Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Kokosnuss-Pulver erfolgt in Abschnitt II (Waren pflanzlichen Ursprungs), Kapitel 8, Position 0801 (Kokosnüsse, Paranüsse, Kaschu-Nüsse), Unterposition 0801.11 (Kokosnüsse) und auf der 11-stelligen Zolltarifnummern-Ebene als getrocknet.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- Position: 0801 - Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
- Unterposition: 0801 11 - Kokosnüsse
Zolltarifnummer: 0801 1100 00 0 - getrocknet
Hinweis zur Einreihung
Die verbindliche Einreihung Ihres Kokosnuss-Pulvers kann je nach Fettgehalt, Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck abweichen. Nutzen Sie den offiziellen Klassifizierungs-Assistenten zur Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kokosnuss-Pulver
Der HS-Code für Kokosnuss-Pulver lautet 0801.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0801.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0801.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0801.11.00.00.0.
Einreihung von Kokosnuss-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kokosnuss-Pulver in die Position 0801 als getrocknete Kokosnüsse folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Danach erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte oder Kapitel. Position 0801 umfasst Kokosnüsse, frisch oder getrocknet. Das Trocknen und anschließende Vermahlen zu Pulver ist eine in Kapitel 8 zulässige Behandlung. AV 3a findet Anwendung, da Position 0801 (getrocknete Kokosnüsse) gegenüber Position 2008 (zubereitete Nüsse) die spezifischere Beschreibung liefert. Position 2306 (Ölkuchen) ist ausgeschlossen, weil Kokosnuss-Pulver Vollfett-Kokosnussfleisch ist, kein Presskuchen-Rückstand.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kokosnuss-Pulver
Alternative Einreihung
Kokosnüsse, getrocknet
Alternative Einreihung
Ölkuchen aus Kokosnüssen (Kopra)
Alternative Einreihung
Tropische Nüsse, zubereitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kokosnuss-Pulver (0801) ≠ Ölkuchen aus Kokosnüssen (Kopra) (2306)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kokosnuss-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0801.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kokosnuss-Pulver (0801) ≠ Tropische Nüsse, zubereitet (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kokosnuss-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0801.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 8 kommt sachlich nicht in Betracht, da es sich bei Kokosnuss-Pulver um ein genuines getrocknetes Fruchtfleisch der Kokosnuss handelt. Die Positionen 2306 (Rückstände der Ölgewinnung) und 2008 (zubereitete Nüsse) liegen in anderen Kapiteln, sind aber fachlich abzugrenzen.
Alternative Einreihung
Ölkuchen aus Kokosnüssen (Kopra)
Alternative Einreihung
Tropische Nüsse, zubereitet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kokosnuss-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kokosnuss-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zölle und Abgaben bei Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Einfuhrkosten berechnen
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Einfuhrabgaben (Drittlandszoll + EUSt) für Kokosnuss-Pulver aus verschiedenen Ursprungsländern zu ermitteln. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Export aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte mit ihren jeweiligen Hauptcodes.
