunktion charakterbestimmend ist. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Mixer-Entsafter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8509.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8509 - Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position|8508
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8509 8000 00 0 - andere Geräte

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter

Der HS-Code für Mixer-Entsafter lautet 8509.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8509.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8509.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8509.80.00.00.0.

Einreihung von Mixer-Entsafter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter

Alternative Einreihung

8509.40.00.00.0 2,2 %

Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8509.40.00.00.0 2,2 %

Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Mixer-Entsafter (8509) ≠ Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen (8509)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mixer-Entsafter bleibt die Zolltarifnummer 8509.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mixer-Entsafter (8509) ≠ Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen (8509)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Mixer-Entsafter bleibt die Zolltarifnummer 8509.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

8509.40.00.00.0 2,2 %

Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8509.40.00.00.0 2,2 %

Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Mixer-Entsafter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE1004/11-18509.80.00.00.0
Automatik-Entsafter mit Mixeraufsatz, gleichermaßen zum Entsaften und Mixen
DE22573/14-18509.80.00.00.0
Greenstar Elite Saftpresse mit Pürier-/Mix-Einsatz
DEBTI1564/24-18509.80.00.00.0
Standmixer Mr. Magic mit beigelegtem Entsafter als Beipack
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,2 %

Drittlandszoll

USA2,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,2 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,2 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Mixer-Entsafter aus verschiedenen Ursprungsländern.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter

Welche Zolltarifnummer hat Mixer-Entsafter?

Die Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter lautet 8509.80.00.00.0. Diese Nummer umfasst elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, die sowohl Mix- als auch Entsaftungsfunktionen vereinen, ohne dass eine Funktion charakterbestimmend ist. Die Einreihung basiert auf verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) wie DE1004/11-1.

Welchen HS-Code hat Mixer-Entsafter?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Mixer-Entsafter lautet 850980. Dieser 6-stellige Code ist die internationale Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC. Er fällt in Kapitel 85 (elektrische Maschinen) und Position 8509 (elektromechanische Haushaltsgeräte).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Mixer-Entsafter?

Der Drittlandszollsatz für Mixer-Entsafter (Zolltarifnummer 8509.80.00.00.0) beträgt 2,2 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Mixer-Entsafter zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Mixer-Entsaftern ist die Einreihung als Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgerät (8509.40), wenn eine Funktion charakterbestimmend ist. Ein Standmixer mit beigelegtem Entsafter als Zubehör fällt beispielsweise unter 8509.40, da die Mixfunktion überwiegt. Bei gleichrangigen Funktionen ist 8509.80 die richtige Nummer.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Bußgelder und Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Im schlimmsten Fall kann die Ware zurückgewiesen werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine sichere Bestimmung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Mixer-Entsafter?

Ja, für Mixer-Entsafter gelten besondere Vorschriften für fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Die Einfuhr ist anmeldepflichtig und unterliegt einer Quotenregelung. Auch die Ausfuhr von F-Gasen ist meldepflichtig. Diese Maßnahmen sind im TARIC unter den Codes 724 (Einfuhr) und 765 (Ausfuhr) hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Mixer-Entsafter lautet 8509.80.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (850980), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (85098000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8509800000) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Codenummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Mixer-Entsafter?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Mixer-Entsafter ist die Position 8509 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Einreihung noch gültig ist.

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