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Bau & InstallationKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Mosaik: 6907.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Mosaik (6907.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Mosaik unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Mosaik Produktbild

Mosaik wird aus kleinen, dekorativen Fliesen- oder Steinelementen gefertigt, die auf einer Trägerunterlage aufgebracht sind. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach dem Material: Keramik (Kapitel 69), Glas (Kapitel 70) oder Naturstein (Kapitel 68). Alle Möglichkeiten im Überblick →

Mosaik beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6907 - Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6907 3000 00 0 - Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 6907|40

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Mosaik hängt vom Material ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mosaik

Der HS-Code für Mosaik lautet 6907.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6907.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6907.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6907.30.00.00.0.

Einreihung von Mosaik nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Mosaik erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (wesentlicher Charakter). Bei Mosaik aus mehreren Materialien (z. B. Keramik mit Glasanteil) bestimmt das materialbestimmende Merkmal die Position.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mosaik

Alternative Einreihung

6907.21.00.00.0 5,0 %

Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient ≤ 0,5% – für größere Fliesenformate, nicht für Mosaiksteine

Alternative Einreihung

6907.22.00.00.0 5,0 %

Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 0,5% bis 10%

Alternative Einreihung

6907.23.00.00.0 5,0 %

Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 10%

Alternative Einreihung

6907.40.00.00.0 5,0 %

Fertige Formstücke

Alternative Einreihung

7016.10.00.00.0 5,0 %

Glaswürfel und andere Glaskurzwaren für Mosaike

Alternative Einreihung

6802.10.00.00.0 5,0 %

Naturstein-Mosaikwürfel

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Mosaik (6907) ≠ Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient ≤ 0,5% – für größere Fliesenformate, nicht für Mosaiksteine (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mosaik bleibt die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mosaik (6907) ≠ Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 0,5% bis 10% (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mosaik bleibt die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mosaik (6907) ≠ Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 10% (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mosaik bleibt die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn das Mosaik nicht aus Keramik besteht, kommen andere Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

6907.21.00.00.0 5,0 %

Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient ≤ 0,5% – für größere Fliesenformate, nicht für Mosaiksteine

Alternative Einreihung

6907.22.00.00.0 5,0 %

Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 0,5% bis 10%

Alternative Einreihung

6907.23.00.00.0 5,0 %

Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 10%

Alternative Einreihung

6907.40.00.00.0 5,0 %

Fertige Formstücke

Alternative Einreihung

7016.10.00.00.0 5,0 %

Glaswürfel und andere Glaskurzwaren für Mosaike

Alternative Einreihung

6802.10.00.00.0 5,0 %

Naturstein-Mosaikwürfel

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mosaik ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Mosaik (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI25624/21-16907.30.00.00.0
Keramische Mosaiksteine, sog. Glas-Mosaikfliese, auf Unterlage, aus Keramik, Glas und Metall
DEBTI25956/21-16907.30.00.00.0
Keramischer Mosaikstein, sog. Keramik-Fliese, 4,5 cm x 4,5 cm
DE4349/17-16907.30.00.00.0
Keramischer Mosaikstein, sog. Keramik-Fliese, 4,5 cm x 4,5 cm
DEBTI46226/21-16907.30.00.00.0
Den Mosaiksteinen ähnliche Waren, keramische Verschleißschutzauskleidung auf Unterlage
DEBTI52464/21-16907.21.00.00.0
Keramische Fliesen 9,7 cm x 9,7 cm – keine Mosaiksteine (Abgrenzung)
DEBTI33838/21-17016.10.00.00.0
Glaskurzwaren für Mosaike, Mosaik Glas/Aluminium
DEBTI22445/21-17016.10.00.00.0
Glaskurzwaren für Mosaike, Mosaik-Fliese aus Glas
DEBTI33954/21-16802.10.00.00.0
Marmor-Mosaik, Naturstein-Würfel
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Mosaik

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Mosaik mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Antidumpingzoll ein, um die Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Mosaike

Welche Zolltarifnummer hat Mosaik?

Die Zolltarifnummer für keramische Mosaiksteine lautet 6907.30.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für gebrannte Mosaiksteine aus Tonmineralien, die auf einer Trägerunterlage (Netz, Papier) aufgebracht sind und als dekorativer Wand- oder Bodenbelag verwendet werden.

Welchen HS-Code hat Mosaik?

Der HS-Code (6-stellig) für keramische Mosaiksteine lautet 690730. Er umfasst Mosaiksteine und ähnliche Waren aus keramischem Material, ausgenommen fertige Formstücke der Unterposition 6907.40.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Mosaik?

Der Drittlandszollsatz für Mosaik (Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0) beträgt 5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Mosaik zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach dem Material: Keramische Mosaiksteine (gebrannt, tonmineralhaltig) fallen unter 6907.30.00.00.0. Eine Alternative sind Glas-Mosaike unter 7016.10.00.00.0 oder Naturstein-Mosaike unter 6802.10.00.00.0. Größere keramische Fliesen ab etwa 7 cm Kantenlänge werden in die Unterpositionen 6907.21 bis 6907.23 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Mosaik verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Strafzuschlägen. Im schlimmsten Fall kann die Ware durch den Zoll beschlagnahmt werden. Zudem können Antidumpingzölle (z. B. 69,7 % für bestimmte keramische Fliesen aus China) übersehen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Mosaik?

Ja, für keramische Mosaiksteine gelten je nach Ursprungsland Antidumpingzölle (z. B. 69,7 % für China, 20,9 % für die Türkei, 8,7 % für Indien). Zudem unterliegt die Einfuhr einer Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Code 475) und einer Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Mosaik?

Die vollständige Zolltarifnummer für Mosaik ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6907.30.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (690730), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (69073000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6907300000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Mosaik?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 6907.30 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuelle Fassung prüfen, insbesondere bei Änderungen der Antidumpingmaßnahmen oder der Warenbeschreibung.

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