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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Moringa-Pulver: 1212.99.95.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Moringa-Pulver (1212.99.95.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Moringa-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Moringa-Pulver Produktbild

Für Moringa-Pulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Moringa-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt die Gliederungsebenen von der HS-Ebene (International) bis zur nationalen Zolltarifnummer (Deutschland).

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1212 - Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 1212 91 - andere
  • Unterposition: 1212 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1212 9995 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1212 9995 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Diese Einreihung basiert auf dem aktuellen vZTA DEBTI6983/24-1. Ältere vZTAs können abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Moringa-Pulver

Der HS-Code für Moringa-Pulver lautet 1212.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1212.99.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1212.99.95.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1212.99.95.90.0.

Einreihung von Moringa-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV). AV 1 bestimmt die Position, AV 3a die Unterposition. Gemäß AV 1 ist Moringa-Pulver als pflanzliche Ware der menschlichen Ernährung der Position 1212 zuzuweisen, da keine spezifischere Position (z. B. 0712 für Gemüse) nach aktueller Rechtsprechung zutrifft.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Moringa-Pulver

Alternative Einreihung

0712.90.90.90.0 0 %

anderes Gemüse, getrocknet, auch als Pulver, jedoch nicht weiter zubereitet – Meerrettichbaumblätter

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Moringa-Pulver (1212) ≠ anderes Gemüse, getrocknet, auch als Pulver, jedoch nicht weiter zubereitet – Meerrettichbaumblätter (0712)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Moringa-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Moringa-Pulver (1212) ≠ andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Moringa-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, wenn die Ware spezifischere Merkmale aufweist:

Alternative Einreihung

0712.90.90.90.0 0 %

anderes Gemüse, getrocknet, auch als Pulver, jedoch nicht weiter zubereitet – Meerrettichbaumblätter

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Moringa-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Moringa-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI6983/24-11212.99.95.90.0
Grünes Pulver aus getrockneten und fein gemahlenen Blättern des Meerrettichbaumes (Moringa oleifera), ohne weitere Zusätze.
DE797/14-11212.99.95.90.0
Moringablattpulver – getrocknete und gemahlene Blätter, ohne Zusätze.
DE13292/15-11212.99.95.90.0
Moringa Pulver (90%) + Maltodextrin (10%) als Extrakt (Wasser/Ethanol).
DE2122/13-11212.99.95.90.0
Getrocknete und gemahlene Moringa-Blätter ohne Zusätze.
DE12848/12-11212.99.95.90.0
Pulver aus getrockneten Blättern von Moringa oleifera.
DE11039/12-11212.99.95.90.0
Pulver aus getrockneten Blättern von Moringa oleifera.
DE18623/15-11212.99.95.90.0
Moringa als Pulver, Tee oder Pellets.
DE15907/13-11212.99.95.90.0
Moringa Extract (Extraktionsmittel Wasser/Ethanol, Extraktionsrate 10:1).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

nicht ermittelt

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Maßnahmen bei der Einfuhr

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Moringa-Pulver mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Moringa-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Moringa-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Moringa-Pulver lautet 1212.99.95.90.0. Diese 11-stellige Nummer wird für die Einfuhr von getrocknetem und gemahlenem Moringa-Blattpulver verwendet, das hauptsächlich der menschlichen Ernährung dient. Die Einreihung basiert auf dem aktuellen vZTA DEBTI6983/24-1 aus dem Jahr 2024.

Welchen HS-Code hat Moringa-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Moringa-Pulver lautet 1212.99. Dies ist die 6-stellige internationale Codeebene, die die Position und Unterposition angibt. Innerhalb der EU wird diese um die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig: 1212.99.95) und den TARIC-Code (10-stellig: 1212.99.95.90) ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Moringa-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Moringa-Pulver konnte zum Zeitpunkt der Erstellung nicht ermittelt werden, da die TARIC-API vorübergehend nicht erreichbar war. Bitte nutzen Sie unseren Zollrechner oder konsultieren Sie die aktuelle TARIC-Datenbank der EU für verbindliche Zollsätze.

Wie unterscheidet sich Moringa-Pulver zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu anderen Positionen ist wichtig: Moringa-Pulver wird als pflanzliche Ware der menschlichen Ernährung (Position 1212) eingereiht, nicht als Gemüse (0712) oder als pflanzlicher Auszug (1302). Die Alternative 0712 galt in älteren vZTAs, wurde aber durch den aktuellen Beschluss DEBTI6983/24-1 überholt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Moringa-Pulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen Zollhinterziehung. Auch Einfuhrverbote oder -beschränkungen könnten umgangen werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für rechtssichere Importe.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Moringa-Pulver?

Für Moringa-Pulver (1212.99.95.90.0) sind derzeit keine besonderen Einfuhrbeschränkungen bekannt. Es können jedoch Zusatzzölle (Maßnahmencode 695) anfallen. Beachten Sie auch die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen der EU, insbesondere hinsichtlich Novel-Food-Verordnung und Höchstmengen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Moringa-Pulver?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Moringa-Pulver lautet 1212.99.95.90.0. Sie setzt sich aus 6-stelligem HS-Code (1212.99), 2-stelliger KN (95), 2-stelligem TARIC (90) und einer nationalen 1-stelligen Prüfziffer (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Moringa-Pulver?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und TARIC. Für Moringa-Pulver gab es 2024 eine Aktualisierung durch den vZTA DEBTI6983/24-1. Importeure sollten regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen.

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