Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6907 - Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage
Zolltarifnummer: 6907 3000 00 0 - Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 6907|40
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Mosaik hängt vom Material ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mosaik
Der HS-Code für Mosaik lautet 6907.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6907.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6907.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6907.30.00.00.0.
Einreihung von Mosaik nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Mosaik erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (wesentlicher Charakter). Bei Mosaik aus mehreren Materialien (z. B. Keramik mit Glasanteil) bestimmt das materialbestimmende Merkmal die Position.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mosaik
Alternative Einreihung
Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient ≤ 0,5% – für größere Fliesenformate, nicht für Mosaiksteine
Alternative Einreihung
Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 0,5% bis 10%
Alternative Einreihung
Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 10%
Alternative Einreihung
Fertige Formstücke
Alternative Einreihung
Glaswürfel und andere Glaskurzwaren für Mosaike
Alternative Einreihung
Naturstein-Mosaikwürfel
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Mosaik (6907) ≠ Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient ≤ 0,5% – für größere Fliesenformate, nicht für Mosaiksteine (6907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mosaik bleibt die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mosaik (6907) ≠ Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 0,5% bis 10% (6907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mosaik bleibt die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mosaik (6907) ≠ Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 10% (6907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mosaik bleibt die Zolltarifnummer 6907.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn das Mosaik nicht aus Keramik besteht, kommen andere Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient ≤ 0,5% – für größere Fliesenformate, nicht für Mosaiksteine
Alternative Einreihung
Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 0,5% bis 10%
Alternative Einreihung
Keramische Fliesen mit Wasseraufnahmekoeffizient > 10%
Alternative Einreihung
Fertige Formstücke
Alternative Einreihung
Glaswürfel und andere Glaskurzwaren für Mosaike
Alternative Einreihung
Naturstein-Mosaikwürfel
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mosaik ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mosaik (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner für Mosaik
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Mosaik mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Antidumpingzoll ein, um die Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Mosaik eingeführt oder zolltariflich verglichen:
